Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.07.2019, ST 1366 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur
Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West"
Zu 1.: Zum
Termin des ersten Berichts Ende September 2018 lagen relevante Informationen
noch nicht vor. Die spätere Vorlage des Berichts bedeutet nicht zwangsläufig,
dass die vorbereitenden Untersuchungen länger als zwei Jahre dauern werden.
Zu 2.: Nach dem derzeitigen Stand der
Kostenaufstellung rechnet der Magistrat mit Gesamtkosten von 1,24 Mio €
für die vorbereitenden Untersuchungen. Zu 3.: Die Kosten für das Consilium beinhalten nicht
nur zwei jährliche Sitzungen, sondern auch Veranstaltungen mit Mitgliedern der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt, Politikern aus den
Umlandgemeinden sowie Politikern aus den Ortsbeiräten. Außerdem soll jährlich
eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden. Zu 4.: Die Antragsvoraussetzungen zum Förderprogramm
"Nachhaltiges Wohnumfeld" wurden mit dem Zuschussgeber (Land Hessen) vor der
Antragsstellung abgestimmt. Das Land Hessen hat der Stadt Frankfurt vor
Antragstellung mitgeteilt, dass für das Projekt "Neuer Stadtteil" im
Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" ein Förderantrag gestellt werden kann.
Im Falle einer Förderung sollten die Mittel insbesondere für Maßnahmen in den
angrenzenden Stadtteilen Nordweststadt und Praunheim eingesetzt werden. Leider
hat das Land Hessen diesen Antrag ohne Nennung von Gründen abgelehnt.
Stattdessen hat das Land Hessen ein Projekt in Unterliederbach in das
Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" aufgenommen, für das ebenfalls noch
die regionalplanerischen Voraussetzungen abgestimmt werden müssen. Zu 5.: Der zweite Bericht zu den vorbereitenden
Untersuchungen für einen Neuen Stadtteil in Frankfurt-Nordwest befindet sich im
Geschäftsgang. Zu 6.: Im Rahmen der
Machbarkeitsstudie Verkehr wurden Knotenpunkte in Oberursel, Eschborn und
Frankfurt analysiert. Hierbei wurden auch die unter Ziff. 6 der V1207
aufgeführten Straßen untersucht. Die Prognoseberechnungen sind noch in
Arbeit. Zu 7.: Der spätere Zeitpunkt der
Beauftragung der landwirtschaftlichen Betroffenheitsanalyse ist nicht
gleichbedeutet mit einer geringeren Priorität dieser Untersuchungen. Gesicherte
Informationen zu den Pachtverhältnissen liegen erst nach Abschluss der
Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft gemäß § 165 Abs. 4 und § 137
Baugesetzbuch (BauGB) vor. Die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse wird
danach durchgeführt. Zu 8. und 9.: Der Magistrat wird voraussichtlich im
vierten Quartal 2019 einen Magistratsvortrag der Stadtverordnetenversammlung
vorlegen, der sich mit dem Themenbereich Zielabweichungsverfahren, bzw.
Änderungsverfahren von Regionalem Flächennutzungsplan (RegFNP) und
Landesentwicklungsplan (LEP) befasst. Änderungen in den übergeordneten
Planungsebenen berühren die Ergebnisoffenheit der vorbereitenden Untersuchungen
nicht, da hieraus keine Verpflichtung der Stadt Frankfurt entsteht, später
Bauland auszuweisen. Zu 10.: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Frankfurt hat am 13.12.2018 einer Vorlage aus dem Dezernat Bau und Immobilien,
Reformprojekte, Bürgerservice und IT zugestimmt, wonach im Untersuchungsgebiet
eine Fläche, die heute landwirtschaftlich genutzt wird, angekauft werden soll.
Diese Fläche wurde inzwischen von der Stadt Frankfurt erworben. Von weiteren
Grundstücksankäufen im Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen durch die Stadt
Frankfurt und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen
die Stadt Anteilseigner ist, ist dem Magistrats nichts bekannt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.03.2019, V
1207
Antrag vom 22.08.2019, OF 473/8