Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST
1712
Betreff: Planung und Bau
eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Der Bau eines Gehwegs auf der
östlichen Seite der Nußgartenstraße setzt den Erwerb zusätzlicher
Grundstücksflächen voraus. Ein Teil der benötigten Flächen befindet sich in
kleinteiligen Besitz verschiedener Grundstückseigentümer. Baurecht für einen
Erwerb und den Ausbau dieser Flächen besteht nicht. Daher ist eine kurz- bzw.
mittelfristige Einrichtung des Gehweges nicht möglich. Als Alternative wurde von der Hofhausstraße über die
bestehende Fußgängerverbindung zur Straße Am Lohrberg und von dort über die als
Gehweg ausgewiesene Verbindung zum Einmündungsbereich
Nußgartenstraße/Kreuzweg eine Fußgängerverbindung angeboten. Diese
Fußgängerführung ist Teil des "Quellenwanderweges" im städtischen GrünGürtel
und entsprechend ausgeschildert. Der Magistrat sieht daher gegenwärtig keine
Notwendigkeit zur Einrichtung eines Gehwegs entlang der Nußgartenstraße
zwischen der Hofhausstraße und dem Kreuzweg. Eine entsprechende
Mitteleinstellung ist somit nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
13.03.2017, EA 76
Antrag vom
12.11.2018, OF
470/11
Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282