Baustelle Assenheimer Straße 19
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 24.10.2017, V 611
entstanden aus Vorlage:
OF 208/7 vom
10.10.2017 Betreff: Baustelle Assenheimer Straße 19
Vorgang: V 1085/14 OBR 7; V
118/16 OBR 7 Eine Bautätigkeit auf dem
Grundstück Assenheimer Straße 19 ist seit über vier Jahren nicht zu erkennen.
Der Bürgersteig war drei Jahre überhaupt nicht vorhanden und ist seit einem
Jahr durch eine Verlegung auf die Straße wieder eingeschränkt nutzbar. Die vier
Parkplätze vor der Baugrube fallen jedoch weiterhin weg. Für Fußgängerinnen und Fußgänger, Personen mit
Kinderwagen, Rollstuhl- und Rollatorfahrerinnen und -Fahrer, Schülerinnen und
Schüler der Michael-Ende-Schule und auch Autofahrer ist die Baugrube eine
Behinderung. Der Zustand ist für den gesamten Stadtteil ein Schandfleck.
Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass die schon
gestellten Anträge zur Assenheimer Straße 19 (V 1085/14 und
V 118/16) immer noch nicht beantwortet sind! Wegen des unhaltbaren Zustands bittet der Ortsbeirat
den Magistrat erneut um Auskunft über diese Baustelle. Wann und was unternimmt der Magistrat damit dieses
Grundstück wieder bebaut wird? Wann wird der Bürgersteig wieder geschlossen und
begehbar gemacht und wann werden die vier Parkplätze wieder benutzbar? Hat der Bauherr eine Sondernutzungsgenehmigung für
den Gehweg? Werden Benutzungsgebühren seitens des
Straßenbauamtes erhoben und vom Bauherrn bezahlt? Diese Frage bezieht sich auch
auf die seit einem Jahr installierte Verlegung des Gehwegs. Wenn eine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt: Kann
diese wegen unzumutbarer Störung der öffentlichen Straßennutzung zeitlich
begrenzt und ggfs. entzogen werden? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 15.07.2014, V
1085
Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 118
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.02.2018, ST 264
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2018, ST 1733
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.03.2019, ST 510
Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 0