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S-Bahnhof „Nied“ - mehr Barrierefreiheit, mehr Wetterschutz und bessere Technik
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7899 entstanden aus Vorlage: OF 1412/6 vom 13.12.2025 Betreff: S-Bahnhof "Nied" - mehr Barrierefreiheit, mehr Wetterschutz und bessere Technik Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Bahn Kontakt aufzunehmen, um am S-Bahnhof "Nied" folgende Punkte zu verbessern: 1. Barrierefreiheit: Stadteinwärts gibt es für Menschen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind, keine stufenfreien Zugänge zu den Gleisen - weder über die Oeserstraße noch über die Luthmerstraße. Dies ist in der heutigen Zeit nicht mehr hinnehmbar. Stadtauswärts ist zumindest über die Oeserstraße eine Rampe vorhanden. In der Straße Am Sechholder fehlt jedoch ebenfalls eine Rampe. Daraus ergibt sich die folgende Bitte: Alle vier Aufgänge müssen mit Rampen ausgestattet werden! In Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichten sich die Vertragsstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Busse, Bahnen, U-Bahnen) zu ermöglichen. Artikel 20 UN-BRK betont zudem die individuelle Mobilität und verlangt, dass öffentliche Verkehrsmittel für alle nutzbar sein müssen. 2. Wetterschutz: Auf beiden Seiten der Gleise (stadteinwärts und stadtauswärts) gibt es jeweils nur drei kleine Unterstände, die bei Regen oder intensivem Sonnenschein nur wenigen Menschen Schutz bieten. Diese Kapazitäten müssen deutlich erweitert werden. 3. Lautsprecheranlagen und elektronische Anzeigen: Die Ansagen an den Gleisen sind kaum verständlich. Es sind eine technische Modernisierung sowie die Installation weiterer Lautsprecher erforderlich. Zudem sollten auf jeder Seite drei Zugzielanzeiger (dynamische Fahrgastinformation) installiert werden, damit diese von jedem Standort aus gut lesbar sind. Begründung: Der S-Bahnhof "Nied" liegt nur zwei Stationen vom Frankfurter Hauptbahnhof entfernt, in einem Stadtteil mit rund 20.000 Einwohner*innen. Das ist dem S-Bahnhof nicht anzumerken. Ein barrierefreier Ausbau ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern eine Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 9 und 20): Menschen mit Mobilitätseinschränkungen müssen den Bahnhof selbstbestimmt und ohne Hindernisse nutzen können. Derzeit fehlen stadteinwärts stufenfreie Zugänge, was eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben unmöglich macht. Die Klimafestigkeit des Bahnhofs ist angesichts zunehmender Extremwetterereignisse unverzichtbar. Die bestehenden Unterstände bieten bei Starkregen oder Hitze nur unzureichenden Schutz. Ein Ausbau der Wetterschutzeinrichtungen schafft nicht nur Komfort, sondern auch klimaresiliente Infrastruktur, die den Herausforderungen des Klimawandels gerecht wird. Eine Modernisierung der Technik ist dringend erforderlich: Kaum verständliche Ansagen und fehlende digitale Anzeigen beeinträchtigen die Nutzerfreundlichkeit. Die aufgeführten Maßnahmen erhöhen die Attraktivität des ÖPNV - ein zentrales Ziel für eine nachhaltige Verkehrsplanung. Ein barrierefreier, klimafester und moderner S-Bahnhof "Nied" fördert die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, reduziert den Individualverkehr und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz. Die Investition in diese Infrastruktur kommt nicht nur den Fahrgästen zugute, sondern der gesamten Stadtgesellschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Sachstand und Perspektiven der Übergangsunterkunft für obdach- und wohnungslose Menschen Am Römerhof 17
Antrag vom 03.01.2026, OF 1344/2 Betreff: Sachstand und Perspektiven der Übergangsunterkunft für obdach- und wohnungslose Menschen Am Römerhof 17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Sachstand bezüglich der Übergangsunterkunft für wohnungslose Menschen Am Römerhof 17 ist, insbesondere aus welchen Gründen eine Schließung bzw. Aufgabe der Nutzung Anfang des Jahres erfolgen soll, in welchem baulichen Zustand sich das Gebäude befindet und welche Mängel konkret festgestellt wurden; welche Unterbringungskapazitäten durch die Schließung entfallen werden und wie diese konkret kompensiert werden; ob aktuell ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen im Ortsbezirk zur Verfügung stehen; ob eine temporäre oder eingeschränkte Nutzung weiterhin in Betracht kommt; ob eine Instandsetzung oder Teilsanierung mit vertretbarem Aufwand möglich wäre, um Unterbringungsplätze zu erhalten oder wiederherzustellen; ob und in welcher Form das Gebäude künftig für soziale Zwecke genutzt werden könnte. Begründung: Nach aktuellem Informationsstand soll die Übergangsunterkunft Am Römerhof 17, betrieben vom evangelischen Verein für Wohnraumhilfe, im Februar 2026 geschlossen werden. Die Zahl obdach- und wohnungsloser Menschen ist in den vergangenen Jahren bundesweit deutlich gestiegen. Auch im Stadtgebiet ist eine zunehmende Verdrängung von obdachlosen Menschen in den öffentlichen Raum zu beobachten. Vor diesem Hintergrund ist der Wegfall von Unterbringungsplätzen grundsätzlich kritisch zu bewerten. Die Schließung einer bestehenden Unterkunft wirft Fragen nach der tatsächlichen Versorgungslage, nach Alternativen sowie nach möglichen Zwischennutzungen auf. Ziel des Antrags ist es, Transparenz über den Sachverhalt herzustellen und zu klären, ob und wie bestehende Ressourcen weiterhin oder künftig für soziale Zwecke genutzt werden können. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Böllerverbot durchsetzen - jetzt!
