Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.09.2014, ST 1212 Betreff: Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in
Höchst Vorausgeschickt möchten wir darauf hinweisen, dass
ratsuchende Familien ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht haben (§5
SGB VIII), d.h. es steht ihnen grundsätzlich frei, welche
Erziehungsberatungsstelle sie aufsuchen. Das Angebot der Erziehungsberatung
kann in Frankfurt bei einer von insgesamt 14 Beratungsstellen, die sich im
gesamten Stadtgebiet verteilen, in Anspruch genommen werden. Zu 1.: In den Beratungsräumen in Höchst wird keine offene
Sprechstunde vorgehalten. Auch in der vorher eigenständigen Kinder-, Jugend-
und Elternberatung Höchst war dies wie bei dem Großteil der anderen
Erziehungsberatungsstellen in Frankfurt nicht der Fall. Ratsuchende können über
die Geschäftsstellen der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus und der
Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein einen Termin vereinbaren (in über
95% der Fälle erfolgt eine Anmeldung telefonisch) oder dort persönlich
vorsprechen. Die telefonische Erreichbarkeit ist im Vergleich zu vorher in der
Kinder-, Jugend- und Elternberatung Höchst im gleichen Umfang gegeben. Zu 2.: Auf die Nachfragen von ratsuchenden Familien wird
flexibel reagiert, die Koordination erfolgt zentral in den Beratungsstellen. Es
wird jeweils im Vorfeld mit der Familie vereinbart, ob die Beratung in den
Beratungsräumen stattfinden wird. Das Beratungsangebot in den betreffenden Stadtteilen
wird grundsätzlich, wie es der üblichen Praxis der Erziehungsberatungsstellen
entspricht, durch das jeweilige Team insgesamt gewährleistet. Den
Beratungsräumen in Höchst sind also nicht einzelne Fachkräfte ausschließlich
zugeordnet. Beide Beratungsstellen, die Kinder-,
Jugend- und Elternberatung Goldstein und die Kinder-, Jugend- und
Elternberatung Gallus, wurden für die Erweiterung ihrer Aufgaben jeweils von
drei auf vier Stellen (Vollzeitäquivalente) aufgestockt. Zu 3.: Es stehen zwei umfassend ausgestattete
Beratungsräume in Höchst zur Verfügung, in denen die erforderlichen
Beratungsgespräche entsprechend fachlicher Standards durchgeführt werden.
Für erweiterte kindertherapeutische Angebote (bei
mehr Bedarf an Platz und Bewegungsmöglichkeiten) und für Gruppenangebote wird
auf Räumlichkeiten der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus und Kinder-,
Jugend- und Elternberatung Goldstein zurückgegriffen. Zu 4.: Insgesamt betrachtet, wie auch im gesamtstädtischen
Trend, blieb die Zahl der Familien aus den westlichen Stadtteilen, die 2013 in
den Erziehungsberatungsstellen Rat suchten, konstant hoch. Die Ratsuchenden aus den Stadtteilen Höchst,
Sindlingen, Unterliederbach und Nied nutzten im zweiten Halbjahr 2013
insbesondere die Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus und die Kinder-,
Jugend- und Elternberatung Goldstein, aber auch die Erziehungsberatungsstelle
im Evangelischen Zentrum für Beratung Höchst. In der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein
wurden im 2. Halbjahr 2013 22 Fälle (entspricht 6%) und in den ersten 7 Monaten
2014 88 Fälle (entspricht 30%) aus den Stadtteilen Höchst, Unterliederbach und
Sindlingen bearbeitet. In der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus wurden
im 2. Halbjahr 2013 30 Fälle (entspricht 9%) und in den ersten 7 Monaten 2014
35 Fälle (entspricht 13,5%) aus dem Stadtteil Nied bearbeitet. Zu 5.: Die Wartezeiten bis zu einem Erstgespräch liegen bei
Zugängen aus den westlichen Stadtteilen bei zwei bis vier Wochen und
entsprechen somit den durchschnittlichen Wartezeiten der anderen kommunalen
Beratungsstellen. Die folgenden Beratungstermine werden mit der Familie
individuell vereinbart. Zu 6.: Das Berichtswesen für das Fachfeld
Erziehungsberatung basiert auf Sachberichten, die ein Kalenderjahr zur
Grundlage haben. Für eine Evaluation der Umstrukturierung müssen die
Sachberichte für das Jahr 2014 vorliegen und ausgewertet werden. Eine
Vorstellung der Ergebnisse in den für das Fachfeld der Erziehungsberatung
zuständigen Gremien, dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachausschuss
Erziehungshilfe, sowie anschließend im Ortsbeirat 6 könnte im 2. Halbjahr 2015
erfolgen. Zu 7.: Die Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein
wird nach den Sommerferien 2014 die Kitas der Stadtteile Höchst, Sindlingen und
Unterliederbach anschreiben und einen gemeinsamen Termin zum Kennenlernen und
zum fachlichen Austausch anbieten. Darüber hinaus sind bereits Termine mit dem
Stadteilarbeitskreis Höchst, mit dem Kinder- und Jugendhaus Sindlingen und der
Kinderbeauftragten vereinbart. Eine Vernetzung im Sozialraum Nied ist auf
unterschiedlichen Ebenen erfolgt. Die Kinder-, Jugend- und Elternberatung
Gallus hat telefonischen und schriftlichen Kontakt zu allen
Kinderbetreuungseinrichtungen (Kitas und erweiterte schulische Betreuung) und
zu allen Schulen in Nied aufgenommen und angeboten, das Beratungsangebot vor
Ort vorzustellen und mögliche Kooperationsformen auszuloten. Ein Termin hat
bereits stattgefunden, vier weitere wurden bisher vereinbart. Zwei vierte
Schulklassen haben mit ihrer Lehrerin die Beratungsstelle Gallus besucht und
sich über das Angebot informiert. Darüber hinaus haben Mitarbeiter/-innen der
Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus an einer Sitzung des
Präventionsrates Nied teilgenommen und die Arbeit der Kinder-, Jugend- und
Elternberatung im Arbeitskreis Kitas in Nied vorgestellt. Zu 8.: An den Sitzungen des Stadteilarbeitskreis Höchst
nimmt regelmäßig eine Fachkraft der Kinder-, Jugend- und Elternberatung
Goldstein teil. Für weitere sozialräumliche Vernetzungen siehe Punkt 7. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 08.07.2014, V
1062
Antrag vom 12.10.2015, OF 1518/6
Auskunftsersuchen
vom 03.11.2015, V
1486