Brexit I
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1128
entstanden aus Vorlage:
OF 725/2 vom
26.11.2018 Betreff: Brexit I Vorgang: OM 3587/18 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu
berichten: 1. Wie viele Unternehmen, Banken,
Ratingagenturen, öffentliche Verwaltungen, etc. (und aus welchen Branchen)
haben seit Beginn der Brexit-Verhandlungen die Verlagerung ihrer Standorte nach
Frankfurt erklärt?
2. Wie viele Arbeitsplätze werden
durch den sogenannten Brexit nach Frankfurt verlagert (bitte jeweils auflisten
nach Wirtschaftssektoren)? 3. Werden weitere neue Arbeitsplätze in Frankfurt
neben den aus London verlagerten entstehen? 4. Wie viele Beratungen von britischen Unternehmen
durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt am Main sind seit Beginn der
Brexit-Verhandlungen durchgeführt worden? Welchen Erfolg hatten diese? 5. Wie viele Gesellschaften in Rechtsform nach
britischem Recht, z.B. einer britischen Limited (Ltd.), haben ihren
Geschäftssitz bzw. eine Niederlassung in Frankfurt, insbesondere im Bereich des
Ortsbezirkes 2? 6. Wann und wie oft hat die Wirtschaftsförderung bzw.
der Oberbürgermeister aktiv vor Ort in Großbritannien für den Standort
Frankfurt geworben? Was waren die Resultate? 7. Inwieweit wird der Finanzstandort Frankfurt bei
den Bemühungen um Investitionen von Bankinstituten infolge von
Geschäftsverlagerungen aus London durch Land und Bund unterstützt? 8. Wie bereitet sich Frankfurt auf die zu erwartenden
Veränderungen, insbesondere bezogen auf den Frankfurter Wohnungsmarkt vor?
9. Die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
publizierte am 14.09.2018 eine Studie mit dem Titel "Koffer packen bei
Brexit-Banken", die sich inhaltlich teilweise auch mit den unter Ziffer 1 bis 8
dieser Anfrage formulierten Fragestellungen befasst.
Inwieweit teilt der Magistrat die Einschätzungen und Prognosen der
Helaba-Studie, insbesondere bezogen auf den Frankfurter Wohnungsmarkt, bzw.
inwieweit weicht er von diesen ab? 10. Wo liegen insgesamt die Chancen und
Herausforderungen des sogenannten Brexit für Frankfurt? Begründung: Die Anfrage soll die Vorlage OM 3587 ergänzen bzw.
konkretisieren.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.09.2018, OM 3587
Antrag vom
28.02.2020, OF
1055/2
Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 541 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2
am 17.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2
am 16.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2
am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2
am 02.12.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2
am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2
am 17.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 3