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7856 entstanden aus Vorlage: OF 1264/2 vom 10.10.2025 Betreff: Böllerverbot durchsetzen - jetzt! Vorgang: OM 6529/25 OBR 2; ST 1560/25 Der Magistrat wird gebeten, 1. mit sofortiger Wirkung für den 31.12.2025 und den 01.01.2026 im Neuen Rebstockpark, auf Basis der Grünanlagensatzung, ein temporäres Verbot von Feuerwerk/Böllern zu erlassen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob der Wilhelmine-Reichard-Weg sowie die Straße Zum Rebstockbad zur Grünanlage zu zählen sind oder als Straßen zählen, auf denen Feuerwerk gezündet werden darf. Begründung: Die Begründung hierzu ist in der Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6529, zu finden. Zu 1.: Laut der Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1560, wäre das Böllerverbot auf den Bereich der Grünanlage beschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6529 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1560
Nied: S-Bahnhof „Nied“ - mehr Barrierefreiheit, mehr Wetterschutz und bessere Technik
Antrag vom 13.12.2025, OF 1412/6 Betreff: Nied: S-Bahnhof "Nied" - mehr Barrierefreiheit, mehr Wetterschutz und bessere Technik Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu ersuchen, mit der Deutschen Bahn Kontakt aufzunehmen, um am S-Bahnhof Nied folgende Punkte zu klären: 1. Barrierefreiheit: Stadteinwärts gibt es für Menschen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind, keine stufenfreien Zugänge zu den Gleisen - weder über die Oeserstraße noch über die Luthmerstraße. Dies ist in der heutigen Zeit nicht mehr hinnehmbar. Stadtauswärts ist zumindest über die Oeserstraße eine Rampe vorhanden. In der Straße Am Sechholder fehlt jedoch ebenfalls eine Rampe. Forderung: Alle vier Aufgänge müssen mit Rampen ausgestattet werden! In Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichten sich die Vertragsstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Busse, Bahnen, U-Bahnen) zu ermöglichen. Artikel 20 betont zudem die individuelle Mobilität und verlangt, dass öffentliche Verkehrsmittel für alle nutzbar sein müssen. 2. Wetterschutz: Auf beiden Seiten der Gleise (stadteinwärts und stadtauswärts) gibt es jeweils nur zwei kleine Unterstände, die bei Regen oder intensivem Sonnenschein nur wenigen Menschen Schutz bieten. Diese Kapazitäten müssen deutlich erweitert werden. 3. Lautsprecheranlagen und elektronische Anzeigen: Die Ansagen an den Gleisen sind kaum verständlich. Hier sind eine technische Modernisierung sowie die Installation weiterer Lautsprecher erforderlich. Zudem sollten auf jeder Seite drei Zugzielanzeiger (Dynamische Fahrgastinformation) installiert werden, damit diese von jedem Standort aus gut lesbar sind. Begründung: Der S-Bahnhof Nied liegt nur zwei Stationen vom Frankfurter Hauptbahnhof entfernt. Ein Stadtteil mit rund 20.000 Einwohner*innen. Das ist dem S-Bahnhof nicht anzumerken. Ein barrierefreier Ausbau ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern eine Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 9/20): Menschen mit Mobilitätseinschränkungen müssen den Bahnhof selbstbestimmt und ohne Hindernisse nutzen können. Derzeit fehlen stadteinwärts stufenfreie Zugänge, was eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben unmöglich macht. Die Klimafestigkeit des Bahnhofs ist angesichts zunehmender Extremwetterereignisse unverzichtbar. Die bestehenden Unterstände bieten bei Starkregen oder Hitze nur unzureichenden Schutz. Ein Ausbau der Wetterschutzeinrichtungen schafft nicht nur Komfort, sondern auch klimaresiliente Infrastruktur, die den Herausforderungen des Klimawandels gerecht wird. Eine Modernisierung der Technik ist dringend erforderlich: Kaum verständliche Ansagen und fehlende digitale Anzeigen beeinträchtigen die Nutzerfreundlichkeit. Die aufgeführten Maßnahmen erhöhen die Attraktivität des ÖPNV - ein zentrales Ziel für eine nachhaltige Verkehrsplanung. Ein barrierefreier, klimafester und moderner S-Bahnhof Nied fördert die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, reduziert den Individualverkehr und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz. Die Investition in diese Infrastruktur kommt nicht nur den Fahrgästen zugute, sondern der gesamten Stadtgesellschaft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Sanierung der Georg-Büchner-Schule vorbereiten
Antrag vom 20.08.2025, OF 1212/2 Betreff: Sanierung der Georg-Büchner-Schule vorbereiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zur Sanierung der Georg-Büchner-Schule sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Die Pläne für die Sanierung der Georg-Büchner-Schule sollen der Schulgemeinde und sowie dem Ortsbeirat und der Bevölkerung vorgestellt werden. 2. Wie bereits vom Ortsbeirat2 zweimal Mal angeregt, soll ein ausreichender Ausweichstandort für die Verlagerung der Schule während der Sanierung gefunden werden. Hier wird vorgeschlagen: ehemaliger ADAC-Übungsplatz Am Römerhof. 3. Durch eine zügige Planung der Auslagerung könnten die sanierten Container der ausgelagerten Johanna-Tesch-Schule nach ihrem endgültigen Umzug benutzt werden. 4. Die Grundschule soll ausgelagert werden und als eigenständige Grundschule geführt werden. 5.Bei der Auslagerung sind die Schulwege zu beachten und entsprechend einzuplanen, um einen sicheren Schulweg für die Schüler zu gewährleisten. 6. Während der Sanierung des Westbahnhofs ist ein gesicherter Schulweg zur Georg-Büchner-Schule gewährleisten( Haltestelle Shuttlebus am Mercure-Hotel). Begründung: Laut Äußerungen des Bildungsdezernats wird die Sanierung der Georg-Büchner-Schule in die nächste Projektphase des Schulbau-Entwicklungsprogramms integriert. Es sind wichtige Punkte bei der Planung der Sanierung der Georg-Büchner-Schule zu beachten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 1212/2 wird zurückgestellt, bis Frau Stadträtin Weber das Thema in der Bürgerfragestunde vorgestellt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1212/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6813 entstanden aus Vorlage: OF 1194/6 vom 30.03.2025 Betreff: Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen Der Magistrat wird gebeten, auf der Oeserstraße zwischen dem beschrankten Bahnübergang und dem Friedhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: Auf dem genannten Abschnitt gilt aktuell eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auf den Seitenstraßen (Birminghamstraße, Auf dem Gleichen, Im Sechholder) und im weiteren Verlauf der Oeserstraße bis Alt-Nied gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Schließen der etwa 250 Meter langen Lücke würde den Verkehrsfluss und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer deutlich verbessern und die Lärmbelastung verringern. Zur Umsetzung müsste lediglich ein Schild je Fahrtrichtung ausgetauscht werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1375
