Grundschule ins Gutleutviertel
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 555
entstanden aus Vorlage:
OF 387/1 vom
20.07.2017 Betreff: Grundschule ins Gutleutviertel Vorgang: OM 185/16 OBR 1; ST 1311/16 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu
beantworten: 1. Wie viele Kinder im
Grundschulalter leben im Gutleutviertel? 2. Wie viele dieser Kinder besuchen ab dem kommenden
Schuljahr die Karmeliterschule im Bahnhofsviertel? 3. Wie viele Kinder, die im Gutleutviertel leben,
besuchen eine Privatschule? 4. Wie viele Kinder, die im Gutleutviertel leben,
besuchen eine öffentliche Schule in einem anderen Stadtteil? 5. Wie viele Kinder im Vorschulalter leben im
Gutleutviertel?
6. Um wie viele Kinder wird diese
Zahl im Gutleutviertel in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich steigen
(unter Berücksichtigung des Baus von zwei Wohnhochhäusern im Sommerhoffpark mit
geplanten 173 Wohnungen und den über 50 Flüchtlingskindern im
AWO-Flüchtlingsheim in der Gutleutstraße)? 7. Welches ist die Mindestanzahl von Kindern, welche
die Schaffung einer Grundschule in einem Stadtteil sinnvoll erscheinen
lässt? 8. Der Magistrat hat in seiner
Stellungnahme vom 23.09.2016, ST 1311, mitgeteilt, die Anregung im Rahmen der
Vorlage OM 185 des Ortsbeirates 1, das Grundstück Gutleutstraße 317
für den Bau einer Grundschule zu nutzen, "müsste geprüft werden". Hat diese
Prüfung inzwischen stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein,
warum nicht? 9. Auf dem benachbarten Grundstück
betreibt der Landeswohlfahrtsverband die Schule am Sommerhoffpark für
Sehbehinderte und plant den Neubau einer Schule für hörgeschädigte Kinder.
Dieser Neubau soll auch weitere Räume für die Schule am Sommerhoffpark
umfassen. Hat der Magistrat Kontakt zum Landeswohlfahrtsverband aufgenommen, um
zu prüfen, ob durch die Nutzung des Grundstücks Gutleutstraße 317 als
Grundschule ein für alle Seiten nützlich es
Bildungszentrum mit Synergieeffekten entstehen könnte? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Die Begründung für diese Anfrage ergibt sich aus der
Vorlage OM 185 des Ortsbeirates und der Stellungnahme des Magistrats vom
23.09.2016, ST 1311, sowie dem Wunsch des Ortsbeirats, nach Kenntnis der
Antworten des Magistrats zu entscheiden, wie er in der Angelegenheit weiter
verfahren will. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 07.06.2016, OM 185
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.09.2016, ST 1311
Antrag vom
11.11.2017, OF
453/1
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2519
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.01.2018, ST 83
Aktenzeichen: 40 31