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Karmeliterschule ins Gutleutviertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1311 Betreff: Karmeliterschule ins Gutleutviertel Die Anregung wird wie folgt beantwortet: Nach den ausgewerteten Adressen der schulpflichtig werdenden Kinder im Schulbezirk der Karmeliterschule ergibt sich ein Verhältnis von etwa 30 zu 70 zwischen dem Bahnhofsviertel und dem Gutleut, d.h., der weit überwiegende Teil der Kinder wohnt westlich der Hauptverkehrsstraßen Baseler Straße/Am Hauptbahnhof. Bei einer Verlagerung der Karmeliterschule müsste dann auch die Schulwegsituation bedacht werden. Eine Beschulung der Kinder des Bahnhofsviertels an der Elsa-Brändström-Schule durch eine Veränderung der Schulbezirksgrenze wäre wegen der nicht ausreichenden Raumkapazitäten nicht umzusetzen. Der Schulentwicklungsplan führt die Karmeliterschule als zweizügige Grundschule. Mit den zu erwartenden zusätzlichen Kindern aus der geplanten Wohnbebauung am Sommerhoffpark wäre die heutige Aufnahmekapazität der Karmeliterschule überschritten. Im Rahmen der Modellregion inklusive Bildung ist vorgesehen, die Haupt- und Mittelstufe der Weißfrauenschule in ein allgemeines Schulangebot an einer neu zu gründenden integrierten Gesamtschule umzuwandeln und nur die Grundstufe (Klassen 1-4) am jetzigen Standort im Bahnhofsviertel weiterzuführen. Damit ergeben sich Raumoptionen für die Karmeliterschule. Eine Verlegung wurde bisher nicht erwogen. Das Grundstück Gutleutstraße 317 wird momentan vom Betrieb 48 genutzt. Die Anregung, das Gelände anderweitig zu nutzen, müsste geprüft werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 185 Antrag vom 20.07.2017, OF 387/1 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 555 Antrag vom 11.11.2017, OF 453/1 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2519 Antrag vom 09.10.2021, OF 197/1 Auskunftsersuchen vom 26.10.2021, V 197

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