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Standorte P+R im Ortsbezirk 2?

Vorlagentyp: V

Begründung

Sollte der Standort am Rebstock weiterhin verfolgt werden (siehe dazu FNP vom 12.05.2024: https://www.fnp.de/frankfurt/fahren-u5-soll-in-frankfurt-schon-2027-bis-zum-roem erhof-93062630.html), ist der Ortsbeirat alsbald einzubeziehen. Es ist bei der Verkehrsplanung unbedingt zu beachten, dass dort ein zusätzliches Baugebiet (Am Römerhof) entsteht, dass die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 abgelehnt wurde (Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2065), dass die Verlängerung der U-Bahnlinie U 5 sich erneut verzögert (derzeitiger Planungsstand 2027; bis zum Römerhof) und die Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeser Straße bereits jetzt überlastet ist. Es besteht daher unbedingt Erörterungsbedarf, wie die verkehrliche Situation im Rebstockviertel eine zusätzliche Belastung in Form eines P+R-Parkplatzes aufnehmen soll. Zugleich teilt der Ortsbeirat die Einschätzung, dass P+R-Plätze auszuweisen sind. Diese sollten dort angelegt werden, wo öffentliche Verkehrsmittel gut erreichbar sind und für die Nutzer attraktive Alternativen zur Nutzung des Pkw bis an den Zielort bieten. Zugleich müssen auch die Straßenverhältnisse so sein, dass sie die entstehenden Pendlerströme zu- bzw. von den P+R-Standorten aufnehmen können.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1106 entstanden aus Vorlage: OF 1068/2 vom 10.01.2025 Betreff: Standorte P+R im Ortsbezirk 2? Vorgang: NR 450/17 CDU/SPD/GRÜNE; B 77/18; OM 2080/22 OBR 2; ST 2065/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob weiterhin das Gebiet am Rebstockbad/Rebstockviertel als P+R-Standort (vgl. Magistratsbericht B 77 vom 09.03.2018) geprüft wird und ob weitere Standorte im Ortsbezirk 2 geprüft werden. Es dient zur Kenntnis, dass seit 2018 keine neuen Sachstandsberichte ergangen sind, obwohl die Stadtverordneten im Jahr 2017 (Antrag NR 450) mehrheitlich das Erfordernis zusätzlicher P+R-Flächen anerkannt haben. Begründung: Sollte der Standort am Rebstock weiterhin verfolgt werden (siehe dazu FNP vom 12.05.2024: https://www.fnp.de/frankfurt/fahren-u5-soll-in-frankfurt-schon-2027-bis-zum-roem erhof-93062630.html), ist der Ortsbeirat alsbald einzubeziehen. Es ist bei der Verkehrsplanung unbedingt zu beachten, dass dort ein zusätzliches Baugebiet (Am Römerhof) entsteht, dass die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 abgelehnt wurde (Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2065), dass die Verlängerung der U-Bahnlinie U 5 sich erneut verzögert (derzeitiger Planungsstand 2027; bis zum Römerhof) und die Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeser Straße bereits jetzt überlastet ist. Es besteht daher unbedingt Erörterungsbedarf, wie die verkehrliche Situation im Rebstockviertel eine zusätzliche Belastung in Form eines P+R-Parkplatzes aufnehmen soll. Zugleich teilt der Ortsbeirat die Einschätzung, dass P+R-Plätze auszuweisen sind. Diese sollten dort angelegt werden, wo öffentliche Verkehrsmittel gut erreichbar sind und für die Nutzer attraktive Alternativen zur Nutzung des Pkw bis an den Zielort bieten. Zugleich müssen auch die Straßenverhältnisse so sein, dass sie die entstehenden Pendlerströme zu- bzw. von den P+R-Standorten aufnehmen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.11.2017, NR 450 Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2080 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2065 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme