Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages für Stadtteilbibliothek Bockenheim endlich freigeben!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM
4958 entstanden aus
Vorlage: OF 857/2 vom
31.07.2019 Betreff: Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages
für Stadtteilbibliothek Bockenheim endlich freigeben! Vorgang:
OM 821/16 OBR 2; ST 626/17 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. endlich durch seine Genehmigung des
unterschriftsreif vorliegenden Mietvertrages den Umzug der Stadtteilbibliothek
Bockenheim in die benachbarte größere Liegenschaft in der Kurfürstenstraße zu
ermöglichen; 2. die durch den Umzug der
Stadtteilbibliothek Bockenheim frei werdende Fläche in der Kurfürstenstraße durch Anmietung im Einvernehmen mit der Hauseigentümerin
weiter für einen gemeinnützigen Zweck vorzuhalten. Begründung: Zu 1. Der Umzug der
Stadtteilbibliothek Bockenheim in eine benachbarte größere Liegenschaft in
der Kurfürstenstraße ist schon länger geplant. In den Haushalt 2019 sind
150.000 Euro für diese Einrichtung eingestellt. Die Notwendigkeit des
Umzugs ist im Bockenheimer Stadtteil sowie im Dezernat für Integration und
Bildung unumstritten. Die Vermieterin, eine langjährige Bockenheimer Bürgerin,
unterstützt den Umzug. Die CDU-Fraktion im Römer hat jedoch Ihre Zustimmung -
für die Mehrheit der Bockenheimer Bevölkerung nicht nachvollziehbar - zum
Abschluss des Mietvertrages bislang verweigert. Aus der Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017,
ST 626, sei an dieser Stelle wie folgt zitiert: "Die Bibliothek hat sich
im Verlaufe ihres Bestehens in Bezug auf die Besucherzahlen und Ausleihen
rasant entwickelt. So stiegen die Besuchszahlen im Zeitraum 2005 bis 2015 um
91 Prozent (von 28.812 auf 54.926 Besuche jährlich) .... Mit
89 Besuchen je Öffnungsstunde liegt die BockenheimBibliothek derzeit auf
Rang 1 aller dezentralen Bibliotheken der Stadtbücherei." Eine Vergrößerung der
Einrichtung ist dringend geboten. Zu 2. Es gilt die frei werdende Fläche für ein in dem
Wohnumfeld der Kurfürstenstraße geeignetes und gemeinnütziges Projekt frei zu
halten. Aufgrund der steigenden Mieten ist es für Stadtteilprojekte in
Bockenheim immer schwerer, angemessenen Raum zu einem fairen Preis im Zentrum
des Stadtteils zu finden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 31.10.2016, OM 821
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.03.2017, ST 626
Antrag vom 28.02.2020, OF 1055/2
Antrag vom
24.06.2020, OF
1102/2
Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.07.2020, ST 1301
Antrag vom
04.07.2022, OF
429/2
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2
am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2
am 17.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2
am 27.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2
am 24.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41 4