Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in Höchst
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in Höchst Vorgang: B 477/13; V 1062/14 OBR 6; ST 1212/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
- Wann werden die im B477 unter Punkt 11 und ST 1212 unter Punkt 6 angekündigten Ergebnisse zur Evaluation der Umstrukturierung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung (KJEB) im OBR 6 vorgestellt?
- Nehmen die Mitarbeiter der jetzt zuständigen beiden Geschäftsstellen der KJEB Gallus und Goldstein an den Stadtteilarbeitskreisen der neu hinzugekommenen Stadtteile Höchst, Unterliederbach, Sindlingen (Goldstein), bzw. Nied, Griesheim (Gallus) regelmäßig teil, um den Erfahrungsaustausch sicherzustellen und die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe aufeinander abstimmen zu können?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie sind die Ansprechzeiten in der Außenstelle Höchst der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung im Vergleich zu den früheren Ansprechzeiten als eigenständige Beratungsstelle mittlerweile geregelt? 5. wie ist die aktuelle Personalbesetzung in der Außenstelle Höchst und wie hat sich das Wegfallen einer Stelle (durch Verrentung und keine Wiederbesetzung der Psychologenstelle) im Beratungsbereich ausgewirkt?
- Wie werden erweiterte kindertherapeuthische Angebote, z.B. Spieltherapie, und Gruppenaktivitäten, die jetzt nicht mehr in Höchst angeboten werden können und in den Beratungsstellen Gallus und Goldstein stattfinden, angenommen?
- Wie erreichen Kinder diese weiter entfernten Orte, wenn Eltern sie nicht begleiten oder begleiten können?
- Wie haben sich die Klientenströme seit der Schließung der eigenständigen Beratungsstelle Höchst für die Stadtteile Höchst, Sindlingen Unterliederbach und Nied mittlerweile entwickelt?
- Wie viele der 88 Anmeldungen, die in ST1212 unter Punkt 4 genannt werden, sind Ummeldungen von der Beratungsstelle Höchst nach Goldstein und wie viele sind echte Neuanmeldungen?
- Entspricht diese Zahl der bisher üblichen jährlichen neuen Fälle im vergleichbaren Sozialraum (Sindlingen, Höchst, Unterliederbach)?
- Wie lange sind mittlerweile die Wartezeiten bis zum Erstgespräch und dann den weiteren Beratungsterminen? Wie wirken sich die individuell vereinbarten Folgetermine auf die Erstgespräche aus, bzw. umgekehrt?
- Welche nachhaltige Resonanz erfolgte auf die gewünschte verstärkte Vernetzung der Strukturen? Bleiben die Angebote im Sozialraum Höchst bekannt und werden angemessen nachgefragt?
- Welche neuen Zielgruppen wurden erreicht?
- Wird der neue Flyer, der unter "Kinder- Jugend- und Elternberatung Goldstein" verteilt wird, von Eltern aus Höchst, Sindlingen und Unterliederbach als der "Ihre" wahrgenommen oder wird die Anregung aus dem Stadtteilarbeitskreis Höchst, die nächste Auflage mit der Ergänzung "für die westlichen Stadtteile" zu versehen, angenommen und umgesetzt?
- Wie wirken sich die Schließung der gesamten Abteilung "Ambulante Jugendhilfen" und die Heilpädagogischen Tagesgruppen in Goldstein auf die Versorgung der Klienten aus und wodurch wird die erforderliche Hilfe gewährleistet?
