Angebot für den Fuß- und Radverkehr an der Carl-Ulrich-Brücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt grundsätzlich eine Verbesserung des Angebots für den Fuß- und Radverkehr im Bereich der Nordrampe zur Carl-Ulrich-Brücke. Wie in der Stellungnahme ST 1775/2019 ausgeführt, befinden sich die Nordrampe sowie die Brücke selbst in der Baulast des Landes Hessen. Die angrenzenden Flächen liegen im Frankfurter Grüngürtel und sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Daher ist der Handlungsspielraum auf beiden Seiten der Straße stark eingeschränkt. Der Magistrat steht in Abstimmungsgesprächen mit Hessen Mobil, um gemeinsam ein angemessenes Angebot für den Fuß- und Radverkehr zu erarbeiten.