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Wildwuchs bei Altkleider- und Glascontainern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2010, ST 334 Betreff: Wildwuchs bei Altkleider- und Glascontainern 1.) Es gibt eine stadtweite, nach Leerungsrhythmus, nicht nach Ortsbeiratsgrenzen unterteilte Standortliste für Glas-Container und eine regelmäßig aktualisierte für Altkleidercontainer. Die Liste wird dem Ortsbeirat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung zur Verfügung gestellt. 2.) Werden illegal aufgestellte Container festgestellt, wird der Betreiber vom Magistrat zur sofortigen Entfernung aufgefordert. Sofern der Betreiber der Aufforderung nicht nachkommt, wird der Container im Wege der Ersatzvornahme entfernt. 3.) Unter Verweis auf die Antwort zu Frage 2 werden illegale Container nicht geduldet. 4.) Der Magistrat führt zurzeit eine Prüfung der stadtbaulichen Verträglichkeit der vorhandenen Containerstandorte durch und wird danach ein Konzept erarbeiten, das unter Einschluss des Ortsbeirats mit den städtischen Gremien erörtert werden wird. 5.) Eine Umstellung von ober - auf unterirdische Glascontainer ist auf Grund bestehender Leitungstrassen und der baulichen Inanspruchnahme des Untergrunds in Gehwegbereichen nicht möglich. Der Magistrat wird daher das System oberirdischer Glas- Container beibehalten. Dies hat außerdem den Vorteil, dass notwenige Standortveränderungen schnell, einfach, mit vergleichsweise geringen finanziellen Mitteln möglich sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.12.2009, V 1153 Antrag vom 16.03.2017, OF 224/9 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1386