Radbügel Eppsteiner Straße: Bitte den Spielplatzeingang absichern
Antrag vom 20.08.2025, OF 1186/2 Betreff: Radbügel Eppsteiner Straße: Bitte den Spielplatzeingang absichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Installation zusätzlicher Radbügel im Westend, den Ortsbeirat vorab einzubeziehen. Die in der Eppsteiner Straße auf Höhe der Hausnummer 58 vorgesehenen Radbügel (auf dem zweiten Bild parkt dort ein weißes Auto) sollten etwas weiter in Richtung Spielplatz auf Höhe des Stromkastens kurz vor Eingang zum Spielplatz installiert werden und Piktogramme (Achtung Kinder) auf die Fahrbahn aufgebracht werden. Begründung: Um die erforderliche Gehwegbreite zu erfüllen und den Eingang zum Kinderspielplatz einsichtiger und übersichtlicher zu machen, ist das sogenannte Hüftparken auf Höhe des Stromkastens nicht denkbar. Daher ist anzuregen, die auf Höhe des Hauses Eppsteiner Straße Nr. 58 vorgesehenen Radbügel etwas versetzt zu installieren. Dadurch würde auch die Sichtbarkeit des Spielplatzeingangs und auch die Übersichtlichkeit für querende Kinder erhöht. Anwohner berichten von regelmäßiger überhöhter Geschwindigkeit. Tatsächlich ist der Spielplatz für Autofahrer wenig einsichtig und nicht von Ferne als solcher zu erkennen. Es wäre wünschenswert, wenn künftig vorab bekannt gemacht würde, wo Installationen von Radbügeln vorgesehen sind. Bild 1: Antragstellerin Bild 2: Fotografin der Antragstellerin bekannt: Hier sind auf Höhe des weißen Autos Radbügel geplant. Diese sollen auf Höhe des Stromkastens, ca. Motorhaube des schwarzen Autos, installiert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1186/2 wurde zurückgezogen.
Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße
Antrag vom 09.03.2025, OF 1109/2 Betreff: Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. Welche Verwendung für die in der Max-Pruss-Straße abgestellten Container für Obdachlose vorgesehen ist, die aktuell nicht genutzt werden. 2. Wie das Unterstützungskonzept der Stadt für Härtefälle von Obdachlosigkeit aussieht, das die Nutzung derartiger Container vorsieht. Begründung: Informationsbedarf Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.04.2025, OF 1114/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 23 Die Linke-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 1109/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1109/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 2 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1173 2025 1. Die Vorlage OF 1109/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1114/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke
Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6501 entstanden aus Vorlage: OF 1155/6 vom 27.01.2025 Betreff: Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken Der Magistrat wird gebeten, auf den oder die Eigentümer der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a einzuwirken, um - die nach etlichen Jahren noch immer nicht fertiggestellten Bauabschnitte an den Gebäuden fertigzustellen; - die fehlenden Grundstücksarbeiten zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen und schlussendlich den Bauzaun zu entfernen. Begründung: In den beiden Häusern der Oeserstraße 28 und 28a sind bereits seit ca. 2018 Mieter/Eigentümer eingezogen. Allerdings sind bestimmte Gebäudeabschnitte immer noch nicht baulich fertiggestellt worden (siehe Foto). Dazu gehören auch noch fehlende Abschlussarbeiten am Garten der Grundstücke. Seit Jahren werden die Grundstücke zur Oeserstraße immer noch von einem Bauzaun umzäunt. Dort wird aber seit Jahren nicht mehr gebaut. Die Bewohner leben auch schon in den Häusern. Teilweise sieht es dort aber immer noch wie auf einer Baustelle aus. Das sollte die nächsten Jahre nicht so bleiben, weil der Bereich unfertig, unsauber und ungepflegt aussieht. Die Stadt sollte darum auf die Eigentümer einwirken, nun zeitnah die noch fehlenden Arbeiten nachzuholen und den Bauzaun abzubauen. Seit Jahren bewohnt, aber immer noch nicht fertig gebaut. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 868 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 63
Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle „Jägerallee“ in Richtung Nied
Antrag vom 28.05.2025, OF 1243/6 Betreff: Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle "Jägerallee" in Richtung Nied Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die dort befindliche Haltestelle umgehend so umzubauen, damit diese von sämtlichen Nutzenden des ÖPNV (Ersatzstrecke Buslinie 59, Nachtbus 11 und SEV) barrierearm und mit einem befestigten Weg erreicht werden kann. Begründung: Durch die Umbaumaßnahmen am Bahnübergang Oeserstraße in Nied wird diese Haltestelle erneut als Ersatzhaltestelle für die Buslinie 59 benutzt. Ferner ist siei Haltestelle für den Nachtbus und für den Schienenersatzverkehr, wenn die Straßenbahnen ausfallen. Wer den Zugang zu der Haltestelle kennt, kann feststellen, dass diese nicht nur gelegentlich genutzt wird, sondern hier ein fester Trampelpfad besteht, der jedoch nicht geeignet ist für Menschen mit Einschränkungen oder Hilfsmitteln. Wie am 27.05.2025 in der Vorstellung der Umbauphasen des Bahnübergangs Oeserstraße mitgeteilt wurde, wird diese Haltestelle ab Juni erneut für den Halt des 59er Busses genutzt. Der Zustand der Haltestelle ist somit nicht mehr hinnehmbar. Der Ortsbeirat fordert daher, endlich eine für alle nutzbare Haltestelle einzurichten. Sollte es nicht im Grünbereich umgehend realisierbar sein, müssen im Straßenraum Vorkehrungen getroffen werden, damit die Haltstelle dort von allen gefahrlos genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1243/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich?
