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Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

Wurde die oben genannte Wegeverbindung vor Erstellung der genannten Stellungnahmen durch das zuständige Fachamt persönlich in Augenschein genommen? Genügt die Wegeverbindung den Ansprüchen an einen Fußweg? Welche Maßnahmen wurden durch den Magistrat vorgenommen, um die Bürgerinnen und Bürger auf diese Wegeverbindung als Alternative zum nicht vorhandenen Fußweg entlang der Nußgartenstraße hinzuweisen? Wieso wurde bei der Sanierung der Straße Am Lohrberg der Zugang zu diesem Fußweg nicht barrierefrei gestaltet? Plant der Magistrat, diese Wegeverbindung zu einem Fußweg auszubauen? Welche Alternativen sieht der Magistrat für Fußgängergruppen/mobilitätseingeschränkte Personen/Bürgerinnen und Bürger mit Kinderwagen?

Kontext

Der in den aufgeführten Stellungnahmen genannte Fußweg ist Teil des Quellenwanderweges. Im Frankfurter Sprachgebrauch gleicht der Weg eher einem Trampelpfad. Die maximale Breite beträgt ca. 40 Zentimeter. Der Zugang zu genanntem Fußweg wird von Süden kommend durch eine hohe Bordsteinkante und von Norden kommend durch eine steile unwegsame Rampe eingeschränkt. Eine Nutzung für Bürgerinnen und Bürger mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger ist nicht möglich. So bleibt nur das Ausweichen auf die Nußgartenstraße, die durch eine hohe Belastung durch Autoverkehr keine sichere Alternative darstellt.

Begründung

Der in den aufgeführten Stellungnahmen genannte Fußweg ist Teil des Quellenwanderweges. Im Frankfurter Sprachgebrauch gleicht der Weg eher einem Trampelpfad. Die maximale Breite beträgt ca. 40 Zentimeter. Der Zugang zu genanntem Fußweg wird von Süden kommend durch eine hohe Bordsteinkante und von Norden kommend durch eine steile unwegsame Rampe eingeschränkt. Eine Nutzung für Bürgerinnen und Bürger mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger ist nicht möglich. So bleibt nur das Ausweichen auf die Nußgartenstraße, die durch eine hohe Belastung durch Autoverkehr keine sichere Alternative darstellt.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 44
OBR 11
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen