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Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1775 Betreff: Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer Zu 1.: Zurzeit wird eine attraktive und sichere Mainquerung über die Carl-Ulrich-Brücke geplant. Im Fokus steht dabei in Dammlage ein baulich von der Fahrbahn getrenntes Angebot für den Fuß- und Radverkehr. Als Planungsgrundlage dient der Gewinnerentwurf eines durch das Umweltamt initiierten Wettbewerbs in Kooperation mit der Frankfurt University of Applied Sciences. Zu 2. und 3.: Die Nordrampe zur Carl-Ulrich-Brücke befindet sich außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Landesstraße L 3001 und daher in der Baulast des Landes Hessen. Der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Ausbau der Rampe wurde bereits mehrfach thematisiert. Die angrenzenden Flächen liegen allerdings im Frankfurter Grüngürtel und sind daher als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Aus diesem Grund ist der Handlungsspielraum auf beiden Seiten der Straße stark eingeschränkt. Zu 4.: Das Amt für Straßenbau und Erschließung arbeitet zusammen mit dem Umweltamt an einer Lösung, bei der die für den Radverkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite vergrößert und die Sicherheit erhöht wird. Es ist jedoch erforderlich, dass die baulichen Veränderungen von der zuständigen Landesbaubehörde Hessen Mobil genehmigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.05.2019, V 1272 Antrag vom 31.12.2019, OF 665/11 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 63 Antrag vom 07.06.2020, OF 740/11 Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6240 Etatanregung vom 14.03.2022, EA 20

Verknüpfte Vorlagen