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Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1712 Betreff: Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Der Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße setzt den Erwerb zusätzlicher Grundstücksflächen voraus. Ein Teil der benötigten Flächen befindet sich in kleinteiligen Besitz verschiedener Grundstückseigentümer. Baurecht für einen Erwerb und den Ausbau dieser Flächen besteht nicht. Daher ist eine kurz- bzw. mittelfristige Einrichtung des Gehweges nicht möglich. Als Alternative wurde von der Hofhausstraße über die bestehende Fußgängerverbindung zur Straße Am Lohrberg und von dort über die als Gehweg ausgewiesene Verbindung zum Einmündungsbereich Nußgartenstraße/Kreuzweg eine Fußgängerverbindung angeboten. Diese Fußgängerführung ist Teil des "Quellenwanderweges" im städtischen GrünGürtel und entsprechend ausgeschildert. Der Magistrat sieht daher gegenwärtig keine Notwendigkeit zur Einrichtung eines Gehwegs entlang der Nußgartenstraße zwischen der Hofhausstraße und dem Kreuzweg. Eine entsprechende Mitteleinstellung ist somit nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 76 Antrag vom 12.11.2018, OF 470/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282

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