Kinderzentrum Rohmerplatz (KiZ 142) in 60486 Frankfurt am Main - Bockenheim, Rohmerplatz 15 Anmietung von Räumlichkeiten für zwei Kinderzentren mit insgesamt 10 Gruppen in der Liegenschaft Rohmerplatz 15, 60486 Frankfurt am Main - Bockenheim
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M
177 Betreff:
Kinderzentrum Rohmerplatz (KiZ 142) in 60486 Frankfurt am Main -
Bockenheim, Rohmerplatz 15 Anmietung von Räumlichkeiten für zwei
Kinderzentren mit insgesamt 10 Gruppen in der Liegenschaft Rohmerplatz 15,
60486 Frankfurt am Main - Bockenheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom Beschl. d. Stv.-V. vom
23.03.2017, § 1214 (M 38) 1. Der Anmietung von Räumlichkeiten in der
Liegenschaft Rohmerplatz 15 in 60486 Frankfurt am Main - Bockenheim für zwei
Kinderzentren des Eigenbetriebs Kita Frankfurt wird zugestimmt: Vermieter: KEG
Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Uhlandstraße 11, 60314 Frankfurt Mietfläche: 2.210 qm
Mieträume und 2.459 qm Außenfläche Mietbeginn: nach
Fertigstellung der Baumaßnahme, voraussichtlich Mitte 2021
Laufzeit:
20 Jahre Option: 4 x 5 Jahre
Verlängerungsoptionen Miete:
41.375,50 € mtl. (Mieträume 36.375,50 € (16,46 €/qm) und
Außenflächen 5.000,00
€ (2,03 €/qm Außenanlagen inkl. Dachgarten) Nebenkosten- Vorauszahlungen:
Mtl. 4.420,00 €
Betriebskosten und 3.757,00 € Heizkosten Kleinere Bauunterhaltung:
Reparaturen und Instandsetzungen
sind vom Mieter zu übernehmen, sofern die Kosten im Einzelfall nicht mehr als
5 % der jeweiligen Monatsmiete und jährlich insgesamt nicht mehr als 10.000
€ pro Jahr betragen. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission
der Anmietung der Flächen in der Liegenschaft Rohmerplatz 15 für zwei
Kinderzentren am 26.02.2019 per Umlaufbeschluss zugestimmt hat. 3. Die Mietfläche für die Kinderzentren orientiert
sich am Standard-Raumprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
14.11.2013, § 3871 (M 170)). 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der
Mietaufwendungen im Erfolgsplan des Betriebs Kita Frankfurt sichergestellt
ist. Begründung: A) Zielsetzung Das Kinderzentrum Rohmerplatz (KiZ 142) befand sich
bis zum Jahr 2013 in angemieteten Räumlichkeiten im ehemaligen Sozialrathaus in
Bockenheim am Rohmerplatz in Frankfurt am Main - Bockenheim. Mit dem Abriss des
Sozialrathauses, aufgrund der maroden Bausubstanz, musste das Kinderzentrum in
eine Pavillonanlage auf dem Kurfürstenplatz 37a, 60486 Frankfurt am Main,
befristet ausgelagert werden. Die Betreuung der 60 Kinder in der Pavillonanlage
ist nur schwierig zu gewährleisten. Die Baugenehmigung für die Aufstellung der
Pavillonanlage wurde bereits einmal bis zum 01.11.2021 verlängert. Eine weitere
Verlängerung der Baugenehmigung steht nicht in Aussicht. Die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft
mbH (KEG) hat Kita Frankfurt die Anmietung von Räumlichkeiten im Erdgeschoss
und im 1. Obergeschoss nebst Lagerräumen im Keller und einem Außengelände in
der Liegenschaft Rohmerplatz 15, 60486 Frankfurt am Main, angeboten. Die zur Anmietung angebotenen Räumlichkeiten eignen
sich zum Betreiben von zwei Kinderzentren. Zur Deckung des sehr dringenden Bedarfs an
Betreuungsplätzen an diesem Standort ist die zusätzliche Schaffung von zwei
Gruppen für Kindergartenkinder mit insgesamt 42 Plätzen und die zusätzliche
Schaffung von zwei weiteren Gruppen für Kinder unter drei Jahren mit insgesamt
24 Plätzen und die Aufstockung der Gruppenstärke im Krippenbereich der
vorhandenen 6 Gruppen von 10 auf 12 Krippenkinder, mit zusätzlich 12 Plätzen
geplant (zusammen zusätzlich 78 Plätze). Dadurch entstehen zwei Kinderzentren
mit insgesamt 10 Gruppen. Nach Fertigstellung stehen somit 8 Gruppen für
Krippenkinder mit insgesamt 96 Plätzen und 2 Gruppen für Kindergartenkinder mit
insgesamt 42 Plätzen (zusammen 138 Plätze) zur Verfügung. Das Gebäude wird im Passivhausstandard und
barrierefrei errichtet. Der Mietvertrag wurde juristisch geprüft und mit dem
Amt für Bau und Immobilien abgestimmt. Der Beschluss des Magistrats vom 27.05.2011 mit dem
darin beschlossenen Konzept (Sanierung/Neubau des Sozialrathauses) wird nicht
umgesetzt, da er nicht mehr dem aktuellen Vorhaben entspricht. Das
Sozialrathaus und das Gebäude des Kinderzentrums Rohmerplatz sind
zwischenzeitlich abgerissen. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 23.03.2017, § 1214 (M 38) wurde eine Neubebauung und Nutzung des
Grundstückes für einen Betrieb von zwei Kinderzentren mit insgesamt 10 Gruppen
sowie für studentisches Wohnen vorgesehen. B) Alternativen Im Rahmen des Anforderungsprofils an Lage, Größe und
der Erreichbarkeit der Kinderzentren in Bockenheim gibt es keine
Alternativen. C) Lösung Das Kinderzentrum Rohmerplatz ist seit dem 16.09.2014
befristet in einer Containeranlage auf dem Kurfürstenplatz ausgelagert. Durch
die Anmietung der Flächen kann das Kinderzentrum an seinen vorherigen Standort
zurückziehen. Aufgrund des gestiegenen Betreuungsbedarfs ist eine Erweiterung
notwendig. D) Kosten Nach dem aktuellen Gewerbemarktbericht der IHK
(Ausgabe 2018) beträgt der durchschnittliche Mietpreis pro Quadratmeter in
Frankfurt-City (inkl. Bockenheim) 20,00 € bei durchschnittlichem
Ausbaustandard. Der für das Mietverhältnis vorgesehene Mietpreis von 16,46
€/qm liegt deutlich unter dem Durchschnitt. Die Mittel stehen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs
Kita Frankfurt zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.02.2017, M 38 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket:
06.11.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2
am 02.12.2019, TO II, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 177 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2019, TO I, TOP 18
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 177 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP; BFF (=
Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO II, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 177 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP; BFF (=
Enthaltung) 38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 39
Beschluss: Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 5000, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 40 4