Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr
entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 14.12.2017, § 2102 - NR
450/17 CDU/SPD/GRÜNE - Zwischenbericht: Mit Bericht B 287 hat der Magistrat im Jahr 2010 der
Stadtverordnetenversammlung den Ergebnisbericht "Park-and-Ride in Frankfurt am
Main, Standortuntersuchung" vorgelegt. Mit Beschluss vom 30.09.2010, § 8831,
hat die Stadtverordnetenversammlung die Vorlage zur Kenntnis genommen und den
Vorschlag des Magistrats, welche Standorte vertieft zu untersuchen seien,
modifiziert. Zu diesen acht beschlossenen Standorten stellt sich der Sachstand
wie folgt dar: Kaiserlei: Die Rahmenplanung Kaiserlei wurde
inzwischen gemeinsam mit der Stadt Offenbach fortgeschrieben. Es ist erkennbar,
dass die Verkehrsabwicklung ein maßgeblicher limitierender Faktor für die
städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich ist. Vor diesem Hintergrund wurden
stadtübergreifend deutliche Stellplatzeinschränkungen für den Bereich Kaiserlei
festgesetzt. Ein zusätzliches P+R-Angebot an dieser Stelle würde die
prognostizierte Verkehrskapazität der geplanten Verkehrsanlagen überschreiten
und kann daher bis auf weiteres nicht in Aussicht genommen werden. In
Abhängigkeit der weiteren Entwicklung zur geplanten Multifunktionshalle wird
ein P+R-Angebot im Bereich Kaiserlei zu einem späteren Zeitpunkt ggf. erneut
bewertet. Neu-Isenburg: Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im
Jahr 2010 standen am P+R-Platz Stadtgrenze Neu-Isenburg noch ausreichende
Kapazitätsreserven zur Verfügung. Nach der Durchbindung der Linie 17 durch die
Stresemannallee zur Stadtgrenze Neu-Isenburg ist die P+R-Nachfrage hier
deutlich gestiegen. Aufgrund der Vollauslastung bzw. zeitweisen Überlastung
wäre ein Ausbau ausgesprochen wünschenswert; ein Ausbau der bestehenden Anlage
ist jedoch aufgrund der Lage im Wald forst- und naturschutzrechtlich limitiert.
Der Magistrat prüft derzeit, ob außerhalb der Waldflächen Areale zur
Erweiterung des P+R-Angebots herangezogen werden können. Tank- und
Rastanlage Taunusblick: Alle bisherigen Untersuchungen zur
Stadtbahnverlängerung bis zu einer potenziellen P+R-Großanlage an der T+R
Taunusblick bzw. darüber hinaus nach Steinbach haben gezeigt, dass die
Fahrgastpotenziale bei weitem nicht ausreichen, um die Investition und den
Betrieb einer Stadtbahnverlängerung volkswirtschaftlich zu rechtfertigen.
Die Untersuchungen haben zudem
gezeigt, dass sich die potenziellen Nutzer zu einem erheblichen Teil aus
Verkehrsteilnehmern rekrutieren würden, die heute auf der Relation Mittelhessen
- Frankfurt mit dem Regionalzug unterwegs sind. Da darüber hinaus die
Autobahnverwaltung die Schaffung einer P+R-Großanlage u.a. mit Hinweis auf die
Bestimmungen des Fernstraßengesetzes ablehnt, wird das Vorhaben bis auf
weiteres nicht weiterverfolgt. Eschborn-Süd: Nach nachvollziehbarer Einschätzung
der Stadt Eschborn (auf deren Gemarkung das bestehende P+R-Parkdeck steht) ist
die bestehende hohe Nachfrage weit überwiegend den Beschäftigten im Umfeld
zuzuordnen und nicht dem P+R-Verkehr. Eine Erweiterung des Standorts ist
deshalb - auch mit Blick auf die bereits sehr angespannte verkehrliche
Situation - nicht zielführend. Fechenheim: Ein P+R-Angebot kann hier nur im
Zusammenhang mit der geplanten nordmainischen S-Bahn im Umfeld der geplanten
S-Bahn-Station Fechenheim zwischen verlängerter Ernst-Heinckel-Straße und
Cassellastraße geschaffen werden. Der Magistrat prüft im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens B 895, ob Flächen für ein P+R-Angebot ausgewiesen
werden können. Mertonviertel: Bei diesem möglichen Standort
handelte es sich zunächst um die Aufstockung eines privaten Parkhauses an der
Lurgiallee. Der Eigentümer wurde angeschrieben, zeigte jedoch kein Interesse.
Mittlerweile ist ein Eigentümerwechsel erfolgt. Im Rahmen des
Bebauungsplan-verfahrens Nr. 922 "Nördlich Lurgiallee" wird der Magistrat
erneut die Chancen für ein P+R-Angebot an dieser Stelle ausloten.
Rebstockbad: Für die
in Frage kommenden Flächen sehen bestehende Bebauungspläne jeweils höherwertige
Nutzungen vor. Im Zusammenhang mit Abstimmungen zur Anpassung der Planungen des
Rebstockbereiches wird das Thema P+R noch einmal erörtert werden; die
Aussichten auf Umsetzung sind jedoch eher gering. Unterliederbach: Der Eigentümer der Fläche, die HLB
Basis AG, betreibt selbst keine P+R-Anlagen, steht der Bereitstellung des
Geländes für eine bauliche Aufwertung des bestehenden Parkplatzes aber
grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Da Teile der Fläche wiederkehrend von
der HLB als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt werden, ist eine Erweiterung
des bestehenden P+R-Angebots an dieser Stelle nicht möglich. Die vom Magistrat vorgeschlagenen
Standorte Friedberger Landstraße, Eschersheim, Rödelheim und Preungesheim
sollten lt. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht weiter untersucht
werden. Unter geänderten Rahmenbedingungen könnten diese Standorte jedoch
wieder von Interesse sein. So wäre z.B. die Möglichkeit zur Einrichtung eines
P+R-Platzes auf Flächen an der Friedberger Landstraße nordöstlich der A 661
erneut zu überprüfen, sofern sich im Rahmen der Fortschreibung des
Gesamtverkehrsplanes die Idee einer neuen Straßenbahnverbindung
Unfallkrankenhaus - Friedberger Landstraße verfestigen sollte. Die erneute
Standortuntersuchung für P+R-Plätze in der Nähe der Stadtgrenze soll daher im
engen Zusammenhang mit der geplanten Fortschreibung des
Gesamtverkehrsplans - Teilbereich Schiene durchgeführt werden. Ergebnisse
sind nicht vor 2019 zu erwarten. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
09.04.2018, OA 240
Antrag vom
08.04.2018, OF
351/11 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
08.11.2017, NR 450
Bericht des
Magistrats vom 06.08.2018, B 240
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11
Versandpaket: 14.03.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR
11 am 09.04.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 240 2018
1. Die Vorlage
B 77 wird unter Hinweis auf OA 240 zurückgewiesen.
2. Die Vorlage
OF 351/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE
21. Sitzung des OBR 6
am 10.04.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7
am 10.04.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5
am 13.04.2018, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2
am 16.04.2018, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR
10 am 17.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FDP (=
Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 8
am 19.04.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3
am 19.04.2018, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 9
am 19.04.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 21. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 19
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: BFF (B 77 = Kenntnis, OA 240 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 77 =
Zurückweisung, OA 240 = Annahme) 24. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 22
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en):
§ 2747, 24. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 61 10