Glascontainer unterirdisch - eine neue Möglichkeit zum Schutz der Anwohner vor Lärm
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 29.11.2011, V 174
entstanden aus Vorlage:
OF 190/6 vom
14.11.2011 Betreff: Glascontainer unterirdisch - eine neue Möglichkeit
zum Schutz der Anwohner vor Lärm In einigen Städten, zum
Beispiel in Köln und Marburg, wird es bereits praktiziert: Glascontainer werden
unterirdisch so angelegt, dass nur noch Einwurfschächte von ca. 85cm Höhe zu
sehen sind. Dies reduziert den Lärm für die Anwohner radikal! Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: Wie beurteilt der Magistrat die in Köln und Marburg
mit dem neuen System gemachten Erfahrungen, und welche Möglichkeiten sieht der
Magistrat, auch im Ortsbezirk 6 einzelne Standorte von Glascontainern
unterirdisch anzulegen? Begründung: Bei den Unterflur-Containern in Marburg sind
lediglich die Einwurfschächte zu sehen, die eigentlichen Sammelbehältnisse sind
unterirdisch angeordnet. Sie fassen wesentlich mehr Altglas als oberirdische
Systeme. Zum Lärmschutz der Anwohner sind sie so konstruiert, dass eingeworfene
Flaschen und Gläser an Seilzügen langsam hinabgleiten und nicht kaputtgehen.
Die Entleerung erfolgt wie bei den oberirdischen Systemen - die
Behältnisse werden mittels Haken und Seilzügen komplett rausgehoben und am
Sammelfahrzeug nach Farben getrennt entleert. In Köln ist die Firma REMONDIS an dem Projekt
beteiligt, die ja bekanntlich als Anteilseigner der FES ein langjähriger
Partner der Stadt Frankfurt am Main ist. Es bestünden also beste Kontakte, um
die Erfahrungen auszuwerten und das System dann auch hier bei uns
voranzubringen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 20.04.2012, ST 563
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.10.2012, ST 1666
Antrag vom
16.03.2017, OF
223/9
Antrag vom 16.03.2017, OF 224/9
Anregung an den
Magistrat vom 16.03.2017, OM 1386
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6
am 17.04.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5