Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST
219
Betreff: Gefährliche
Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger
Landstraße Der Sackgassenteil des Malvenweges ist bis zum
Beginn des gemeinsamen Geh- und Radweges ca. 50 Meter lang und 4,50 Meter
breit. Der Bereich ist als
verkehrsberuhigter Bereich gemäß Zeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung
ausgewiesen, in dem das Parken bis auf die an der Zufahrt zur Sonnentaustraße
gelegenen sechs Privatparkplätze untersagt ist. Am Ende der für den
motorisierten Fahrverkehr befahrenen Fläche befindet sich eine
Feuerwehrzufahrt. Eine
Beschränkung bzw. Verhinderung der Zufahrt in den Malvenweg wäre nur mit
einer Sperrung mittels Schlüsselanlage durchsetzbar. Dieser Maßnahme müssten
die privaten Nutzer zudem zustimmen. In Anbetracht der Vielzahl von auszuhändigenden
Schlüsseln und der damit verbundenen generellen Problematik des Auf- und
Zuschließens hält der Magistrat diese Variante für nicht umsetzbar.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2011, OM 633
Antrag vom
27.03.2017, OF
269/10
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1556
Antrag vom
01.08.2017, OF
333/10
Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 542