Grundschule ins Gutleutviertel
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM
2519 entstanden aus
Vorlage: OF 453/1 vom
11.11.2017 Betreff: Grundschule ins Gutleutviertel Vorgang: OM 185/16 OBR 1; ST 1311/16; V 555/17 OBR 1; ST
83/18 Der Magistrat wird aufgefordert, das
Auskunftsersuchen des Ortsbeirates 1 vom 22.08.2017, V 555, "Grundschule
ins Gutleutviertel", zu beantworten. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat wiederholt darauf hingewiesen,
wie wichtig für die im Gutleutviertel lebenden Kinder eine Grundschule in ihrem
Stadtteil wäre (vgl. Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 185,
sowie Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1311), und in diesem
Zusammenhang um die Beantwortung diverser Fragen gebeten (vgl. Vorlage
V 555). Diese ist auch nach drei Monaten noch nicht erfolgt. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 07.06.2016, OM 185
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.09.2016, ST 1311
Auskunftsersuchen
vom 22.08.2017, V 555
Stellungnahme
des Magistrats vom 19.01.2018, ST 83
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.11.2018, ST 2049
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1
am 10.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1
am 08.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1
am 05.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 31