Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Betreff: Planung und Bau eines Gehwegs in der
Nußgartenstraße In seiner Stellungnahme ST 73/11
teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 11 das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie
zur Einrichtung eines Gehwegs in der Nußgartenstraße mit. Danach wurde unter Beibehaltung der
derzeitigen Fahrbahnbreite die Einrichtung eines neuen durchgehenden östlich
der Fahrbahn verlaufenden Gehwegs zugrunde gelegt. Diese Erweiterung der
Verkehrsfläche setzt den Erwerb zusätzlicher Grundstücksflächen voraus. Ein
Teil der benötigten Flächen befindet sich nicht in städtischem Besitz, sondern
ist kleinteilig im Besitz verschiedener Grundstückseigentümer. Baurecht für
einen Erwerb und den Ausbau dieser Flächen besteht nicht. Eine kurz- bzw.
mittelfristige Einrichtung des oben beschriebenen Gehweges ist somit nicht
möglich. Als Alternative
wurde deshalb vorgeschlagen, den Fußgängerverkehr von der Hofhausstraße über
die bestehende Fußwegverbindung zur Straße Am Lohrberg und von dort über die
als Gehweg ausgewiesene Verbindung zum Einmündungsbereich
Nußgartenstraße/Kreuzweg zu führen. Diese Fußgängerführung ist Teil des
"Quellenwanderweges" im städtischen GrünGürtel und entsprechend
ausgeschildert, sodass bereits eine Fußwegverbindung zwischen der Hofhausstraße
und der Weggabelung Nußgartenstraße/Kreuzweg besteht. Der Magistrat sieht daher gegenwärtig keine
Notwendigkeit zur Einrichtung eines Gehwegs entlang der Nußgartenstraße
zwischen der Hofhausstraße und dem Kreuzweg. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
03.12.2018, EA 282
Antrag vom
28.12.2019, OF
661/11
Etatanregung vom 20.01.2020, EA 59
Antrag vom
07.09.2020, OF
771/11
Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1769