Fridays for Future - die Frankfurter Resolution zum Streik für das Klima
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 13.05.2019, OA 400 entstanden aus Vorlage:
OF 784/2 vom
26.04.2019 Betreff: Fridays for Future - die Frankfurter
Resolution zum Streik für das Klima Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Frankfurt am Main erklärt ihre Solidarität
mit den Schülerinnen und Schülern, die sich in Form der
Freitags-Demonstrationen in der globalen Bewegung Fridays for Future für den
Fortbestand eines lebenswerten Planeten einsetzen. Hierzu wird der Magistrat gebeten, durch Aufruf die
kommunalen Schulen anzuregen, 1. im natur- bzw. kulturwissenschaftlichen Unterricht
die Themen a)
Meinungsfreiheit und aktive Teilhabe am demokratischen Gemeinwesen, b) Klimawandel und c) Einfluss des derzeit
konsumorientierten Verhaltens breiter Bevölkerungsschichten auf die
Lebensverhältnisse künftiger Generationen zu behandeln
sowie 2. die Lehrkräfte zu ermuntern, ihren
Lerngruppen nach Möglichkeit die aktive Teilnahme an der Vorbereitung und
Durchführung der o. g. Demonstrationen zu ermöglichen (etwa im Dialog mit
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Senckenberg Forschungsinstitut
und Naturmuseum fachkompetent unterstützt) und diese als außerschulische
Lernorte zu nutzen. Begründung: Als inhaltliche Begründung findet im Folgenden der
Support von #Scientists4Future Verwendung (vgl. Hagedorn, Gregor et al. 2019
als Initiatoren; siehe Anlage). Anlage 1 (ca.
49 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
28.02.2020, OF
1055/2
Antrag vom 24.06.2020, OF 1102/2
Anregung an den
Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248
Antrag vom
05.02.2021, OF
1329/2
Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 642
Antrag vom
06.04.2022, OF
140/15
Anregung vom 29.04.2022, OA 186
Antrag vom
04.07.2022, OF
429/2
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 17.06.2019, TO I, TOP 24
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 400 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 32. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 19.08.2019, TO I, TOP 30
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 400 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 33. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 16.09.2019, TO I, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 400 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
34. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 28.10.2019, TO I, TOP 27
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 400 auf den
Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 40
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 400 wird im
vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 1. c) nach dem Wort
"Bevölkerungsschichten" die Worte "und der Produkte,
Produktionstechnologie und -verhältnisse" eingefügt werden)
37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 60
Beschluss: Die Vorlage OA 400 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Ablehnung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (=
Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 1. c) nach dem Wort
"Bevölkerungsschichten" die Worte "und der Produkte,
Produktionstechnologie und -verhältnisse" eingefügt werden)
39. Sitzung des OBR 2
am 17.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2
am 27.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2
am 24.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2
am 24.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2
am 21.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2
am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2
am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2
am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2
am 22.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2
am 10.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2
am 07.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2
am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2
am 13.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2
am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2
am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2
am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2
am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 4854, 37. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 40 1