Gefahrenabwehr im Malvenweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST
2186
Betreff: Gefahrenabwehr im
Malvenweg Die Sperrung der Straße mittels
Schlüsselanlage ist eine Maßnahme, die ausschließlich für Einsatzkräfte der
Feuerwehr vorbehalten ist. Da im Malvenweg private Anlieger zu finden sind,
kann der Anregung auch nach erneuter Prüfung in diesem Punkt nicht entsprochen
werden. Es ergeben sich also keine neuen Ansatzpunkte, der Anregung doch zu
entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 22.08.2017, V 542