Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 13.05.2019, V 1272
entstanden aus Vorlage:
OF 558/11 vom
28.04.2019 Betreff: Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für
Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer
Vorgang: ST 1718/17 In seiner Stellungnahme vom 08.09.2017, ST 1718,
erkennt der Magistrat den Handlungsbedarf bezüglich der Sicherheit für
Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Carl-Ulrich-Brücke an. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Ist nun im intensiven Austausch mit Hessen Mobil
eine Lösung für die sichere Querung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen
und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer erarbeitet worden? 2. Bei starkem Autoverkehr ist eine
Begegnung von Fußgängerinnen und Fußgängern auf der nördlichen Rampe kaum
gefahrlos möglich. Wie sieht hier die Lösung aus? 3. Beim Übergang der Brücke in die nördliche
Brückenrampe wird der Fahrradverkehr in Richtung Norden auf die Fahrbahn
geleitet. Eine Anhaltemöglichkeit für den Fahrradverkehr an dieser Stelle
besteht nicht. Die dort geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird
von nur wenigen Kfz eingehalten und die geringe Breite an dieser Stelle ist
eine ständige Bedrohung für alle Radfahrerinnen und Radfahrer. Wann und wie
wird diese Situation zeitnah entschärft und verbessert? 4. Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom
08.09.2017, ST 1781, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft, ob
die Möglichkeit der Verbreiterung der nördlichen Rampe der Carl-Ulrich-Brücke
im Grüngürtel mit den zuständigen Ämtern für den Grüngürtel
kommuniziert und auf die Dringlichkeit dieser Maßnahme aus
Sicherheitsgründen hingewiesen wurde? Begründung: Nach der Öffnung der neuen Carl-Ulrich-Brücke und der
teilweisen Umgestaltung der Rampen ist die Querung für den Radverkehr an dieser
Stelle nach wie vor äußerst gefährlich und Fußgängerinnen und Fußgängern sowie
Radfahrerinnen und Radfahrern kaum zuzumuten. Dringlich ist hier die
Erarbeitung und Umsetzung eine alternativen Lösung. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.09.2017, ST 1718
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.09.2019, ST 1775
Antrag vom
31.12.2019, OF
665/11
Etatanregung vom 20.01.2020, EA 63
Etatanregung vom
14.03.2022, EA 20
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR
11 am 16.09.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 66 6