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Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1366 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Zu 1.: Zum Termin des ersten Berichts Ende September 2018 lagen relevante Informationen noch nicht vor. Die spätere Vorlage des Berichts bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vorbereitenden Untersuchungen länger als zwei Jahre dauern werden. Zu 2.: Nach dem derzeitigen Stand der Kostenaufstellung rechnet der Magistrat mit Gesamtkosten von 1,24 Mio € für die vorbereitenden Untersuchungen. Zu 3.: Die Kosten für das Consilium beinhalten nicht nur zwei jährliche Sitzungen, sondern auch Veranstaltungen mit Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt, Politikern aus den Umlandgemeinden sowie Politikern aus den Ortsbeiräten. Außerdem soll jährlich eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden. Zu 4.: Die Antragsvoraussetzungen zum Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" wurden mit dem Zuschussgeber (Land Hessen) vor der Antragsstellung abgestimmt. Das Land Hessen hat der Stadt Frankfurt vor Antragstellung mitgeteilt, dass für das Projekt "Neuer Stadtteil" im Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" ein Förderantrag gestellt werden kann. Im Falle einer Förderung sollten die Mittel insbesondere für Maßnahmen in den angrenzenden Stadtteilen Nordweststadt und Praunheim eingesetzt werden. Leider hat das Land Hessen diesen Antrag ohne Nennung von Gründen abgelehnt. Stattdessen hat das Land Hessen ein Projekt in Unterliederbach in das Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" aufgenommen, für das ebenfalls noch die regionalplanerischen Voraussetzungen abgestimmt werden müssen. Zu 5.: Der zweite Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen für einen Neuen Stadtteil in Frankfurt-Nordwest befindet sich im Geschäftsgang. Zu 6.: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie Verkehr wurden Knotenpunkte in Oberursel, Eschborn und Frankfurt analysiert. Hierbei wurden auch die unter Ziff. 6 der V1207 aufgeführten Straßen untersucht. Die Prognoseberechnungen sind noch in Arbeit. Zu 7.: Der spätere Zeitpunkt der Beauftragung der landwirtschaftlichen Betroffenheitsanalyse ist nicht gleichbedeutet mit einer geringeren Priorität dieser Untersuchungen. Gesicherte Informationen zu den Pachtverhältnissen liegen erst nach Abschluss der Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft gemäß § 165 Abs. 4 und § 137 Baugesetzbuch (BauGB) vor. Die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse wird danach durchgeführt. Zu 8. und 9.: Der Magistrat wird voraussichtlich im vierten Quartal 2019 einen Magistratsvortrag der Stadtverordnetenversammlung vorlegen, der sich mit dem Themenbereich Zielabweichungsverfahren, bzw. Änderungsverfahren von Regionalem Flächennutzungsplan (RegFNP) und Landesentwicklungsplan (LEP) befasst. Änderungen in den übergeordneten Planungsebenen berühren die Ergebnisoffenheit der vorbereitenden Untersuchungen nicht, da hieraus keine Verpflichtung der Stadt Frankfurt entsteht, später Bauland auszuweisen. Zu 10.: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt hat am 13.12.2018 einer Vorlage aus dem Dezernat Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT zugestimmt, wonach im Untersuchungsgebiet eine Fläche, die heute landwirtschaftlich genutzt wird, angekauft werden soll. Diese Fläche wurde inzwischen von der Stadt Frankfurt erworben. Von weiteren Grundstücksankäufen im Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen durch die Stadt Frankfurt und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist, ist dem Magistrats nichts bekannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2019, V 1207 Antrag vom 22.08.2019, OF 473/8