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Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.05.2019, V 1272 entstanden aus Vorlage: OF 558/11 vom 28.04.2019 Betreff: Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer Vorgang: ST 1718/17 In seiner Stellungnahme vom 08.09.2017, ST 1718, erkennt der Magistrat den Handlungsbedarf bezüglich der Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Carl-Ulrich-Brücke an. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Ist nun im intensiven Austausch mit Hessen Mobil eine Lösung für die sichere Querung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer erarbeitet worden? 2. Bei starkem Autoverkehr ist eine Begegnung von Fußgängerinnen und Fußgängern auf der nördlichen Rampe kaum gefahrlos möglich. Wie sieht hier die Lösung aus? 3. Beim Übergang der Brücke in die nördliche Brückenrampe wird der Fahrradverkehr in Richtung Norden auf die Fahrbahn geleitet. Eine Anhaltemöglichkeit für den Fahrradverkehr an dieser Stelle besteht nicht. Die dort geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird von nur wenigen Kfz eingehalten und die geringe Breite an dieser Stelle ist eine ständige Bedrohung für alle Radfahrerinnen und Radfahrer. Wann und wie wird diese Situation zeitnah entschärft und verbessert? 4. Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 08.09.2017, ST 1781, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft, ob die Möglichkeit der Verbreiterung der nördlichen Rampe der Carl-Ulrich-Brücke im Grüngürtel mit den zuständigen Ämtern für den Grüngürtel kommuniziert und auf die Dringlichkeit dieser Maßnahme aus Sicherheitsgründen hingewiesen wurde? Begründung: Nach der Öffnung der neuen Carl-Ulrich-Brücke und der teilweisen Umgestaltung der Rampen ist die Querung für den Radverkehr an dieser Stelle nach wie vor äußerst gefährlich und Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern kaum zuzumuten. Dringlich ist hier die Erarbeitung und Umsetzung eine alternativen Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1718 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1775 Antrag vom 31.12.2019, OF 665/11 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 63 Etatanregung vom 14.03.2022, EA 20 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 6

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