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Grundschule ins Gutleutviertel

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2519 entstanden aus Vorlage: OF 453/1 vom 11.11.2017 Betreff: Grundschule ins Gutleutviertel Vorgang: OM 185/16 OBR 1; ST 1311/16; V 555/17 OBR 1; ST 83/18 Der Magistrat wird aufgefordert, das Auskunftsersuchen des Ortsbeirates 1 vom 22.08.2017, V 555, "Grundschule ins Gutleutviertel", zu beantworten. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat wiederholt darauf hingewiesen, wie wichtig für die im Gutleutviertel lebenden Kinder eine Grundschule in ihrem Stadtteil wäre (vgl. Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 185, sowie Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1311), und in diesem Zusammenhang um die Beantwortung diverser Fragen gebeten (vgl. Vorlage V 555). Diese ist auch nach drei Monaten noch nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 185 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1311 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 555 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2018, ST 83 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2049 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 31