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Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in Höchst

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 308 Betreff: Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in Höchst Vorausgeschickt möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass ratsuchende Familien ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht haben (§5 SGB VIII), das heißt es steht ihnen grundsätzlich frei selbst zu entscheiden, welche Erziehungsberatungsstelle sie aufsuchen. Das Angebot der Erziehungsberatung kann in Frankfurt am Main bei einer von insgesamt 14 Beratungsstellen, die sich im gesamten Stadtgebiet verteilen, in Anspruch genommen werden. Zu 1. Für eine Evaluation der Umstrukturierung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung (KJEB) reichen die Erfahrungen eines Jahres als Basis nicht aus. Das Jugend- und Sozialamt hat deshalb neben dem Sachbericht für 2014 auch den für 2015 abgewartet. Da dieser Sachbericht mittlerweile vorliegt, können die Ergebnisse nunmehr in den für das Fachfeld zuständigen Gremien, dem Fachausschuss Erziehungshilfe und dem Jugendhilfeausschuss, vorgestellt werden. Die anschließende Vorstellung im Ortsbeirat 6 kann voraussichtlich im 3. Quartal 2016 erfolgen. Zu 2. und 3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein nehmen regelmäßig an Sitzungen der Stadtteilarbeitskreise Höchst und Sindlingen teil. Für den Stadtteilarbeitskreis Unterliederbach wird eine Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein angestrebt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus nehmen regelmäßig an den Sitzungen der Stadtteilarbeitskreise Nied und Griesheim teil. Zu 4. In den Beratungsräumen in Höchst wird keine offene Sprechstunde vorgehalten. Auch in der vorher eigenständigen Kinder-, Jugend- und Elternberatung Höchst war dies, wie bei dem Großteil der anderen Erziehungsberatungsstellen in Frankfurt am Main, nicht der Fall. Ratsuchende können über die Geschäftsstellen der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus und der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein einen Termin vereinbaren oder dort persönlich vorsprechen. Zu 5. Den Beratungsräumen in Höchst sind direkt keine Stellen zugeordnet. Die Beratung wird fallbezogen von den acht pädagogischen Fachkräften der Beratungsstellen Goldstein und Gallus sichergestellt. Die durch die Verrentung einer Psychologin frei gewordene Stelle wurde mit einer Sozialpädagogin nachbesetzt. Zu 6. Ein von der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus geplantes Gruppenangebot konnte wegen zu geringer Nachfrage nicht stattfinden. (2015 wurde durch die Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein ein Gruppenangebot im Evangelischen Kinder- und Familienzentrum Goldstein durchgeführt.) Im Kinderzentrum 81 in Sindlingen wurde 2015 über ein Dreivierteljahr ein Gruppenangebot zur sozialen Integration von Vorschulkindern durchgeführt. Sechs Mädchen und Jungen wurden bei ihrem Übergang in die Schule mit einem wöchentlichen Angebot begleitet und die Eltern begleitend beraten. Einzeltherapeutische Leistungen in Form von Spieltherapien werden auch in den Beratungsräumen Höchst durchgeführt. Zu 7. Kinder, die an spieltherapeutischen Angeboten teilnehmen, werden altersbedingt in der Regel in Begleitung zu den Angeboten gebracht. Dies trifft bei allen Beratungsstellen zu, die spieltherapeutische Angebote vorhalten. Zu 8. Ca. 80% der Ratsuchenden aus den Stadtteilen Höchst, Sindlingen, Unterliederbach und Nied, die 2014 eine Erziehungsberatung in Anspruch genommen haben, nutzten die Kinder-, Jugend- und Elternberatungsstellen Goldstein und Gallus oder die Erziehungsberatungsstelle des Evangelischen Regionalverbands in Höchst. Darüber hinaus werden von den Ratsuchenden aus den westlichen Stadtteilen auch andere Erziehungsberatungsstellen in Anspruch genommen, entsprechend ihrem gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII). Es handelt sich dabei vorrangig um die Erziehungsberatungsstellen im Haus der Volksarbeit, im Internationalen Familienzentrum oder des Caritasverbandes. Zu 9. Aufgrund der Beschaffenheit der Daten lässt sich rückwirkend nicht mehr erheben, wie viele