Wildwuchs bei Altkleider- und Glascontainern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2010, ST
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Betreff: Wildwuchs bei
Altkleider- und Glascontainern 1.) Es gibt eine stadtweite, nach Leerungsrhythmus,
nicht nach Ortsbeiratsgrenzen unterteilte Standortliste für Glas-Container und
eine regelmäßig aktualisierte für Altkleidercontainer. Die Liste wird dem Ortsbeirat durch das Amt für
Straßenbau und Erschließung zur Verfügung gestellt. 2.) Werden illegal aufgestellte Container
festgestellt, wird der Betreiber vom Magistrat zur sofortigen Entfernung
aufgefordert. Sofern der Betreiber der Aufforderung nicht nachkommt, wird der
Container im Wege der Ersatzvornahme entfernt. 3.) Unter Verweis auf die Antwort zu Frage 2 werden
illegale Container nicht geduldet. 4.) Der Magistrat führt zurzeit eine Prüfung der
stadtbaulichen Verträglichkeit der vorhandenen Containerstandorte durch und
wird danach ein Konzept erarbeiten, das unter Einschluss des Ortsbeirats mit
den städtischen Gremien erörtert werden wird. 5.) Eine Umstellung von ober - auf unterirdische
Glascontainer ist auf Grund bestehender Leitungstrassen und der baulichen
Inanspruchnahme des Untergrunds in Gehwegbereichen nicht möglich. Der Magistrat wird daher das System
oberirdischer Glas- Container beibehalten. Dies hat außerdem den Vorteil, dass
notwenige Standortveränderungen schnell, einfach, mit vergleichsweise geringen
finanziellen Mitteln möglich sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.12.2009, V
1153
Antrag vom 16.03.2017, OF 224/9
Anregung an den
Magistrat vom 16.03.2017, OM 1386