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6371 entstanden aus Vorlage: OF 1059/2 vom 06.01.2025 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiterzuführen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung dorthin auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6299 entstanden aus Vorlage: OF 1136/6 vom 12.12.2024 Betreff: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied Der Magistrat wird gebeten, mit der Planung und anschließenden Umsetzung für ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) für den Stadtteil Nied zu beginnen. Die Sozialstruktur des Stadtteils Nied und dessen Ranking im Benachteiligungsindex zeigen eindeutigen Handlungsbedarf auf: - Der Stadtteil Nied ist einer von 13 Stadtteilen der zweithöchsten Kategorie bzgl. der Haushaltsgröße, es gibt nur einen mit der höchsten Kategorie. - Die Wohnfläche pro Person ist mit rund 32 Quadratmetern die drittniedrigste in Frankfurt! - Nied hat rund 67 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund, die im Stadtteil leben. - Drei von vier Kindern haben einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. - Es gibt über 500 Alleinerziehende im Stadtteil. - Fast jede fünfte Person bezieht bedarfsorientierte Sozialleistungen. Mögliche Standorte wären die zukünftige IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 oder durch Erweiterung der Räumlichkeiten der SAALBAU Nied in der Heinrich-Stahl-Straße 3. Zusätzlich sollte es eine Dependance an dem zu realisierenden Kinderzentrum Georgshof an der Oeserstraße geben. Begründung: Siehe Tenor und unten stehende Karte des Benachteiligungsindex der Stadt Frankfurt am Main. Quelle: https://arcg.is/1WDmzC0 (Analyse der Sozialstruktur Frankfurt am Mains) Die Größe der Symbole gibt die Größe des Haushaltsgrößen-Index wieder, während die Farbe der Symbole die Sozialstruktur nach dem Benachteiligungsindex darstellt. Mit dieser Grafik wird insgesamt nochmal verdeutlicht, dass die einkommensstarken Haushalte nahe der Innenstadt meist kleine Haushalte sind, während sich einkommensstarke und große Haushalte überwiegend am Stadtrand befinden. Stadtteile, in denen sich überwiegend einkommensschwache Haushalte befinden, weisen überwiegend große Haushalte auf. Die wenigen Ausnahmen befinden sich, wie auch bei den einkommensstarken Haushalten, nahe der Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus
Antrag vom 15.04.2025, OF 1137/2 Betreff: Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus Für die Gestaltung und das Anbringen einer Plakette an das ehemalige Wohnhaus der Familie Kahl in der Blanchardstraße 22 stellt der Ortsbeirat 2 einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von 1000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Siehe dazu OM vom 6376 vom 20.10.2025 und ST 642 vom 14.04.2025. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 402 2025 Die Vorlage OF 1137/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straße der Nationen gegen Raser und Poser sichern - der Kinder zuliebe
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5543 entstanden aus Vorlage: OF 1286/1 vom 25.05.2024 Betreff: Straße der Nationen gegen Raser und Poser sichern - der Kinder zuliebe Der Magistrat wird gebeten, die Straße der Nationen in Zusammenarbeit mit der Messe Frankfurt wirksam gegen Raser und Poser sichern zu lassen, indem die Zufahrt von der Straße Am Römerhof mit einer automatischen Schrankenanlage mit Zufahrtskontrolle ausgestattet wird. So können während der Messezeiten, insbesondere während der Aufbau- und Abbautage, und außerhalb der Messezeiten berechtigte Fahrzeuge einfahren. Für Unberechtigte bleibt die Zufahrt versperrt, um vor allem spielende Kinder zu schützen. Begründung: Die vierspurige autobahnähnliche Straße der Nationen dient während der Messezeiten als Zufahrt für Lkw und Pkw. Außerhalb der Messezeiten übernimmt die Straße keine Andienungsfunktion und ist meist leer und nutzlos. Lediglich einzelne Kinder und zu Fuß Gehende "verirren" sich manchmal dorthin oder gehen mit ihren Hunden Gassi. Regelmäßig rasen jedoch dort Menschen mit getunten Autos hin und her und finden sich, ihre aufgemotzten Karren und ihr Verhalten offenbar großartig. Sie gefährden durch ihre Raserei jedoch andere und verlärmen gleichzeitig die Wohngebäude im Europaviertel und die Kleingärten in der Kuhwaldsiedlung. Hinweisschilder helfen erfahrungsgemäß nicht. Dem rücksichtlosen Verhalten muss endlich wirksam Einhalt geboten werden. Foto: Wikipedia Straße der Nationen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1486 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 539 Antrag vom 16.08.2025, OF 1709/1
Beteiligung des Ortsbeirates an dem ämterübergreifenden Gremium
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5497 entstanden aus Vorlage: OF 926/2 vom 13.05.2024 Betreff: Beteiligung des Ortsbeirates an dem ämterübergreifenden Gremium Vorgang: OM 4648/ 23 OBR 2; ST 528/24 Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 2 als Vertretung der Anwohner*innen und Nutzer*innen der Übergänge Alter/Neuer Rebstockpark (Straße Zum Rebstockbad) sowie der Kreuzung Zufahrt Messeparkhaus/Montgolfier-Allee/Leonardo-da-Vinci-Allee an dem in der Stellungnahme vom 08.03.2024, ST 528, angekündigten ämterübergreifenden Gremium zu beteiligen. Begründung: Der Ortsbeirat 2 setzt sich seit mehreren Jahren für die Schaffung eines sicheren Übergangs zwischen Altem und Neuem Rebstockpark ein. Er kennt die Verkehrssituation sehr gut und steht darüber im regelmäßigen Austausch mit den Anwohner*innen. Es wäre daher ratsam, den Ortsbeirat im Rahmen des ämterübergreifenden Gremiums bei der schlussendlichen Entscheidungsfindung frühzeitig zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1893 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Plätze im Rebstockviertel zukunftsfähig planen
Antrag vom 04.05.2024, OF 924/2 Betreff: Plätze im Rebstockviertel zukunftsfähig planen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der weiteren Planung des neuen Quartiers zwischen der BAB 648 und der Leonardo-da Vinci Allee bzw. Am Römerhof das zunehmend heiße Sommerklima zu berücksichtigen. Insbesondere der neu entstehende Quartiersplatz "Sally Ride" sollte ausreichend begrünt und verschattet angelegt werden, um den Aufenthalt auch im Sommer attraktiv werden zu lassen. Der Ortsbeirat bittet in die weitere Planung eng einbezogen zu werden. Begründung: Das Quartier befindet sich im Bau. Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, von der Rebstock Projektgesellschaft im Juli 2022 eine Führung erhalten zu haben und bittet um ein Update entweder vor Ort oder in einer der nächsten Sitzungen. Im Rahmen dessen sollen bitte die klimatischen Entwicklungen und die daran orientierte Planung besonders thematisiert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 924/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 924/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 924/2 wurde zurückgezogen.
