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Glascontainer unterirdisch - eine neue Möglichkeit zum Schutz der Anwohner vor Lärm

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.11.2011, V 174 entstanden aus Vorlage: OF 190/6 vom 14.11.2011 Betreff: Glascontainer unterirdisch - eine neue Möglichkeit zum Schutz der Anwohner vor Lärm In einigen Städten, zum Beispiel in Köln und Marburg, wird es bereits praktiziert: Glascontainer werden unterirdisch so angelegt, dass nur noch Einwurfschächte von ca. 85cm Höhe zu sehen sind. Dies reduziert den Lärm für die Anwohner radikal! Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: Wie beurteilt der Magistrat die in Köln und Marburg mit dem neuen System gemachten Erfahrungen, und welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auch im Ortsbezirk 6 einzelne Standorte von Glascontainern unterirdisch anzulegen? Begründung: Bei den Unterflur-Containern in Marburg sind lediglich die Einwurfschächte zu sehen, die eigentlichen Sammelbehältnisse sind unterirdisch angeordnet. Sie fassen wesentlich mehr Altglas als oberirdische Systeme. Zum Lärmschutz der Anwohner sind sie so konstruiert, dass eingeworfene Flaschen und Gläser an Seilzügen langsam hinabgleiten und nicht kaputtgehen. Die Entleerung erfolgt wie bei den oberirdischen Systemen - die Behältnisse werden mittels Haken und Seilzügen komplett rausgehoben und am Sammelfahrzeug nach Farben getrennt entleert. In Köln ist die Firma REMONDIS an dem Projekt beteiligt, die ja bekanntlich als Anteilseigner der FES ein langjähriger Partner der Stadt Frankfurt am Main ist. Es bestünden also beste Kontakte, um die Erfahrungen auszuwerten und das System dann auch hier bei uns voranzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 563 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1666 Antrag vom 16.03.2017, OF 223/9 Antrag vom 16.03.2017, OF 224/9 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1386 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5