Neu- bzw. Ummeldungen den 88 Anmeldungen 2013 in Goldstein zugrunde lagen. Zu 10. Die Zahlen der Inanspruchnahme von Erziehungsberatungen schwanken erfahrungsgemäß stark (Veränderungen von +/- 50% von einem Jahr zum nächsten sind möglich). Die Ursachen lassen sich nur sehr selten eindeutig benennen. Die Gesamtzahl der in Frankfurt am Main in Anspruch genommenen Erziehungsberatungen bleibt jedoch relativ stabil. Der Magistrat erwartet, dass die Zahl der inanspruchgenommenen Erziehungsberatungen zukünftig nicht steigen wird. Insbesondere durch weitere niedrigschwellige Angebote wie zum Beispiel Familienzentren oder sozialräumliche Familienbildung gibt es weitere Möglichkeiten der Beratung für Familien auch in den westlichen Stadtteilen. Zu 11. Die Wartezeiten von der Anmeldung bis zum Erstgespräch in der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus und Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein liegen zwischen 2 und 4 Wochen und entsprechen somit dem städtischen Durchschnitt. Zu 12. Die Vernetzungsaktivitäten der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein und der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus mit Kinderbeauftragten, Kitas und Familienzentren konnten ausgebaut werden. Die Angebote der Kinder-, Jugend- und Elternberatungsstellen sind in den Stadtteilen bekannt und werden in Anspruch genommen. Zu 13. Insbesondere die Zielgruppe der Eltern junger Kinder wurde verstärkt in den Blick genommen. So wurde beispielsweise im Kinder- und Jugendhaus Sindlingen ein Müttercafé eingerichtet, welches die Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein fachlich/beraterisch begleitet. Die Kinder-, Jugend- und Elternberatung Gallus hat in Kitas der westlichen Stadtteile bereits mehrfach themenbezogene Elternabende durchgeführt. Die Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein ist ab 2015 Kooperationspartner im neuen Höchster Kinder- und Familienzentrum Windthorststraße. Eine Mitarbeiterin nimmt regelmäßig am Müttercafé teil und führt Beratungen vor Ort durch. Zu 14. Die Anregung aus dem Stadtteilarbeitskreis Höchst, die Flyer der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein um die westlichen Stadtteile zu ergänzen, wurde aufgenommen. Die vorhandenen Flyer werden mit einem entsprechenden Aufkleber ergänzt und die nächste Auflage wird dahingehend verändert. Zu 15. Die Leistungen der Ambulanten Jugendhilfen (AJH) der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - Erziehungsbeistand und Sozialpädagogische Familienhilfe - werden von 35 weiteren Anbietern in Frankfurt am Main vorgehalten, mit einer Gesamtkapazität von ca. 300 Vollzeitäquivalenten. Die Abteilung AJH deckte bisher ein Auftragsvolumen von 5,3 % dieses Leistungssegments ab. Der Betrieb wird sich aus den ambulanten erzieherischen Leistungen schrittweise zurückziehen. Zum Zeitpunkt der Einstellung des Angebotes noch bestehende Hilfen werden in andere Trägerschaft übergeleitet. Da die Hilfen in der Regel in der Wohnung der Familie bzw. deren Umfeld erfolgen, kann ihre Versorgung unabhängig vom Trägerstandort weiterhin sichergestellt werden. Für die durch die Einstellung der Heilpädagogischen Tagesgruppe in Goldstein betroffenen Kinder wurden individuelle Lösungen vorbereitet: Bei einem Teil der Kinder wurde die Hilfe planmäßig im Rahmen der Hilfeplanung beendet, einige Kinder konnten in die Tagesgruppen Rödelheim oder das Hermann-Luppe-Haus der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe wechseln und einige Kinder wechselten in Absprache mit den Eltern und dem Jugend- und Sozialamt in die Tagesgruppe eines anderen Trägers. In Frankfurt am Main halten 9 Träger in 16 Einrichtungen über das Stadtgebiet verteilt ca. 290 Tagesgruppenplätze vor. Angesichts einer ausreichenden Trägerzahl in diesem Fachfeld ist die Versorgung von Familien mittels Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe in Frankfurt am Main weiterhin gewährleistet. Zu 16. Die Auswirkungen der Umstrukturierung der Erziehungsberatungsstellen der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe werden voraussichtlich im 3. Quartal 2016 im Jugendhilfeausschuss und im Fachausschuss Erziehungshilfe erörtert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1486