Baustelle Assenheimer Straße 19
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Auskunftsersuchen vom 24.10.2017, V 611
entstanden aus Vorlage: OF 208/7 vom 10.10.2017
Betreff: Baustelle Assenheimer Straße 19 Vorgang: V 1085/14 OBR 7; V 118/16 OBR 7 Eine Bautätigkeit auf dem Grundstück Assenheimer Straße 19 ist seit über vier Jahren nicht zu erkennen. Der Bürgersteig war drei Jahre überhaupt nicht vorhanden und ist seit einem Jahr durch eine Verlegung auf die Straße wieder eingeschränkt nutzbar. Die vier Parkplätze vor der Baugrube fallen jedoch weiterhin weg. Für Fußgängerinnen und Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl- und Rollatorfahrerinnen und -Fahrer, Schülerinnen und Schüler der Michael-Ende-Schule und auch Autofahrer ist die Baugrube eine Behinderung. Der Zustand ist für den gesamten Stadtteil ein Schandfleck. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass die schon gestellten Anträge zur Assenheimer Straße 19 (V 1085/14 und V 118/16) immer noch nicht beantwortet sind! Wegen des unhaltbaren Zustands bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut um Auskunft über diese Baustelle. Wann und was unternimmt der Magistrat damit dieses Grundstück wieder bebaut wird? Wann wird der Bürgersteig wieder geschlossen und begehbar gemacht und wann werden die vier Parkplätze wieder benutzbar? Hat der Bauherr eine Sondernutzungsgenehmigung für den Gehweg? Werden Benutzungsgebühren seitens des Straßenbauamtes erhoben und vom Bauherrn bezahlt? Diese Frage bezieht sich auch auf die seit einem Jahr installierte Verlegung des Gehwegs. Wenn eine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt: Kann diese wegen unzumutbarer Störung der öffentlichen Straßennutzung zeitlich begrenzt und ggfs. entzogen werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7