Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in Höchst
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1486
entstanden aus Vorlage:
OF 1518/6 vom
12.10.2015 Betreff: Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend-
und Elternberatung nach der Kürzung in Höchst Vorgang: B 477/13; V 1062/14 OBR 6; ST
1212/14 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu
beantworten: 1. Wann werden die in der Vorlage B
477 unter Ziffer 11. bzw. in der Vorlage ST 1212 unter Ziffer 6.
angekündigten Ergebnisse der Evaluation der Umstrukturierung der Kommunalen
Kinder-, Jugend- und Elternberatung (KJEB) im Ortsbeirat 6
vorgestellt? 2. Nehmen die Mitarbeiter der beiden
jetzt zuständigen Geschäftsstellen der KJEB Gallus und Goldstein an den
Stadtteilarbeitskreisen der neu hinzugekommenen Stadtteile Höchst,
Unterliederbach und Sindlingen (Goldstein) bzw. Nied und Griesheim (Gallus)
regelmäßig teil, um den Erfahrungsaustausch sicherzustellen und die Angebote
der Kinder- und Jugendhilfe aufeinander abstimmen zu können? 3. Wenn nein, warum nicht? 4. Wie sind die Sprechzeiten in der Außenstelle
Höchst der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung im Vergleich zu den
früheren Sprechzeiten als eigenständige Beratungsstelle mittlerweile
geregelt? 5. Wie sieht die aktuelle
Personalbesetzung in der Außenstelle Höchst aus und wie hat sich das Wegfallen
einer Stelle (durch Verrentung und ausfallende Wiederbesetzung der
Psychologenstelle) im Beratungsbereich ausgewirkt? 6. Wie werden erweiterte kindertherapeuthische
Angebote, z. B. Spieltherapie, und Gruppenaktivitäten, die jetzt nicht mehr in
Höchst angeboten werden können und in den Beratungsstellen Gallus und Goldstein
stattfinden, angenommen? 7. Wie erreichen Kinder diese weiter entfernten Orte,
wenn Eltern sie nicht begleiten oder begleiten können? 8. Wie haben sich die Klientenströme seit der
Schließung der eigenständigen Beratungsstelle in Höchst für die Stadtteile
Höchst, Sindlingen, Unterliederbach und Nied mittlerweile entwickelt? 9. Wie viele der 88 Anmeldungen (vgl. ST 1212, Ziffer
4.) sind Ummeldungen von der Beratungsstelle Höchst nach Goldstein und wie
viele sind echte Neuanmeldungen? 10. Entspricht diese Zahl der bisher üblichen
jährlichen neuen Fälle im vergleichbaren Sozialraum (Sindlingen, Höchst,
Unterliederbach)?
11. Wie lange sind mittlerweile
die Wartezeiten bis zum Erstgespräch und den weiteren Beratungsterminen? Wie
wirken sich die individuell vereinbarten Folgetermine auf die Erstgespräche aus
und umgekehrt?
12. Welche nachhaltige Resonanz
erfolgte auf die gewünschte verstärkte Vernetzung der Strukturen? Bleiben die
Angebote im Sozialraum Höchst bekannt und werden angemessen nachgefragt?
13. Welche neuen Zielgruppen wurden erreicht?
14. Wird der neue Flyer, der unter dem Titel
"Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein" verteilt wird, von Eltern aus
Höchst, Sindlingen und Unterliederbach als der "Ihre" wahrgenommen oder wird
die Anregung aus dem Stadtteilarbeitskreis Höchst, die nächste Auflage mit der
Ergänzung "für die westlichen Stadtteile" zu versehen, angenommen und
umgesetzt? 15. Wie wirkt sich die Schließung der
gesamten Abteilung "Ambulante Jugendhilfen" und der Heilpädagogischen Tagesgruppen in Goldstein auf die Versorgung der
Klienten aus, und wodurch wird die erforderliche Hilfe gewährleistet? 16. Wurden die Ergebnisse der Evaluation der
Umstrukturierung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung den
zuständigen Gremien, dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachausschuss
Erziehungshilfe, bereits vorgestellt? Begründung: Mit der Vorlage B 477 und ST 1212 wurde zugesichert,
die wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und Präventionsangeboten in
mindestens gleicher Qualität sicherzustellen, bisher schwer erreichbare neue
Zielgruppen besser zu erreichen und die Umstrukturierungen zu evaluieren. Die
Ergebnisse sollten im zweiten Halbjahr 2015 vorgestellt und beraten werden.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 04.10.2013, B 477
Auskunftsersuchen
vom 08.07.2014, V
1062
Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1212
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.02.2016, ST 308
Aktenzeichen: 51