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Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in Höchst

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1486 entstanden aus Vorlage: OF 1518/6 vom 12.10.2015 Betreff: Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in Höchst Vorgang: B 477/13; V 1062/14 OBR 6; ST 1212/14 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann werden die in der Vorlage B 477 unter Ziffer 11. bzw. in der Vorlage ST 1212 unter Ziffer 6. angekündigten Ergebnisse der Evaluation der Umstrukturierung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung (KJEB) im Ortsbeirat 6 vorgestellt? 2. Nehmen die Mitarbeiter der beiden jetzt zuständigen Geschäftsstellen der KJEB Gallus und Goldstein an den Stadtteilarbeitskreisen der neu hinzugekommenen Stadtteile Höchst, Unterliederbach und Sindlingen (Goldstein) bzw. Nied und Griesheim (Gallus) regelmäßig teil, um den Erfahrungsaustausch sicherzustellen und die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe aufeinander abstimmen zu können? 3. Wenn nein, warum nicht? 4. Wie sind die Sprechzeiten in der Außenstelle Höchst der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung im Vergleich zu den früheren Sprechzeiten als eigenständige Beratungsstelle mittlerweile geregelt? 5. Wie sieht die aktuelle Personalbesetzung in der Außenstelle Höchst aus und wie hat sich das Wegfallen einer Stelle (durch Verrentung und ausfallende Wiederbesetzung der Psychologenstelle) im Beratungsbereich ausgewirkt? 6. Wie werden erweiterte kindertherapeuthische Angebote, z. B. Spieltherapie, und Gruppenaktivitäten, die jetzt nicht mehr in Höchst angeboten werden können und in den Beratungsstellen Gallus und Goldstein stattfinden, angenommen? 7. Wie erreichen Kinder diese weiter entfernten Orte, wenn Eltern sie nicht begleiten oder begleiten können? 8. Wie haben sich die Klientenströme seit der Schließung der eigenständigen Beratungsstelle in Höchst für die Stadtteile Höchst, Sindlingen, Unterliederbach und Nied mittlerweile entwickelt? 9. Wie viele der 88 Anmeldungen (vgl. ST 1212, Ziffer 4.) sind Ummeldungen von der Beratungsstelle Höchst nach Goldstein und wie viele sind echte Neuanmeldungen? 10. Entspricht diese Zahl der bisher üblichen jährlichen neuen Fälle im vergleichbaren Sozialraum (Sindlingen, Höchst, Unterliederbach)? 11. Wie lange sind mittlerweile die Wartezeiten bis zum Erstgespräch und den weiteren Beratungsterminen? Wie wirken sich die individuell vereinbarten Folgetermine auf die Erstgespräche aus und umgekehrt? 12. Welche nachhaltige Resonanz erfolgte auf die gewünschte verstärkte Vernetzung der Strukturen? Bleiben die Angebote im Sozialraum Höchst bekannt und werden angemessen nachgefragt? 13. Welche neuen Zielgruppen wurden erreicht? 14. Wird der neue Flyer, der unter dem Titel "Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein" verteilt wird, von Eltern aus Höchst, Sindlingen und Unterliederbach als der "Ihre" wahrgenommen oder wird die Anregung aus dem Stadtteilarbeitskreis Höchst, die nächste Auflage mit der Ergänzung "für die westlichen Stadtteile" zu versehen, angenommen und umgesetzt? 15. Wie wirkt sich die Schließung der gesamten Abteilung "Ambulante Jugendhilfen" und der Heilpädagogischen Tagesgruppen in Goldstein auf die Versorgung der Klienten aus, und wodurch wird die erforderliche Hilfe gewährleistet? 16. Wurden die Ergebnisse der Evaluation der Umstrukturierung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung den zuständigen Gremien, dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachausschuss Erziehungshilfe, bereits vorgestellt? Begründung: Mit der Vorlage B 477 und ST 1212 wurde zugesichert, die wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und Präventionsangeboten in mindestens gleicher Qualität sicherzustellen, bisher schwer erreichbare neue Zielgruppen besser zu erreichen und die Umstrukturierungen zu evaluieren. Die Ergebnisse sollten im zweiten Halbjahr 2015 vorgestellt und beraten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.10.2013, B 477 Auskunftsersuchen vom 08.07.2014, V 1062 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1212 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 308 Aktenzeichen: 51