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Fridays for Future - die Frankfurter Resolution zum Streik für das Klima

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.05.2019, OA 400 entstanden aus Vorlage: OF 784/2 vom 26.04.2019 Betreff: Fridays for Future - die Frankfurter Resolution zum Streik für das Klima Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main erklärt ihre Solidarität mit den Schülerinnen und Schülern, die sich in Form der Freitags-Demonstrationen in der globalen Bewegung Fridays for Future für den Fortbestand eines lebenswerten Planeten einsetzen. Hierzu wird der Magistrat gebeten, durch Aufruf die kommunalen Schulen anzuregen, 1. im natur- bzw. kulturwissenschaftlichen Unterricht die Themen a) Meinungsfreiheit und aktive Teilhabe am demokratischen Gemeinwesen, b) Klimawandel und c) Einfluss des derzeit konsumorientierten Verhaltens breiter Bevölkerungsschichten auf die Lebensverhältnisse künftiger Generationen zu behandeln sowie 2. die Lehrkräfte zu ermuntern, ihren Lerngruppen nach Möglichkeit die aktive Teilnahme an der Vorbereitung und Durchführung der o. g. Demonstrationen zu ermöglichen (etwa im Dialog mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum fachkompetent unterstützt) und diese als außerschulische Lernorte zu nutzen. Begründung: Als inhaltliche Begründung findet im Folgenden der Support von #Scientists4Future Verwendung (vgl. Hagedorn, Gregor et al. 2019 als Initiatoren; siehe Anlage). Anlage 1 (ca. 49 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.02.2020, OF 1055/2 Antrag vom 24.06.2020, OF 1102/2 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Antrag vom 05.02.2021, OF 1329/2 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 642 Antrag vom 06.04.2022, OF 140/15 Anregung vom 29.04.2022, OA 186 Antrag vom 04.07.2022, OF 429/2 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 17.06.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 400 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 19.08.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 400 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 16.09.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 400 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 28.10.2019, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 400 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 400 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 1. c) nach dem Wort "Bevölkerungsschichten" die Worte "und der Produkte, Produktionstechnologie und -verhältnisse" eingefügt werden) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA 400 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 1. c) nach dem Wort "Bevölkerungsschichten" die Worte "und der Produkte, Produktionstechnologie und -verhältnisse" eingefügt werden) 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4854, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 40 1

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