Baustelle Assenheimer Straße 15
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST
1354
Betreff: Baustelle
Assenheimer Straße 15 Für die Liegenschaft Assenheimer
Straße 19, die vorliegend offensichtlich gemeint ist, wurde bereits am
24.06.2013 die Baugenehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses erteilt.
Mit dem Bauherrn war vereinbart, dass die Wiederherstellung des Gehwegs nach
Fertigstellung der Bodenplatte erfolgen wird. Die Baugenehmigung ist drei Jahre
gültig. Eine Verpflichtung des Bauherrn, von dieser auch Gebrauch zu machen und
die genehmigte Baumaßnahme durchzuführen, besteht jedoch nicht. Insoweit hat
der Magistrat hier keine rechtlichen Möglichkeiten, auf den Beginn der Arbeiten
Einfluss zu nehmen. Eine provisorische Wiederherstellung des Gehwegs im
Wege der Ersatzvornahme ist aufgrund der Tiefe der Baugrube nicht möglich.
Deshalb kann eine Sicherung des Gehwegs vorerst nur durch eine entsprechende
Absperrung erfolgen. Nachdem der ehemals dort vorhandene Bauzaun, aus dem
Magistrat nicht bekannten Gründen, entfernt wurde, hat der Magistrat
kurzfristig reagiert und seinerseits eine Absperrung veranlasst. Eine Unfall-
beziehungsweise Verletzungsgefahr für Passanten ist somit nicht mehr
gegeben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 15.07.2014, V
1085