Karmeliterschule ins Gutleutviertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.09.2016, ST 1311 Betreff: Karmeliterschule ins Gutleutviertel
Die Anregung wird wie folgt beantwortet: Nach den ausgewerteten Adressen der schulpflichtig
werdenden Kinder im Schulbezirk der Karmeliterschule ergibt sich ein Verhältnis
von etwa 30 zu 70 zwischen dem Bahnhofsviertel und dem Gutleut, d.h., der weit
überwiegende Teil der Kinder wohnt westlich der Hauptverkehrsstraßen Baseler
Straße/Am Hauptbahnhof. Bei einer Verlagerung der Karmeliterschule müsste dann
auch die Schulwegsituation bedacht werden. Eine Beschulung der Kinder des Bahnhofsviertels an
der Elsa-Brändström-Schule durch eine Veränderung der Schulbezirksgrenze wäre
wegen der nicht ausreichenden Raumkapazitäten nicht umzusetzen. Der Schulentwicklungsplan führt die Karmeliterschule
als zweizügige Grundschule. Mit den zu erwartenden zusätzlichen Kindern aus der
geplanten Wohnbebauung am Sommerhoffpark wäre die heutige Aufnahmekapazität der
Karmeliterschule überschritten. Im Rahmen der Modellregion inklusive Bildung
ist vorgesehen, die Haupt- und Mittelstufe der Weißfrauenschule in ein
allgemeines Schulangebot an einer neu zu gründenden integrierten Gesamtschule
umzuwandeln und nur die Grundstufe (Klassen 1-4) am jetzigen Standort im
Bahnhofsviertel weiterzuführen. Damit ergeben sich Raumoptionen für die
Karmeliterschule.
Eine Verlegung wurde bisher nicht
erwogen. Das Grundstück Gutleutstraße 317 wird momentan vom Betrieb 48 genutzt.
Die Anregung, das Gelände anderweitig zu nutzen, müsste geprüft werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.06.2016, OM 185
Antrag vom
20.07.2017, OF
387/1
Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 555
Antrag vom
11.11.2017, OF
453/1
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2519
Antrag vom
09.10.2021, OF
197/1
Auskunftsersuchen vom 26.10.2021, V 197