Gefahrenabwehr im Malvenweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2186
Betreff: Gefahrenabwehr im Malvenweg Die Sperrung der Straße mittels Schlüsselanlage ist eine Maßnahme, die ausschließlich für Einsatzkräfte der Feuerwehr vorbehalten ist. Da im Malvenweg private Anlieger zu finden sind, kann der Anregung auch nach erneuter Prüfung in diesem Punkt nicht entsprochen werden. Es ergeben sich also keine neuen Ansatzpunkte, der Anregung doch zu entsprechen.