Nied: Ertüchtigung der Bushaltestellen „Neufeld“ (Steige C und D) in der Oeserstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5355 entstanden aus Vorlage: OF 994/6 vom 26.03.2024 Betreff: Nied: Ertüchtigung der Bushaltestellen "Neufeld" (Steige C und D) in der Oeserstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestellen "Neufeld" (Steige C und D) in der Oeserstraße mit Wartehäuschen auszustatten. Die Haltestellen werden insbesondere von Schüler*innen genutzt. Momentan sind die Nutzer*innen den Wetterverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 890 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am Römerhof
Antrag vom 11.03.2024, OF 872/2 Betreff: Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am Römerhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - welche Möglichkeiten gesehen werden, im Stadtteil Kuhwald (bzw. in seinem räumlichen Einzugsbereich) einen Treffpunkt für Jugendliche einzurichten - ggf. in Kooperation mit vorhandenen Institutionen (Kirchen, Schulen und Sportvereinen) sowie z.B. durch die Nutzung von Leerständen; - ob im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 683 Ä - Rebstock in Kooperation mit den dort aktiven Wohnungsbauinvestoren ABG und LBBW sowie anderen Akteuren/ Eigentümern (bzw. im engeren Einzugsbereich des neuen Stadtteils Rebstock), nachträglich einen Treffpunkt für Jugendliche vorzusehen; - ob im B-Plan-Gebiet Rebstock ggf. auf vorhandenen Brachflächen in Absprache mit den Eigentümern in Modulbauweise und als experimentelle Zwischennutzung ein attraktiver Jugendtreff geschaffen werden kann; - ob auf jeden Fall im Rahmen des Bebauungsplans B 936 - Am Römerhof Räume für Jugendliche, z.B. ein Jugendzentrum/ Jugendhaus und/ oder eine Jugendbibliothek vorgesehen bzw. frühzeitig eingeplant werden können. Begründung: Der Kinderbeauftragte für Rebstock / Kuhwald stellte in seinem Bericht für 2023 die soziale Infrastruktur insbesondere für ältere Kinder/ Jugendliche als besonders defizitär und verbesserungsbedürftig dar. Jugendtreffs seien nicht vorhanden und auch im Rahmen der Neuplanungen am Rebstock nicht vorgesehen. Hinzu komme, dass vorhandene Einrichtungen im Nachbarstadtteil Bockenheim aufgrund unzureichender Personal- und Finanzausstattung keine räumlichen Alternativen anbieten könnten. Die Bedarfe der Jugendlichen und Hilfsangebote sowie Jugendarbeit werden in den peripheren Bockenheimer West-Stadtteilen sträflich vernachlässigt, obwohl hier gezielt für Familien geplant und gebaut wird. Im Rahmen des Rebstock-Bebauungsplans B 683 - Ä ist planerisch als soziale Infrastruktur lediglich eine Kita im Rahmen der nördlichen Kamm-Bebauung (ABG) festgesetzt. Angebote für ältere Kinder oder Jugendliche fehlen. Von besonderer Bedeutung wäre es, auf jeden Fall bei der weiteren Planung des neuen Baugebiets Am Römerhof (ABG) Räume für Jugendliche vorzusehen, hierfür Träger zu gewinnen und diese entsprechend auszustatten. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 912 2024 Die Vorlage OF 872/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und bei Abwesenheit 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL
Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5205 entstanden aus Vorlage: OF 946/6 vom 18.02.2024 Betreff: Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern Vorgang: OM 3363/23 OBR 6; ST 1140/23 Der Magistrat hat Anfang Februar 2024 dankenswerterweise durch das Anbringen von Baumstämmen am rechten Waldrand der Oeserstraße beim Lidl-Markt in Richtung des H4-Hotels das zukünftige Parken verhindert. Leider gibt es aber noch eine kleine gepflasterte Fläche vor diesem Bereich, auf welcher nun immer noch ein Lkw und ein Auto parken können. Am Waldrand sollte aber niemand parken dürfen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auch das Parken auf dem gepflasterten Bereich durch geeignete Maßnahmen wie Poller oder Findlinge zu verhindern. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 980 Aktenzeichen: 66-3
Solaranlage auf dem Parkhaus AltSachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5178 entstanden aus Vorlage: OF 1002/5 vom 09.02.2024 Betreff: Solaranlage auf dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen Vorgang: OM 4663/23 OBR 5; ST 5/24 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung zur Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 5, eine Planung zu entwickeln, die es ermöglicht, auf dem Dach des Parkhauses Alt-Sachsenhausen in der Walter-Kolb-Straße eine aufgeständerte Solaranlage als Überdachung der Park- und Wegeflächen zu installieren. Es sollen keine Parkplätze entfallen. Baurechtliche Vorgaben und Brandschutz sind zu berücksichtigen. Ziel soll sein, die energetische Nutzung und Ladeinfrastruktur für E-Autos zu verbessern und die Netzbelastung zu verringern. Eine Orientierung ist z. B. am von der Messe Frankfurt GmbH betriebenen Messeparkhaus Rebstock, Am Römerhof 1, möglich. Begründung: Die in der Stellungnahme ST 5 zugesagte Solaranlage auf der Zufahrtsspindel des Parkhauses Alt-Sachsenhausen nutzt zunächst nur einen kleinen Teil der vorhandenen Dachfläche. Ziel des Ortsbeirats ist es, eine Solaranlage auf dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen zu installieren, die möglichst viel vorhandene Dachfläche auf dem Parkhaus nutzt. Dies wäre ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, weil der erzeugte Strom von dort sowohl zur Ladung von E-Autos im Parkhaus als auch zur Deckung des regulären Strombedarfs im angrenzenden Stadtgebiet verwendet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4663 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 5 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1228 Aktenzeichen: 61-0
Sicheren Radschulweg am Übergang Alter/Neuer Rebstockpark gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 entstanden aus Vorlage: OF 847/2 vom 28.01.2024 Betreff: Sicheren Radschulweg am Übergang Alter/Neuer Rebstockpark gewährleisten Vorgang: V 99/21 OBR 2; ST 2776/22; OM 4648/23 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. den Radschulweg am Übergang Alter/Neuer Rebstockpark für das Gymnasium Römerhof und ggf. weitere Schulen im Bezirk passierbar und sicher für Schulkinder zu gestalten. 2. zu prüfen und zu berichten, ob und wann die Radwegverbindung vom Alten Rebstockpark zum Gymnasium Römerhof realisiert werden kann. Begründung: Derzeit führt der Radschulweg für das Gymnasium Römerhof an einer ungesicherten und unpassierbaren Stelle über die Straßen Zum Rebstockbad/Zum Messeparkhaus Rebstock. Entgegen mehrfacher Hinweise und Beschlüsse des Ortsbeirats, zuletzt mit der Anregung vom 16.10.2023, OM 4648, endlich einen sicheren Übergang Alter/Neuer Rebstockpark zu schaffen, wurde eine solche Maßnahme bislang nicht umgesetzt. Die Radverkehrsverbindung Alter Rebstockpark/Gymnasium Römerhof ist für die Schülerinnen und Schüler unverzichtbar. Da sich die Bebauung zu verzögern scheint, besteht Informationsbedarf hinsichtlich der zeitnahen Umsetzung (vgl. dazu zuletzt Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2776). (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main, Zugriff: 28.01.2024) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 99 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2776 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1094 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883 Aktenzeichen: 32-1
Schulwegsicherung rund um die Viktoria-Luise-Schule - Termin vor Ort, bitte!
