Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter Berg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST
1300
Betreff: Gefahrenabwehr im
Malvenweg am Frankfurter Berg Bei dem verkehrswidrigen Parken im
vom Ortsbeirat angesprochenen verkehrsberuhigten Bereich, handelt es sich um
das bewusste Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, dem mit
verkehrsrechtlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Der Ausführungen der Stellungnahme des Magistrat,
vom 6. Februar 2012, ST 219, gelten weiterhin. Die Sperrung der Straße mittels
Schlüsselanlage ist eine Maßnahme, die ausschließlich für Einsatzkräfte der
Feuerwehr vorbehalten ist. Im Malvenweg wäre jedoch eine Vielzahl privater
Anlieger betroffen, sodass der Anregung weiterhin nicht entsprochen werden
kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.04.2017, OM 1556
Antrag vom
01.08.2017, OF
333/10
Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 542