Karmeliterschule ins Gutleutviertel
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Standort für die Karmeliterschule im Gutleutviertel zu suchen und hierbei insbesondere das Grundstück Gutleutstraße 317, wo sich z. Zt. Das Kinderzentrum Gutleutstrasse (KiZ 82) befindet, als möglichen Standort zu berücksichtigen. Begründung: Wie bereits in der Anfrage der Stadtverordnetenversammlung A 891/15 vom 15.07.2015 dargelegt, sprechen zahlreiche Gründe für die Verlegung der Karmeliterschule ins Gutleutviertel. Auf diese Gründe wird verwiesen.
- Der Magistrat hat in seinem Bericht 362 2015 vom 09.10.2015 bestätigt, dass der weit überwiegende Teil der Kinder, welche die Karmeliterschule im Bahnhofsviertel besuchen, im Gutleutviertel lebt und den gefährlichen Baseler Platz überqueren muss. Das Gutleutviertel liegt aber -anders als im Bericht 362 dargelegt, nicht östlich sondern westlich des Baseler Platzes, sodass die Schulwegsituation sich bei einer Verlegung der Schule ins Gutleutviertel nicht verschlechtern, sondern verbessern würde. Ein Standort der Schule im Gutleutviertel würde sogar die Busfahrten für die Kinder aus der Wurzelsiedlung erübrigen. Darüber hinaus könnte geprüft werden, ob die im Bahnhofsviertel lebenden Grundschulkinder nicht in die Elsa Brandströmschule wechseln könnten, was mit einem ungefährlichen Schulweg von ca. 1 km verbunden wäre, also keinen Bustransport verlangen würde.
- Zurecht weist der Magistrat im Bericht 362 2015 darauf hin, dass dass die Aufnahmekapazität der Karmeliterschule mit den zu erwartenden zusätzlichen Kindern aus der geplanten Wohnbebauung am Sommerhoffpark überschritten wäre. Dieses Problem könnte am besten durch eine neue Karmeliterschule im Gutleutviertel gelöst werden.
- Aus diesen Überlegungen wäre es sinnvoll, wenn der Magistrat nun eine Verlegung erwägen würde. Aus Sicht des Ortsbeirats käme hierfür das Grundstück Gutleutstr. 317 infrage. Auf diesem Grundstück befindet sich z.Zt. das Kinderzentrum Gutleutstraße (KiZ 82) und ein Lager mit Straßenbaumaterialien. Der Bebauungsvorschlag Sommerhoffpark des Stadtplanungsamtes sieht vor, das gesamte Gelände als Grünfläche dem Sommerhoffpark zuzuschlagen. Für die Kita, die z.Zt. ca. 40 Kinder betreut, ist iem Bebauungsvorschlag des Stadtplanungsamtes ein Gelände am westlichsten Teil der Wurzelsiedlung vorgesehen. Darüber hinaus wurde bei der Vorstellung des Projekts "neues Wohnquartier am Sommerhoffpark" mitgeteilt, dass auch dort eine Kinderbetreuung integriert werden solle. Nach Auffassung des Ortsbeirats ist eine Erweiterung des Sommerhoffparks angesichts der relativ geringen Anwohnerzahl nicht erforderlich. Die Karmeliterschule an diesem Standort würde dagegen alle in der Anfrage A 891 2015 aufgeführten Vorteile erfüllen und Nachteile vermeiden. Darüber hinaus ergäbe sich mit der Karmeliterschule an diesem Standort zusammen mit der "Schule am Sommerhoffpark" ein Schulzentrum, das sogar Synergieeffekte erbringen könnte.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2016, OF 8/1
Betreff: Karmeliterschule ins
Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
einen Standort für die Karmeliterschule im Gutleutviertel zu suchen und hierbei
insbesondere das Grundstück Gutleutstraße 317, wo sich z. Zt. Das Kinderzentrum
Gutleutstrasse (KiZ 82) befindet, als möglichen Standort zu
berücksichtigen. Begründung: Wie bereits in der Anfrage der
Stadtverordnetenversammlung A 891/15 vom 15.07.2015 dargelegt, sprechen
zahlreiche Gründe für die Verlegung der Karmeliterschule ins Gutleutviertel.
Auf diese Gründe wird verwiesen. 1. Der Magistrat hat in seinem Bericht 362 2015 vom
09.10.2015 bestätigt, dass der weit überwiegende Teil der Kinder, welche die
Karmeliterschule im Bahnhofsviertel besuchen, im Gutleutviertel lebt und den
gefährlichen Baseler Platz überqueren muss. Das Gutleutviertel liegt aber -anders als im
Bericht 362 dargelegt, nicht östlich sondern westlich des Baseler Platzes,
sodass die Schulwegsituation sich bei einer Verlegung der Schule ins
Gutleutviertel nicht verschlechtern, sondern verbessern würde. Ein Standort der
Schule im Gutleutviertel würde sogar die Busfahrten für die Kinder aus der
Wurzelsiedlung erübrigen. Darüber hinaus könnte geprüft werden, ob die im
Bahnhofsviertel lebenden Grundschulkinder nicht in die Elsa Brandströmschule
wechseln könnten, was mit einem ungefährlichen Schulweg von ca. 1 km verbunden
wäre, also keinen Bustransport verlangen würde. 2. Zurecht weist der Magistrat im Bericht 362 2015
darauf hin, dass dass die Aufnahmekapazität der Karmeliterschule mit den zu
erwartenden zusätzlichen Kindern aus der geplanten Wohnbebauung am
Sommerhoffpark überschritten wäre. Dieses Problem könnte am besten durch eine
neue Karmeliterschule im Gutleutviertel gelöst werden. 3. Aus diesen Überlegungen wäre es sinnvoll, wenn
der Magistrat nun eine Verlegung erwägen würde. Aus Sicht des Ortsbeirats käme
hierfür das Grundstück Gutleutstr. 317 infrage. Auf diesem Grundstück
befindet sich z.Zt. das Kinderzentrum Gutleutstraße (KiZ 82) und ein Lager mit
Straßenbaumaterialien. Der Bebauungsvorschlag Sommerhoffpark des
Stadtplanungsamtes sieht vor, das gesamte Gelände als Grünfläche dem
Sommerhoffpark zuzuschlagen. Für die Kita, die z.Zt. ca. 40 Kinder betreut, ist
iem Bebauungsvorschlag des Stadtplanungsamtes ein Gelände am westlichsten Teil
der Wurzelsiedlung vorgesehen. Darüber hinaus wurde bei der Vorstellung des
Projekts "neues Wohnquartier am Sommerhoffpark" mitgeteilt, dass auch
dort eine Kinderbetreuung integriert werden solle. Nach Auffassung des Ortsbeirats ist eine
Erweiterung des Sommerhoffparks angesichts der relativ geringen
Anwohnerzahl nicht erforderlich. Die Karmeliterschule an diesem Standort würde
dagegen alle in der Anfrage A 891 2015 aufgeführten Vorteile erfüllen und
Nachteile vermeiden. Darüber hinaus ergäbe sich mit der Karmeliterschule
an diesem Standort zusammen mit der "Schule am Sommerhoffpark" ein
Schulzentrum, das sogar Synergieeffekte erbringen könnte. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1
am 03.05.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF
8/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1
am 07.06.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 185 2016
Die
Vorlage OF 8/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung);
LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL und PARTEI (= Enthaltung)