Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat verweist zu den angefragten Punkten auf die ST 1333/2020, in der die Komplexität eines Baurechtsverfahren zur Durchsetzung des Grunderwerbs für einen Gehweganbau erläutert wurde. Der vorhandene Ausbau der Nußgartenstraße genügt der Funktion als gemischt genutzter Wirtschaftsweg. Der Ausbau eines Gehweges entlang der Nußgartenstraße würde in zahlreiche Gartengrundstücke eingreifen. Stadtweit werden derartige Eingriffe im Grüngürtel vermieden. Wenn der Ortsbeirat einen Ortstermin wünscht, um noch offene Fragen zu klären, stehen Mitarbeitende des Amtes für Straßenbau und Erschließung gerne zur Verfügung.