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Sportliche Planungen

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1322 entstanden aus Vorlage: OF 844/2 vom 17.06.2019 Betreff: Sportliche Planungen Vorgang: M 69/19 In dem Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 69, wird die Errichtung eines neuen Gymnasiums von 2021/22 um ein Jahr vorgezogen. Der Ortsbeirat erkennt die sportlichen Ambitionen des Magistrats ausdrücklich an. Dennoch ergeben sich einige aufgrund des vorgezogenen Zeitraums der Errichtung drängende Fragen. So wird der Magistrat aufgefordert zu berichten: 1. Wo genau soll die erwähnte Schule ihren Standort haben? 2. Wie sieht der derzeitige Planungsstand aus? 3. Darüber hinaus ist in dem Vortrag des Magistrats M 69 von einen Defizit von 140 Plätzen für Schülerinnen und Schüler bereits für das Schuljahr 2019/20 die Rede, dem mit Klassenmehrbildung begegnet werden solle. Dazu wird der Magistrat ebenfalls aufgefordert zu berichten, a) welche Schulen von der Klassenmehrbildung betroffen sind, b) ob für die schätzungsweise sieben zusätzlich nötigen Lehrkräfte für das Schuljahr 2019/20 bereits die erforderlichen Planstellen an den Schulen geschaffen wurden und c) ob "einmalig" so zu verstehen ist, dass an den betreffenden Schulen der kommende Jahrgang 5 durchgehend mehrzügig bis zum Abitur läuft. Begründung: Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 69 Antrag vom 28.02.2020, OF 1055/2 Antrag vom 24.06.2020, OF 1102/2 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1400 Antrag vom 04.07.2022, OF 429/2 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

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