Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger Landstraße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 219
Betreff: Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger Landstraße Der Sackgassenteil des Malvenweges ist bis zum Beginn des gemeinsamen Geh- und Radweges ca. 50 Meter lang und 4,50 Meter breit. Der Bereich ist als verkehrsberuhigter Bereich gemäß Zeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung ausgewiesen, in dem das Parken bis auf die an der Zufahrt zur Sonnentaustraße gelegenen sechs Privatparkplätze untersagt ist. Am Ende der für den motorisierten Fahrverkehr befahrenen Fläche befindet sich eine Feuerwehrzufahrt. Eine Beschränkung bzw. Verhinderung der Zufahrt in den Malvenweg wäre nur mit einer Sperrung mittels Schlüsselanlage durchsetzbar. Dieser Maßnahme müssten die privaten Nutzer zudem zustimmen. In Anbetracht der Vielzahl von auszuhändigenden Schlüsseln und der damit verbundenen generellen Problematik des Auf- und Zuschließens hält der Magistrat diese Variante für nicht umsetzbar.