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5138 entstanden aus Vorlage: OF 848/2 vom 04.02.2024 Betreff: Schulwegsicherung rund um die Viktoria-Luise-Schule - Termin vor Ort, bitte! 1. Der Magistrat wird gebeten, a) zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen in der Montgolfier-Allee getroffen werden können, um für die anwohnenden Kinder den Schulweg zu sichern; b) zu prüfen und zu berichten, wie die Kinder die Melli-Beese-Straße unbeschadet überqueren können; c) die Taktung der Ampelschaltung auf der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie insbesondere Am Römerhof auf die Bedürfnisse der dort überquerenden Kinder abzustellen. 2. Der Magistrat wird gebeten, insbesondere die oben unter der Ziffer 1. genannten Punkte in einen zeitnah anzuberaumenden Ortstermin mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Amts zur Schulwegsicherung und Vertreterinnen und Vertretern der Viktoria-Luise-Schule sowie gerne auch des örtlich zuständigen Ortsbeirates vor Ort zu erörtern. Begründung: Im Rebstockviertel wohnen viele Familien mit Kindern und kleinen Kindern, die die wohnortnahen Kindergärten und Schulen besuchen. Viele Kinder müssen auf ihren Wegen zur Schule, zum Kindergarten und zurück nach Hause die Montgolfier-Allee kreuzen. In der Montgolfier-Allee befinden sich keine gesicherten Übergänge wie etwa Zebrastreifen oder Ampeln. In der gesamten Straße gilt Tempo 30 und eine Rechts-vor-Links-Regelung. Beide Regeln werden von den Auto- und auch Fahrradfahrenden kaum eingehalten. An der Allee parken auf beiden Seiten Autos, sodass Kinder, die zwischen den Autos heraus auf die Allee laufen, leicht übersehen werden. Leider wurde ein Ortstermin von dem zuständigen Amt für Schulwegsicherung, trotz entsprechender Bitte der Viktoria-Luise-Schule, bislang nicht in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 909 Aktenzeichen: 40-1
Gehweg Ursinusstraße ausbauen
Antrag vom 29.01.2024, OF 849/2 Betreff: Gehweg Ursinusstraße ausbauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit das bisherige Gehwegstück in der Ursinusstraße (von der Straße Am Römerhof) kommend, in Richtung Rebstock Quartier mit den Bus und Tram Haltestellen Rebstockbad ausgebaut werden kann. Begründung: Von der Nidda kommend stellt die Ursinusstraße die kürzeste und direkte Verbindung zum Rebstock Quartier mit den dort befindlichen Haltestellen des ÖPNV dar. Der Gehweg Am Römerhof führt bislang lediglich zum in die Ursinusstraße hineinversetzten Zebrastreifen, jedoch nicht weiter. Fußgänger Richtung Rebstock Quartier müssen auf der Straße gehen oder den Umweg über den alten Rebstockpark (parallel zur Max-Pruss-Straße) wählen. Quelle: Geoportal Stadt Frankfurt Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 863 2024 Die Vorlage OF 849/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Zugesagte Maßnahme zur Verhinderung des Parkens von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße durchführen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4781 entstanden aus Vorlage: OF 892/6 vom 07.11.2023 Betreff: Nied: Zugesagte Maßnahme zur Verhinderung des Parkens von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße durchführen Vorgang: OM 3363/23 OBR 6; ST 1140/23 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1140, zugesicherte "Absicherung mittels Baumstämmen" durchzuführen, um das Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied auf der südlichen Seite der Oeserstraße Richtung H4 Hotel zu unterbinden. Auch sollte der Magistrat mitteilen, wann er die Maßnahme umsetzen wird. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1140 hatte der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates entsprochen. Leider wurde die Anregung immer noch nicht umgesetzt. Auch wurde nicht mitgeteilt, wann sie umgesetzt werden soll. Aktuell parken immer noch Lkws am Nieder Ortsausgang, wodurch der Waldboden durch das Gewicht der Lkws weiter eingedrückt und beschädigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 403 Aktenzeichen: 32-1
Bushaltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee
Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 755/2 vom 26.09.2023 Betreff: Bushaltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bushaltestelle "Leonardo-da-Vinci-Allee" (Höhe Am Römerhof 51) auf die andere Seite der Kreuzung Am Römerhof/Ecke Leonardo-da-Vinci-Allee, also in Richtung Katharinenkreisel, verlegt werden kann. 2. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, eine ausreichend große, mit großvolumigen Mülleimern versehene Wartehalle am jetzigen Standort zu errichten. Begründung: Anwohnende aus der Liegenschaft Am Römerhof 51 berichten, dass nicht nur bei schlechter Witterung der Eingangsbereich ihres Gebäudes als überdachter Wartebereich genutzt wird. Dadurch kommt es zu starker Vermüllung, Lärm und auch zu aggressivem Verhalten, wenn ein Bewohnender darum bittet, zur eigenen Haustür gelangen zu dürfen. Es ist keine Seltenheit, dass sich mehr als zehn wartende Personen im Eingangsbereich des Hauses aufhalten. Die Haltestelle wird inzwischen von den Buslinien M34, 50 und 54 angefahren und sollte auch baulich den Anforderungen an eine Mehrfachhaltestelle entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 576 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Neue Lösung rund um die Kreuzung LeonardodaVinciAllee/Am Rebstockbad
Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 entstanden aus Vorlage: OF 756/2 vom 26.09.2023 Betreff: Neue Lösung rund um die Kreuzung Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Rebstockbad Vorgang: OM 2075/22 OBR 2; ST 2057/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. einen Ortstermin unter Einbeziehung der Messe sowie der zuständigen Ämter zur gesamten Verkehrslage an der Kreuzung Zum Rebstockbad/Zum Messeparkhaus Rebstock/Montgolfier-Allee/Leon ardo-da-Vinci-Allee anzuberaumen sowie 2. dem Ortsbeirat den aktuellen Sachstand und Lösungsoptionen bezüglich des immer wieder beantragten Übergangs zwischen Neuem und Altem Rebstockpark mitzuteilen. Begründung: Die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich und in der unmittelbaren Umgebung ist unübersichtlich und gefährlich. Den Ortsbeirat erreichen dazu regelmäßig Beschwerden aus der Bevölkerung. Einige ortskundige Mitglieder des Ortsbeirats würden im Rahmen des Termins gerne die Situation vor Ort und die damit einhergehenden Probleme erläutern. Als problematisch werden u. a. folgende Punkte bzw. Beobachtungen gesehen: - Ein Durchfahrtsrecht von der Straße Zum Rebstockbad in die Leonardo-da-Vinci-Allee und umgekehrt hat, solange die Straße Zum Messeparkhaus Rebstock geschlossen ist, nur der Linienverkehr. Hier kreuzt der Linienverkehr die Straße Zum Messeparkhaus Rebstock sowie die Montgolfier-Allee. Das Durchfahrtsverbot wird von Autofahrenden allerdings regelmäßig ignoriert; - die Wohnsiedlung am Rebstock ist nur über den Römerhof (Montgolfier-Allee und Leonardo-da-Vinci-Allee) erreichbar; - an der Einmündung der Straße Zum Messeparkhaus Rebstock sind nur Behelfsschranken installiert, die bei Wind umgestoßen werden können; - an der Ecke Zum Rebstockbad steht ein Stoppschild, das häufig von Pkw-Fahrenden missachtet wird; - schließlich sind die Verkehrswege nur unzureichend für zu Fuß Gehende und Radfahrende geeignet. Zu erwarten ist eine Zunahme von Auto-, Fahrrad- und Fußverkehr, spätestens wenn das Schwimmbad wieder eröffnet wird, und die neuen Quartiere bezogen werden. Hierdurch entstehen zusätzliche Verkehrsbelastungen, die die ohnehin problematische Situation verschärfen. Der erwähnte Fußgängerübergang war letztmalig Gegenstand der Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2057. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 28.01.2024, OF 847/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Antrag vom 13.05.2024, OF 926/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5497 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Achtung: Verletzungsgefahr im Neuen Rebstockpark
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4507 entstanden aus Vorlage: OF 706/2 vom 21.06.2023 Betreff: Achtung: Verletzungsgefahr im Neuen Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Metallleisten zur Begrenzung der Wege im Neuen Rebstockpark, insbesondere am südlichen Rand parallel zur Straße Zum Messeparkhaus Rebstock , entweder gänzlich entfernt werden oder so bearbeitet werden, dass keine Verletzungsgefahr mehr besteht. Begründung: Die Metallleisten weisen teils scharfe Kanten auf und bergen daher Verletzungsgefahren für Mensch und Tier. Auch könnte Stolpergefahr bestehen. Daher sind diese Leisten zu entfernen oder entsprechend zu behandeln. Zur Lage der Metallleisten Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen Beispiel einer solchen Metallleiste Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 40 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0
Informationsveranstaltung zur Sperrung der Omegabrücke zeitnah durchführen
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4376 entstanden aus Vorlage: OF 850/6 vom 11.09.2023 Betreff: Informationsveranstaltung zur Sperrung der Omegabrücke zeitnah durchführen Der Magistrat wird gebeten, in Griesheim zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Sperrung der Omegabrücke durchzuführen. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung sollen die Bürgerinnen und Bürger über die Zeitplanung und Konsequenzen der Sperrung und des voraussichtlichen Abrisses der Brücke informiert werden. Dabei sollen insbesondere auch die nachfolgenden Fragen geklärt werden: 1. Welche (baulichen) Ursachen haben zur Sperrung geführt? 2. Wie lange wird die Sperrung voraussichtlich dauern? 3. Wann und wie erfolgen der Abriss der Bücke und der Wiederaufbau? 4. Wie erfolgt während der Sperrung die Anbindung der S-Bahn-H altestelle "Griesheim-Bahnhof" an den ÖPNV bzw. welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die Menschen in Griesheim in Richtung des Frankfurter Hauptbahnhofs und in Richtung Höchst an den ÖPNV angebunden sind (bspw. Schienenersatzverkehr)? 5. Welche Konzepte gibt es für die Umleitung des Individualverkehrs (Auto, Fahrrad, Fußgänger mit und ohne Einschränkungen)? 6. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die dringend notwendige Sanierung des Bahnhofs "Griesheim", die bereits oft verschoben wurde? 7. Welche Auswirkungen ergeben sich für den Bahnübergang an der Oeserstraße in Nied auf die Schließzeiten aufgrund der umgeleiteten Züge ebenso wie auf die Planungen für die Beseitigung des Bahnübergangs? Begründung: Aus Sicherheitsgründen wurde am Freitag, 8. September, die Omegabrücke in Griesheim mit sofortiger Wirkung gesperrt. Diese Sperrung hat viele Menschen in Griesheim eiskalt erwischt. Inzwischen ist bekannt, dass die Brücke in einem Notverfahren abgerissen werden muss, um überhaupt den Schienenverkehr aufrechterhalten zu können. Bereits Ende Juni hatte die Stadt Frankfurt aufgrund aufgetretener Schäden eine verkehrliche Begrenzung bis zu einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen veranlasst. Weitere Untersuchungen wurden angesetzt, um die Ursachen des Schadensbildes zu ermitteln. Die nun vorliegenden neuen Messergebnisse haben ernsthafte Zweifel an der weiteren Standfestigkeit des Bauwerks ergeben und machen zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten eine Sperrung und letztendlich den Abriss notwendig. Durch die Sperrung und den geplanten Abriss der Brücke ergeben sich zum Teil erhebliche Auswirkungen für den Straßen-, Rad-, Fußgänger- und den Schienenverkehr, insbesondere für die beiden S-Bahn-Linien. Es ist daher notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim zeitnah über die Dauer und Auswirkungen der überraschenden Sperrung informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.11.2023, OF 878/6 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2376 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4767 Aktenzeichen: 66-6
