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Brexit I

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1128 entstanden aus Vorlage: OF 725/2 vom 26.11.2018 Betreff: Brexit I Vorgang: OM 3587/18 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie viele Unternehmen, Banken, Ratingagenturen, öffentliche Verwaltungen, etc. (und aus welchen Branchen) haben seit Beginn der Brexit-Verhandlungen die Verlagerung ihrer Standorte nach Frankfurt erklärt? 2. Wie viele Arbeitsplätze werden durch den sogenannten Brexit nach Frankfurt verlagert (bitte jeweils auflisten nach Wirtschaftssektoren)? 3. Werden weitere neue Arbeitsplätze in Frankfurt neben den aus London verlagerten entstehen? 4. Wie viele Beratungen von britischen Unternehmen durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt am Main sind seit Beginn der Brexit-Verhandlungen durchgeführt worden? Welchen Erfolg hatten diese? 5. Wie viele Gesellschaften in Rechtsform nach britischem Recht, z.B. einer britischen Limited (Ltd.), haben ihren Geschäftssitz bzw. eine Niederlassung in Frankfurt, insbesondere im Bereich des Ortsbezirkes 2? 6. Wann und wie oft hat die Wirtschaftsförderung bzw. der Oberbürgermeister aktiv vor Ort in Großbritannien für den Standort Frankfurt geworben? Was waren die Resultate? 7. Inwieweit wird der Finanzstandort Frankfurt bei den Bemühungen um Investitionen von Bankinstituten infolge von Geschäftsverlagerungen aus London durch Land und Bund unterstützt? 8. Wie bereitet sich Frankfurt auf die zu erwartenden Veränderungen, insbesondere bezogen auf den Frankfurter Wohnungsmarkt vor? 9. Die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) publizierte am 14.09.2018 eine Studie mit dem Titel "Koffer packen bei Brexit-Banken", die sich inhaltlich teilweise auch mit den unter Ziffer 1 bis 8 dieser Anfrage formulierten Fragestellungen befasst. Inwieweit teilt der Magistrat die Einschätzungen und Prognosen der Helaba-Studie, insbesondere bezogen auf den Frankfurter Wohnungsmarkt, bzw. inwieweit weicht er von diesen ab? 10. Wo liegen insgesamt die Chancen und Herausforderungen des sogenannten Brexit für Frankfurt? Begründung: Die Anfrage soll die Vorlage OM 3587 ergänzen bzw. konkretisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3587 Antrag vom 28.02.2020, OF 1055/2 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 541 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 3