- Wurden die Ergebnisse zur Evaluation der Umstrukturierung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung den zuständigen Gremien, dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachausschuss Erziehungshilfe bereits vorgestellt? Begründung: Es wurde im B477 und SST1212 zugesichert, die wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und Präventionsangeboten in mindestens gleicher Qualität sicherzustellen, bisher schwer erreichbare neue Zielgruppen besser zu erreichen und die Umstrukturierungen zu evaluieren und die Ergebnisse im
- Halbjahr 2015 vorzustellen und zu beraten.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2015, OF 1518/6
Betreff: Entwicklung der Kommunalen Kinder-,
Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in Höchst Vorgang: B 477/13; V 1062/14 OBR 6; ST 1212/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird
aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann werden die im B477 unter Punkt 11 und ST
1212 unter Punkt 6 angekündigten Ergebnisse zur Evaluation der Umstrukturierung
der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung (KJEB) im OBR 6
vorgestellt? 2. Nehmen die Mitarbeiter der jetzt
zuständigen beiden Geschäftsstellen der KJEB Gallus und Goldstein an den
Stadtteilarbeitskreisen der neu hinzugekommenen Stadtteile Höchst,
Unterliederbach, Sindlingen (Goldstein), bzw. Nied, Griesheim (Gallus)
regelmäßig teil, um den Erfahrungsaustausch sicherzustellen und die Angebote
der Kinder- und Jugendhilfe aufeinander abstimmen zu können? 3. Wenn nein, warum nicht? 4. Wie sind die Ansprechzeiten in der Außenstelle
Höchst der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung im Vergleich zu den
früheren Ansprechzeiten als eigenständige Beratungsstelle mittlerweile
geregelt? 5. wie ist die aktuelle
Personalbesetzung in der Außenstelle Höchst und wie hat sich das Wegfallen
einer Stelle (durch Verrentung und keine Wiederbesetzung der Psychologenstelle)
im Beratungsbereich ausgewirkt? 6. Wie werden erweiterte kindertherapeuthische
Angebote, z.B. Spieltherapie, und Gruppenaktivitäten, die jetzt nicht mehr in
Höchst angeboten werden können und in den Beratungsstellen Gallus und Goldstein
stattfinden, angenommen? 7. Wie erreichen Kinder diese weiter entfernten
Orte, wenn Eltern sie nicht begleiten oder begleiten können? 8. Wie haben sich die Klientenströme seit der
Schließung der eigenständigen Beratungsstelle Höchst für die Stadtteile Höchst,
Sindlingen Unterliederbach und Nied mittlerweile entwickelt? 9. Wie viele der 88 Anmeldungen, die in ST1212 unter
Punkt 4 genannt werden, sind Ummeldungen von der Beratungsstelle Höchst nach
Goldstein und wie viele sind echte Neuanmeldungen? 10. Entspricht diese Zahl der bisher üblichen
jährlichen neuen Fälle im vergleichbaren Sozialraum (Sindlingen, Höchst,
Unterliederbach)? 11. Wie lange sind mittlerweile die Wartezeiten bis
zum Erstgespräch und dann den weiteren Beratungsterminen? Wie wirken sich
die individuell vereinbarten Folgetermine auf die Erstgespräche aus, bzw.
umgekehrt? 12. Welche nachhaltige Resonanz
erfolgte auf die gewünschte verstärkte Vernetzung der Strukturen? Bleiben die
Angebote im Sozialraum Höchst bekannt und werden angemessen nachgefragt?
13. Welche neuen Zielgruppen wurden erreicht?
14. Wird der neue Flyer, der unter "Kinder- Jugend-
und Elternberatung Goldstein" verteilt wird, von Eltern aus Höchst, Sindlingen
und Unterliederbach als der "Ihre" wahrgenommen oder wird die Anregung aus dem
Stadtteilarbeitskreis Höchst, die nächste Auflage mit der Ergänzung "für die
westlichen Stadtteile" zu versehen, angenommen und umgesetzt? 15. Wie wirken sich die Schließung der gesamten
Abteilung "Ambulante Jugendhilfen" und die Heilpädagogischen Tagesgruppen in
Goldstein auf die Versorgung der Klienten aus und wodurch wird die
erforderliche Hilfe gewährleistet? 16. Wurden die Ergebnisse zur Evaluation der
Umstrukturierung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung den
zuständigen Gremien, dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachausschuss
Erziehungshilfe bereits vorgestellt? Begründung: Es wurde im B477 und SST1212 zugesichert, die
wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und Präventionsangeboten in mindestens
gleicher Qualität sicherzustellen, bisher schwer erreichbare neue Zielgruppen
besser zu erreichen und die Umstrukturierungen zu evaluieren und die Ergebnisse
im 2. Halbjahr 2015 vorzustellen und zu beraten. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 04.10.2013, B 477
Auskunftsersuchen
vom 08.07.2014, V
1062
Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1212
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6
am 03.11.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1486 2015
Die
Vorlage OF 1518/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme