Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.09.2019, ST 1775 Betreff: Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke
für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer
Zu 1.: Zurzeit wird eine attraktive und sichere Mainquerung
über die Carl-Ulrich-Brücke geplant. Im Fokus steht dabei in Dammlage ein
baulich von der Fahrbahn getrenntes Angebot für den Fuß- und Radverkehr. Als
Planungsgrundlage dient der Gewinnerentwurf eines durch das Umweltamt
initiierten Wettbewerbs in Kooperation mit der Frankfurt University of Applied
Sciences. Zu 2. und 3.: Die Nordrampe zur Carl-Ulrich-Brücke befindet sich
außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Landesstraße L 3001 und daher in der
Baulast des Landes Hessen. Der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Ausbau der Rampe
wurde bereits mehrfach thematisiert. Die angrenzenden Flächen liegen allerdings
im Frankfurter Grüngürtel und sind daher als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen. Aus diesem Grund ist der Handlungsspielraum auf beiden Seiten der
Straße stark eingeschränkt. Zu 4.: Das Amt für Straßenbau und Erschließung arbeitet
zusammen mit dem Umweltamt an einer Lösung, bei der die für den Radverkehr zur
Verfügung stehende Fahrbahnbreite vergrößert und die Sicherheit erhöht wird. Es
ist jedoch erforderlich, dass die baulichen Veränderungen von der zuständigen
Landesbaubehörde Hessen Mobil genehmigt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.05.2019, V
1272
Antrag vom 31.12.2019, OF 665/11
Etatanregung vom
20.01.2020, EA 63
Antrag vom
07.06.2020, OF
740/11
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6240
Etatanregung vom
14.03.2022, EA 20