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Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1212 Betreff: Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst Vorausgeschickt möchten wir darauf hinweisen, dass ratsuchende Familien ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht haben (§5 SGB VIII), d.h. es steht ihnen grundsätzlich frei, welche Erziehungsberatungsstelle sie aufsuchen. Das Angebot der Erziehungsberatung kann in Frankfurt bei einer von insgesamt 14 Beratungsstellen, die sich im gesamten Stadtgebiet verteilen, in Anspruch genommen werden. Zu 1.: In den Beratungsräumen in Höchst wird keine offene Sprechstunde vorgehalten. Auch in der vorher eigenständigen Kinder-, Jugend- und Elternberatung Höchst war dies wie bei dem Großteil der anderen Erziehungsberatungsstellen in Frankfurt nicht der Fall. Ratsuchende können über die Geschäftsstellen der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus und der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein einen Termin vereinbaren (in über 95% der Fälle erfolgt eine Anmeldung telefonisch) oder dort persönlich vorsprechen. Die telefonische Erreichbarkeit ist im Vergleich zu vorher in der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Höchst im gleichen Umfang gegeben. Zu 2.: Auf die Nachfragen von ratsuchenden Familien wird flexibel reagiert, die Koordination erfolgt zentral in den Beratungsstellen. Es wird jeweils im Vorfeld mit der Familie vereinbart, ob die Beratung in den Beratungsräumen stattfinden wird. Das Beratungsangebot in den betreffenden Stadtteilen wird grundsätzlich, wie es der üblichen Praxis der Erziehungsberatungsstellen entspricht, durch das jeweilige Team insgesamt gewährleistet. Den Beratungsräumen in Höchst sind also nicht einzelne Fachkräfte ausschließlich zugeordnet. Beide Beratungsstellen, die Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein und die Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus, wurden für die Erweiterung ihrer Aufgaben jeweils von drei auf vier Stellen (Vollzeitäquivalente) aufgestockt. Zu 3.: Es stehen zwei umfassend ausgestattete Beratungsräume in Höchst zur Verfügung, in denen die erforderlichen Beratungsgespräche entsprechend fachlicher Standards durchgeführt werden. Für erweiterte kindertherapeutische Angebote (bei mehr Bedarf an Platz und Bewegungsmöglichkeiten) und für Gruppenangebote wird auf Räumlichkeiten der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus und Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein zurückgegriffen. Zu 4.: Insgesamt betrachtet, wie auch im gesamtstädtischen Trend, blieb die Zahl der Familien aus den westlichen Stadtteilen, die 2013 in den Erziehungsberatungsstellen Rat suchten, konstant hoch. Die Ratsuchenden aus den Stadtteilen Höchst, Sindlingen, Unterliederbach und Nied nutzten im zweiten Halbjahr 2013 insbesondere die Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus und die Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein, aber auch die Erziehungsberatungsstelle im Evangelischen Zentrum für Beratung Höchst. In der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein wurden im 2. Halbjahr 2013 22 Fälle (entspricht 6%) und in den ersten 7 Monaten 2014 88 Fälle (entspricht 30%) aus den Stadtteilen Höchst, Unterliederbach und Sindlingen bearbeitet. In der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus wurden im 2. Halbjahr 2013 30 Fälle (entspricht 9%) und in den ersten 7 Monaten 2014 35 Fälle (entspricht 13,5%) aus dem Stadtteil Nied bearbeitet. Zu 5.: Die Wartezeiten bis zu einem Erstgespräch liegen bei Zugängen aus den westlichen Stadtteilen bei zwei bis vier Wochen und entsprechen somit den durchschnittlichen Wartezeiten der anderen kommunalen Beratungsstellen. Die folgenden Beratungstermine werden mit der Familie individuell vereinbart. Zu 6.: Das Berichtswesen für das Fachfeld Erziehungsberatung basiert auf Sachberichten, die ein Kalenderjahr zur Grundlage haben. Für eine Evaluation der Umstrukturierung müssen die Sachberichte für das Jahr 2014 vorliegen und ausgewertet werden. Eine Vorstellung der Ergebnisse in den für das Fachfeld der Erziehungsberatung zuständigen Gremien, dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachausschuss Erziehungshilfe, sowie anschließend im Ortsbeirat 6 könnte im 2. Halbjahr 2015 erfolgen. Zu 7.: Die Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein wird nach den Sommerferien 2014 die Kitas der Stadtteile Höchst, Sindlingen und Unterliederbach anschreiben und einen gemeinsamen Termin zum Kennenlernen und zum fachlichen Austausch anbieten. Darüber hinaus sind bereits Termine mit dem Stadteilarbeitskreis Höchst, mit dem Kinder- und Jugendhaus Sindlingen und der Kinderbeauftragten vereinbart. Eine Vernetzung im Sozialraum Nied ist auf unterschiedlichen Ebenen erfolgt. Die Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus hat telefonischen und schriftlichen Kontakt zu allen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kitas und erweiterte schulische Betreuung) und zu allen Schulen in Nied aufgenommen und angeboten, das Beratungsangebot vor Ort vorzustellen und mögliche Kooperationsformen auszuloten. Ein Termin hat bereits stattgefunden, vier weitere wurden bisher vereinbart. Zwei vierte Schulklassen haben mit ihrer Lehrerin die Beratungsstelle Gallus besucht und sich über das Angebot informiert. Darüber hinaus haben Mitarbeiter/-innen der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus an einer Sitzung des Präventionsrates Nied teilgenommen und die Arbeit der Kinder-, Jugend- und Elternberatung im Arbeitskreis Kitas in Nied vorgestellt. Zu 8.: An den Sitzungen des Stadteilarbeitskreis Höchst nimmt regelmäßig eine Fachkraft der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein teil. Für weitere sozialräumliche Vernetzungen siehe Punkt 7. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.07.2014, V 1062 Antrag vom 12.10.2015, OF 1518/6 Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1486