Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter Berg
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Vorgang: OM 633/11 OBR 10; ST 219/12 Am 16.03.2017 wurde eine Frau im Malvenweg von einem rückwärts ausfahrenden LKW auf ihrem Fußweg zur Sonnentaustraße schwer verletzt. Immer wieder wird über gefährliche Verkehrssituationen dort berichtet, obwohl der Malvenweg als verkehrsberuhigter Bereich nicht durch Kraftfahrzeuge genutzt werden dürfte. Der Magistrat hatte mit der ST 219 am 6.02.2012 darauf hingewiesen, dass ein Abpollern des Malvenweges an der Einfahrt von der Sonnentaustraße deshalb kaum zu realisieren sei, weil es sich zugleich um eine Feuerwehrzufahrt handelt und das Pollern auch mit den privaten Parkplatzbenutzern abgestimmt werden müsste. D.h., es müssten abschließbare Poller angebracht werden mit entsprechend vielen Schlüsseln.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 27.03.2017,
OF 269/10 Betreff: Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter Berg
Vorgang: OM 633/11 OBR 10; ST 219/12 Am 16.03.2017 wurde eine Frau im
Malvenweg von einem rückwärts ausfahrenden LKW auf ihrem Fußweg zur
Sonnentaustraße schwer verletzt. Immer wieder wird über gefährliche
Verkehrssituationen dort berichtet, obwohl der Malvenweg als verkehrsberuhigter
Bereich nicht durch Kraftfahrzeuge genutzt werden dürfte. Der Magistrat hatte mit der ST 219
am 6.02.2012 darauf hingewiesen, dass ein Abpollern des Malvenweges an der
Einfahrt von der Sonnentaustraße deshalb kaum zu realisieren sei, weil es sich
zugleich um eine Feuerwehrzufahrt handelt und das Pollern auch mit den privaten
Parkplatzbenutzern abgestimmt werden müsste. D.h., es müssten abschließbare
Poller angebracht werden mit entsprechend vielen Schlüsseln. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den
Magistrat um Prüfung und Bericht, ob das Abpollern hinter den
Parkplatzzufahrten mit einer Schlüsselanlage wegen der Feuerwehrzufahrt möglich
ist. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2011, OM 633
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.02.2012, ST 219
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR
10 am 25.04.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1556 2017
Die
Vorlage OF 269/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im einleitenden Text
die Worte "nicht durch Kraftfahrzeuge genutzt werden dürfte" durch
das Wort gilt" ersetzt wird.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme