Zukunft der Erziehungsberatung in Höchst sichern
Vorlagentyp: B
Inhalt
S
A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom
04.10.2013, B 477 Betreff: Zukunft der Erziehungsberatung in Höchst sichern
Vorgang: A 395/13 SPD Zu 1. Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe hat den Betrieb beauftragt, ein Konzept zu
erarbeiten, das die wohnortnahe Versorgung der westlichen Stadtteile nach
Beendigung des Mietverhältnisses der KJEB Höchst in der Justinuskirchstraße 3
sicherstellt. Das Konzept
einer wohnortnahen Versorgung sieht vor, dass ab dem 01.08.2013
Beratungsleistungen durch den Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe unweit des bisherigen Standortes in einer betriebseigenen
Liegenschaft in der Palleskestraße 2 erbracht werden. Die Beratung in der
Palleskestraße erfolgt im Wesentlichen über Terminvergaben, so wie es in der
Arbeit von Erziehungsberatungsstellen allgemein üblich ist. Die Teams in Gallus
und Goldstein wurden personell aufgestockt und sind für die Versorgung der
westlichen Stadtteile zuständig. Die Zuständigkeit der kommunalen
Erziehungsberatungsstellen für die westlichen Stadtteile bleibt gemäß den
Orientierungsempfehlungen im Teilplan III der Jugendhilfeplanung von 2002
unverändert bestehen. Die
wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und Präventionsangeboten im Sozialraum
Höchst und die Möglichkeit, Sprechstunden vor Ort in Anspruch zu nehmen,
bleiben somit erhalten und die fachlich gebotenen Qualitätsstandards wie
Freiwilligkeit, direkter Zugang zu Beratungsleistungen, Sicherstellung von
Schweigepflicht und Datenschutz, Kostenfreiheit, Teamarbeit, Multidisziplinarität, Methodenfreiheit
und -vielfalt, Lebensweltorientierung, Prävention und Vernetzung
gewährleistet. Wie allen
Frankfurter Erziehungsberatungsstellen wurde auch den Beratungsstellen Gallus
und Goldstein das Qualitätssiegel "Geprüfte Qualität" verliehen, mit welchem
die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) den Einrichtungen bescheinigt,
dass sie die fachlichen Standards und die Anforderungen an die Ausstattung
erfüllen. Zu 2. Wie bereits in Frage 1 erläutert, bleibt die
wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und Präventionsangeboten im Sozialraum
Höchst und die Möglichkeit, Sprechstunden vor Ort in Anspruch zu nehmen,
erhalten. Zu 3. Den Bewohnerinnen und Bewohnern der westlichen
Stadteile bleiben weiterhin drei kommunale Anlaufstellen erhalten. Im Stadtteil
Höchst stehen Ratsuchenden die Beratungsräume in der neu sanierten
Palleskestraße 2 zur Verfügung und in den benachbarten Stadteilen Gallus und Goldstein die Erziehungsberatungsstellen. Daneben
steht auch die Erziehungsberatungsstelle des Evangelischen Regionalverbandes in
der Leverkuser Straße 7 für Ratsuchende zur Verfügung. Zu 4. Die dritte Fachkraft ist auf ihrer Stelle weiterhin
in der Erziehungsberatung im Betrieb tätig, allerdings in der
Erziehungsberatungsstelle Bornheim. Zu 5. In den beiden im Sozialrathausbezirk Höchst
gelegenen Erziehungsberatungsstellen wurden bisher ca. 600 Fälle pro Jahr
bearbeitet, diese Zahl ist seit drei Jahren relativ konstant. Jedoch kommen
nicht alle Ratsuchenden aus den Stadtteilen des Sozialrathausbezirkes. Darüber
hinaus nutzen Ratsuchenden aus den westlichen Stadtteilen auch andere
Erziehungsberatungsstellen in der Stadt Frankfurt am Main, entsprechend dem
gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII). Der Magistrat erwartet, dass die
Zahl der inanspruchgenommenen Erziehungsberatungen zukünftig nicht steigen
wird. Insbesondere durch weitere niedrigschwellige Angebote wie zum Beispiel
Familienzentren oder sozialräumliche Familienbildung gibt es weitere
Möglichkeiten der Beratung für Familien auch in den westlichen Stadtteilen.
Zu 6. Siehe Ausführungen zu Punkt 5. Zu 7. Einen Widerspruch zum Bericht B 425
"Gelingender Start ins Leben am Beispiel eines Stadtteils - Ausbau eines
Netzwerkes für Frankfurts Kinder!" besteht nicht. Die in dem Konzept
beschriebenen Grundlagen für das Handlungsfeld der Erziehungsberatung in
Frankfurt am Main sind nach wie vor gültig. Zu 8. Die Rechte des Personalrats nach dem Hessischen
Personalvertretungsgesetz wurden gewahrt. Im Übrigen ist der Personalrat in der
Betriebskommission vertreten. Zu 9. Der Magistrat sieht keinen Widerspruch zur
Empfehlung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung. Alle Frankfurter
Erziehungsberatungsstellen erfüllen die hier formulierten Standards und haben
kürzlich u.a. aus diesem Grund zum zweiten Mal das Gütesiegel der
Bundeskonferenz verliehen bekommen. Die neuen Beratungsräume in der
Palleskestraße sind keine eigenständige Erziehungsberatungsstelle, sondern eine
Dependance der KJEB Goldstein und der KJEB Gallus, die seit 01.08.2013 über je
4 Fachkräfte verfügen. Zu 10. Wie bereits in Frage 1 dargestellt, wird die
Zuständigkeit der kommunalen Erziehungsberatungsstellen für die westlichen
Stadtteile gemäß den Orientierungsempfehlungen im Teilplan III der
Jugendhilfeplanung von 2002 unverändert bestehen bleiben. Für Nied ist seit dem
01.08.2013 die KJEB Gallus und für Höchst, Unterliederbach und Sindlingen die
KJEB Goldstein zuständig. Die Kooperationspartner in den genannten Stadtteilen
wurden schriftlich über diese Veränderung informiert. Des Weiteren ist
vorgesehen, die bestehenden Angebote im Sozialraum durch eine Vernetzung der
Strukturen zu stärken und neue Zielgruppen zu erreichen; dies soll in Absprache
mit den Akteuren im Sozialraum umgesetzt werden. Die für die westlichen
Stadtteile zuständigen KJEB-Fachkräfte werden auch weiterhin in den jeweiligen
Stadtteilarbeitskreisen mitwirken. Zu 11. Der Magistrat beabsichtigt, die Umstrukturierung in
Höchst durch eine Betrachtung der Fallzahlen und der Besucherströme zu
evaluieren. Das Ergebnis wird in den zuständigen Gremien vorgestellt und
beraten. Sollten jugendhilfeplanerische Konsequenzen erforderlich werden, steht
es den Gremien offen, diesbezüglich Beschlüsse zu fassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
03.07.2013, A 395
Antrag vom
14.06.2014, OF
1047/6
Antrag vom 12.10.2015, OF 1518/6
Auskunftsersuchen
vom 03.11.2015, V
1486 Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.10.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung
der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Beratung der
Vorlage B 477 wird zurückgestellt. 25. Sitzung des OBR 6
am 29.10.2013, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 477
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 18. Sitzung der KAV am 25.11.2013, TO
II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 477
dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 16. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 25.11.2013, TO I, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 477
dient zur Kenntnis. 25. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 05.12.2013, TO I, TOP 47
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 477
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 3971, 25. Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 05.12.2013 Aktenzeichen: 51