Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter Berg
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1300
Betreff: Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter Berg Bei dem verkehrswidrigen Parken im vom Ortsbeirat angesprochenen verkehrsberuhigten Bereich, handelt es sich um das bewusste Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, dem mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Der Ausführungen der Stellungnahme des Magistrat, vom 6. Februar 2012, ST 219, gelten weiterhin. Die Sperrung der Straße mittels Schlüsselanlage ist eine Maßnahme, die ausschließlich für Einsatzkräfte der Feuerwehr vorbehalten ist. Im Malvenweg wäre jedoch eine Vielzahl privater Anlieger betroffen, sodass der Anregung weiterhin nicht entsprochen werden kann.