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Kinderzentrum Rohmerplatz (KiZ 142) in 60486 Frankfurt am Main - Bockenheim, Rohmerplatz 15 Anmietung von Räumlichkeiten für zwei Kinderzentren mit insgesamt 10 Gruppen in der Liegenschaft Rohmerplatz 15, 60486 Frankfurt am Main - Bockenheim

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M 177 Betreff: Kinderzentrum Rohmerplatz (KiZ 142) in 60486 Frankfurt am Main - Bockenheim, Rohmerplatz 15 Anmietung von Räumlichkeiten für zwei Kinderzentren mit insgesamt 10 Gruppen in der Liegenschaft Rohmerplatz 15, 60486 Frankfurt am Main - Bockenheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom Beschl. d. Stv.-V. vom 23.03.2017, § 1214 (M 38) 1. Der Anmietung von Räumlichkeiten in der Liegenschaft Rohmerplatz 15 in 60486 Frankfurt am Main - Bockenheim für zwei Kinderzentren des Eigenbetriebs Kita Frankfurt wird zugestimmt: Vermieter: KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Uhlandstraße 11, 60314 Frankfurt Mietfläche: 2.210 qm Mieträume und 2.459 qm Außenfläche Mietbeginn: nach Fertigstellung der Baumaßnahme, voraussichtlich Mitte 2021 Laufzeit: 20 Jahre Option: 4 x 5 Jahre Verlängerungsoptionen Miete: 41.375,50 € mtl. (Mieträume 36.375,50 € (16,46 €/qm) und Außenflächen 5.000,00 € (2,03 €/qm Außenanlagen inkl. Dachgarten) Nebenkosten- Vorauszahlungen: Mtl. 4.420,00 € Betriebskosten und 3.757,00 € Heizkosten Kleinere Bauunterhaltung: Reparaturen und Instandsetzungen sind vom Mieter zu übernehmen, sofern die Kosten im Einzelfall nicht mehr als 5 % der jeweiligen Monatsmiete und jährlich insgesamt nicht mehr als 10.000 € pro Jahr betragen. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Anmietung der Flächen in der Liegenschaft Rohmerplatz 15 für zwei Kinderzentren am 26.02.2019 per Umlaufbeschluss zugestimmt hat. 3. Die Mietfläche für die Kinderzentren orientiert sich am Standard-Raumprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013, § 3871 (M 170)). 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Mietaufwendungen im Erfolgsplan des Betriebs Kita Frankfurt sichergestellt ist. Begründung: A) Zielsetzung Das Kinderzentrum Rohmerplatz (KiZ 142) befand sich bis zum Jahr 2013 in angemieteten Räumlichkeiten im ehemaligen Sozialrathaus in Bockenheim am Rohmerplatz in Frankfurt am Main - Bockenheim. Mit dem Abriss des Sozialrathauses, aufgrund der maroden Bausubstanz, musste das Kinderzentrum in eine Pavillonanlage auf dem Kurfürstenplatz 37a, 60486 Frankfurt am Main, befristet ausgelagert werden. Die Betreuung der 60 Kinder in der Pavillonanlage ist nur schwierig zu gewährleisten. Die Baugenehmigung für die Aufstellung der Pavillonanlage wurde bereits einmal bis zum 01.11.2021 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Baugenehmigung steht nicht in Aussicht. Die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) hat Kita Frankfurt die Anmietung von Räumlichkeiten im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss nebst Lagerräumen im Keller und einem Außengelände in der Liegenschaft Rohmerplatz 15, 60486 Frankfurt am Main, angeboten. Die zur Anmietung angebotenen Räumlichkeiten eignen sich zum Betreiben von zwei Kinderzentren. Zur Deckung des sehr dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen an diesem Standort ist die zusätzliche Schaffung von zwei Gruppen für Kindergartenkinder mit insgesamt 42 Plätzen und die zusätzliche Schaffung von zwei weiteren Gruppen für Kinder unter drei Jahren mit insgesamt 24 Plätzen und die Aufstockung der Gruppenstärke im Krippenbereich der vorhandenen 6 Gruppen von 10 auf 12 Krippenkinder, mit zusätzlich 12 Plätzen geplant (zusammen zusätzlich 78 Plätze). Dadurch entstehen zwei Kinderzentren mit insgesamt 10 Gruppen. Nach Fertigstellung stehen somit 8 Gruppen für Krippenkinder mit insgesamt 96 Plätzen und 2 Gruppen für Kindergartenkinder mit insgesamt 42 Plätzen (zusammen 138 Plätze) zur Verfügung. Das Gebäude wird im Passivhausstandard und barrierefrei errichtet. Der Mietvertrag wurde juristisch geprüft und mit dem Amt für Bau und Immobilien abgestimmt. Der Beschluss des Magistrats vom 27.05.2011 mit dem darin beschlossenen Konzept (Sanierung/Neubau des Sozialrathauses) wird nicht umgesetzt, da er nicht mehr dem aktuellen Vorhaben entspricht. Das Sozialrathaus und das Gebäude des Kinderzentrums Rohmerplatz sind zwischenzeitlich abgerissen. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017, § 1214 (M 38) wurde eine Neubebauung und Nutzung des Grundstückes für einen Betrieb von zwei Kinderzentren mit insgesamt 10 Gruppen sowie für studentisches Wohnen vorgesehen. B) Alternativen Im Rahmen des Anforderungsprofils an Lage, Größe und der Erreichbarkeit der Kinderzentren in Bockenheim gibt es keine Alternativen. C) Lösung Das Kinderzentrum Rohmerplatz ist seit dem 16.09.2014 befristet in einer Containeranlage auf dem Kurfürstenplatz ausgelagert. Durch die Anmietung der Flächen kann das Kinderzentrum an seinen vorherigen Standort zurückziehen. Aufgrund des gestiegenen Betreuungsbedarfs ist eine Erweiterung notwendig. D) Kosten Nach dem aktuellen Gewerbemarktbericht der IHK (Ausgabe 2018) beträgt der durchschnittliche Mietpreis pro Quadratmeter in Frankfurt-City (inkl. Bockenheim) 20,00 € bei durchschnittlichem Ausbaustandard. Der für das Mietverhältnis vorgesehene Mietpreis von 16,46 €/qm liegt deutlich unter dem Durchschnitt. Die Mittel stehen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Kita Frankfurt zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.02.2017, M 38 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO II, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 177 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO II, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP; BFF (= Enthaltung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5000, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 40 4