Sportliche Planungen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1322
entstanden aus Vorlage:
OF 844/2 vom
17.06.2019 Betreff: Sportliche Planungen Vorgang:
M 69/19 In dem Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019,
M 69, wird die Errichtung eines neuen Gymnasiums von 2021/22 um ein Jahr
vorgezogen. Der Ortsbeirat erkennt die sportlichen Ambitionen des Magistrats
ausdrücklich an. Dennoch ergeben sich einige aufgrund des vorgezogenen
Zeitraums der Errichtung drängende Fragen. So wird der Magistrat aufgefordert
zu berichten: 1. Wo genau
soll die erwähnte Schule ihren Standort haben? 2. Wie sieht der derzeitige Planungsstand aus? 3.
Darüber hinaus ist in dem Vortrag des Magistrats M 69 von einen Defizit
von 140 Plätzen für Schülerinnen und Schüler bereits für das Schuljahr 2019/20
die Rede, dem mit Klassenmehrbildung begegnet werden solle. Dazu wird der
Magistrat ebenfalls aufgefordert zu berichten, a) welche Schulen von der Klassenmehrbildung
betroffen sind, b) ob für die
schätzungsweise sieben zusätzlich nötigen Lehrkräfte für das Schuljahr 2019/20
bereits die erforderlichen Planstellen an den Schulen geschaffen wurden und
c) ob "einmalig" so zu verstehen
ist, dass an den betreffenden Schulen der kommende Jahrgang 5 durchgehend
mehrzügig bis zum Abitur läuft. Begründung: Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2019, M 69
Antrag vom
28.02.2020, OF
1055/2
Antrag vom 24.06.2020, OF 1102/2
Anregung an den
Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.08.2020, ST 1400
Antrag vom
04.07.2022, OF
429/2
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2
am 02.12.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2
am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2
am 17.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2
am 27.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2
am 24.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1