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Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung leider nicht entsprechen. Die Nußgartenstraße erschließt im genannten Bereich zwischen der Hofhausstraße und der Weggabelung Seckbacher Kreuzweg sowie in ihrem Gesamtverlauf bis zum Berger Weg zahlreiche Gartengrundstücke in kleinteiliger Parzellenstruktur. Dieser Funktion genügt der vorhandene Ausbau als gemischt genutzter Wirtschaftsweg. Ein Baurechtsverfahren zur Durchsetzung des Grunderwerbs, der für einen Gehweganbau erforderlich wäre, hätte nach Einschätzung des Magistrats keine Aussicht auf Erfolg. Außerdem gibt es, wie in der Stellungnahme ST 1021/2019 ausgeführt, als alternative Route eine Fußwegverbindung über die Straße Am Lohrberg und die als Gehweg ausgewiesene Verbindung zur Weggabelung Nußgartenstraße / Seckbacher Kreuzweg, die als Teil des "Quellenwanderweges" im städtischen Grüngürtel ausgeschildert ist.