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Grundschule ins Gutleutviertel

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 555 entstanden aus Vorlage: OF 387/1 vom 20.07.2017 Betreff: Grundschule ins Gutleutviertel Vorgang: OM 185/16 OBR 1; ST 1311/16 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Kinder im Grundschulalter leben im Gutleutviertel? 2. Wie viele dieser Kinder besuchen ab dem kommenden Schuljahr die Karmeliterschule im Bahnhofsviertel? 3. Wie viele Kinder, die im Gutleutviertel leben, besuchen eine Privatschule? 4. Wie viele Kinder, die im Gutleutviertel leben, besuchen eine öffentliche Schule in einem anderen Stadtteil? 5. Wie viele Kinder im Vorschulalter leben im Gutleutviertel? 6. Um wie viele Kinder wird diese Zahl im Gutleutviertel in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich steigen (unter Berücksichtigung des Baus von zwei Wohnhochhäusern im Sommerhoffpark mit geplanten 173 Wohnungen und den über 50 Flüchtlingskindern im AWO-Flüchtlingsheim in der Gutleutstraße)? 7. Welches ist die Mindestanzahl von Kindern, welche die Schaffung einer Grundschule in einem Stadtteil sinnvoll erscheinen lässt? 8. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 23.09.2016, ST 1311, mitgeteilt, die Anregung im Rahmen der Vorlage OM 185 des Ortsbeirates 1, das Grundstück Gutleutstraße 317 für den Bau einer Grundschule zu nutzen, "müsste geprüft werden". Hat diese Prüfung inzwischen stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 9. Auf dem benachbarten Grundstück betreibt der Landeswohlfahrtsverband die Schule am Sommerhoffpark für Sehbehinderte und plant den Neubau einer Schule für hörgeschädigte Kinder. Dieser Neubau soll auch weitere Räume für die Schule am Sommerhoffpark umfassen. Hat der Magistrat Kontakt zum Landeswohlfahrtsverband aufgenommen, um zu prüfen, ob durch die Nutzung des Grundstücks Gutleutstraße 317 als Grundschule ein für alle Seiten nützlich es Bildungszentrum mit Synergieeffekten entstehen könnte? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Die Begründung für diese Anfrage ergibt sich aus der Vorlage OM 185 des Ortsbeirates und der Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1311, sowie dem Wunsch des Ortsbeirats, nach Kenntnis der Antworten des Magistrats zu entscheiden, wie er in der Angelegenheit weiter verfahren will. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 185 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1311 Antrag vom 11.11.2017, OF 453/1 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2519 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2018, ST 83 Aktenzeichen: 40 31