Gefahrenabwehr im Malvenweg
Begründung
OM 633/11 OBR 10; ST 219/12; OM 1556/17 OBR 10; ST 1300/17 Am 16.03.2017 wurde eine Frau im Malvenweg von einem rückwärts ausfahrenden Lkw auf ihrem Fußweg zur Sonnentaustraße schwer verletzt. Immer wieder wird über gefährliche Verkehrssituationen dort berichtet, obwohl der Malvenweg als verkehrsberuhigter Bereich gerade Fußgänger besonders schützen soll. Der Magistrat hatte mit der Stellungnahme vom 06.02.2012, ST 219, darauf hingewiesen, dass ein Abpollern des Malvenweges an der Einfahrt von der Sonnentaustraße deshalb kaum zu realisieren sei, weil es sich zugleich um eine Feuerwehrzufahrt handelt und das Pollern auch mit den privaten Parkplatzbenutzern abgestimmt werden müsste. Das heißt, es müssten abschließbare Poller, mit entsprechend vielen Schlüsseln, angebracht werden. In der Stellungnahme vom 24.07.2017, ST 1300, wird erneut darauf verwiesen, dass die Sperrung der Straße mittels Schlüsselanlage eine Maßnahme ist, die ausschließlich für Einsatzkräfte der Feuerwehr vorbehalten sein muss. Zitat: "Im Malvenweg wäre jedoch eine Vielzahl privater Anlieger betroffen, sodass der Anregung weiterhin nicht entsprochen werden kann."