Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages für Stadtteilbibliothek Bockenheim endlich freigeben!

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4958 entstanden aus Vorlage: OF 857/2 vom 31.07.2019 Betreff: Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages für Stadtteilbibliothek Bockenheim endlich freigeben! Vorgang: OM 821/16 OBR 2; ST 626/17 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. endlich durch seine Genehmigung des unterschriftsreif vorliegenden Mietvertrages den Umzug der Stadtteilbibliothek Bockenheim in die benachbarte größere Liegenschaft in der Kurfürstenstraße zu ermöglichen; 2. die durch den Umzug der Stadtteilbibliothek Bockenheim frei werdende Fläche in der Kurfürstenstraße durch Anmietung im Einvernehmen mit der Hauseigentümerin weiter für einen gemeinnützigen Zweck vorzuhalten. Begründung: Zu 1. Der Umzug der Stadtteilbibliothek Bockenheim in eine benachbarte größere Liegenschaft in der Kurfürstenstraße ist schon länger geplant. In den Haushalt 2019 sind 150.000 Euro für diese Einrichtung eingestellt. Die Notwendigkeit des Umzugs ist im Bockenheimer Stadtteil sowie im Dezernat für Integration und Bildung unumstritten. Die Vermieterin, eine langjährige Bockenheimer Bürgerin, unterstützt den Umzug. Die CDU-Fraktion im Römer hat jedoch Ihre Zustimmung - für die Mehrheit der Bockenheimer Bevölkerung nicht nachvollziehbar - zum Abschluss des Mietvertrages bislang verweigert. Aus der Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 626, sei an dieser Stelle wie folgt zitiert: "Die Bibliothek hat sich im Verlaufe ihres Bestehens in Bezug auf die Besucherzahlen und Ausleihen rasant entwickelt. So stiegen die Besuchszahlen im Zeitraum 2005 bis 2015 um 91 Prozent (von 28.812 auf 54.926 Besuche jährlich) .... Mit 89 Besuchen je Öffnungsstunde liegt die BockenheimBibliothek derzeit auf Rang 1 aller dezentralen Bibliotheken der Stadtbücherei." Eine Vergrößerung der Einrichtung ist dringend geboten. Zu 2. Es gilt die frei werdende Fläche für ein in dem Wohnumfeld der Kurfürstenstraße geeignetes und gemeinnütziges Projekt frei zu halten. Aufgrund der steigenden Mieten ist es für Stadtteilprojekte in Bockenheim immer schwerer, angemessenen Raum zu einem fairen Preis im Zentrum des Stadtteils zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 821 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 626 Antrag vom 28.02.2020, OF 1055/2 Antrag vom 24.06.2020, OF 1102/2 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1301 Antrag vom 04.07.2022, OF 429/2 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41 4

Verknüpfte Vorlagen