Nied: Endlich einen Poller vor dem Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche in Nied anbringen
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4363 entstanden aus Vorlage: OF 828/6 vom 27.08.2023 Betreff: Nied: Endlich einen Poller vor dem Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche in Nied anbringen Vorgang: OM 1558/22 OBR 6; ST 1175/22 Der Magistrat wird gebeten, gemäß seiner Stellungnahme vom 16.05.2022, ST 1175, nun endlich das Zuparken des Nebeneingangs der Dreifaltigkeitskirche in Nied (gegenüber Oeserstraße Hausnummer 124 f) zu verhindern und wie zugesichert eine Sperrfläche zu markieren und einen Poller zu setzen. Begründung: Der Nebeneingang zur Dreifaltigkeitskirche wird trotz des Parkverbots regelmäßig zugeparkt. An Werktagen, an denen die Kirche geöffnet ist, ist der Nebeneingang der einzige Zugang zur Kirche. Die Maßnahmen zur Verhinderung von Falschparken wurden vom Magistrat vor über einem Jahr genehmigt und die Ausführung für das dritte Quartal 2022 angegeben. Trotz mehrmaliger Nachfrage beim zuständigen Vertreter des ASE bei mehreren Ortsbeiratssitzungen und Nachfragen beim ASE selbst, ist bisher nichts geschehen. Die katholische Kirchengemeinde hat hingegen weiterhin mit Falschparkern zu kämpfen, die den Zugang regelmäßig zuparken. Da die Maßnahme schon lange genehmigt worden ist, sollte deren Realisierung doch nun zeitnah möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1175 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 28 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Nied: Auskunftsersuchen zur Terminplanung Haltepunkt „NiedOst“
Antrag vom 21.05.2023, OF 772/6 Betreff: Nied: Auskunftsersuchen zur Terminplanung Haltepunkt "Nied-Ost" Vorgang: V1913/21 OBR 6; ST 1085/21 Nach Auskunft der Stellungnahme ST 1085/21 ist die Inbetriebnahme des Haltepunkts Nied Ost erst mit der Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße möglich. Hiervon ausgehend leitet sich die Sinnhaftigkeit einer integrierten Planfeststellung, Planung und Bau der beiden Projekte ab, um Synergien zu nutzen, vor allem aber Verzögerungen für den Haltepunkt zu vermeiden. Die genannte Stellungnahme skizziert die Termine der Leistungsphasen, ist aber derweil bereits wieder zwei Jahre alt. Das Auskunftsersuchen bezieht sich auf die beiden Fragen, ob dieser Zeitplan noch Gültigkeit hat und ob die integrierte Planung sichergestellt ist. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten Auskunft zum aktuellen Stand der Planungen zum Haltepunkt Nied Ost, bezugnehmend auf ST 1085/22 zu erteilen. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2021, V 1913 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1085 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 680 2023 Die Vorlage OF 772/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Veranstaltungsgenehmigungen im Rebstock nur mit Verkehrskonzept und Verkehrsüberwachung
Antrag vom 18.05.2023, OF 889/1 Betreff: Veranstaltungsgenehmigungen im Rebstock nur mit Verkehrskonzept und Verkehrsüberwachung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Veranstaltungen im zum Grüngürtel gehörenden Landschaftsschutzgebiet Rebstock nur dann zu genehmigen, wenn Veranstalter*innen ein schlüssiges Verkehrskonzept vorlegen. Des Weiteren soll die Städtische Verkehrspolizei den ruhenden Verkehr während dieser Veranstaltungen in den zum Ortsbezirk 1 gehörenden angrenzenden Gebieten überwachen und durch Abschleppen von Falschparker*innen für Sicherheit sorgen. Begründung: Das Rebstockgelände wird mehrfach im Jahr als Veranstaltungsgelände für kulturelle Zwecke und Festivals genutzt. Die Anbindung an das Gelände durch den ÖPNV ist über Busse und die Straßenbahnlinie 17 vorhanden, bei größeren Veranstaltungen aber nicht ausreichend. Gerade auswärtige Gäste reisen daher häufig mit dem Auto über A5 und A648 an und finden dann in der Nähe keinen Parkplatz. In den umgebenden Straßen und Wohngebieten wird entsprechend wild geparkt, im Ortsbezirk 1 ist vor allem die Straße und der Gehweg samt Böschung "Am Römerhof" betroffen. Der ohnehin schmale Gehweg unterhalb des Eidechsenlandes und die Fahrbahn weiter im Verlauf westlich sind dann flächendeckend zugeparkt und erschweren ein sicheres Durchkommen für alle Verkehrsteilnehmer*innen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 889/1 wurde zurückgezogen.
Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3717 entstanden aus Vorlage: OF 624/2 vom 26.02.2023 Betreff: Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeserstraße verbessern lässt. Konkret sind folgende Fragen zu beantworten: a) Lässt sich die Ampelschaltung für einen verbesserten Verkehrsfluss/Reduktion des Ampelrückstaus aus allen vier Richtungen verkürzen? Kann hier gegebenenfalls eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung nachgerüstet werden? b) Ist die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr mit umlaufendem Zebrastreifen eine den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdende Alternative? c) Inwieweit lässt sich die Einmündung vom Römerhof in die Max-Pruss-Straße verbreitern? Anwohner berichten, dass Sattelzüge auf dem Weg zum Messeparkplatz hier Probleme haben und im Schritttempo manövrieren, sodass die Grünphase der Fußgänger endet, bevor diese queren können. d) Können die Bürgersteige ggf. so umgestaltet/erweitert werden, dass das Warten auf Grün auch bei erhöhtem Fußgängeraufkommen gesichert ist? 2. o b es möglich erscheint, einen Radweg entlang der Max-Pruss-Straße in beide Richtungen, ggf. unter Nutzung des Trampelpfades am Rande des Parks, einzurichten. Begründung: Zu Ziffer 1.: Betroffene berichten davon, dass sich an der Kreuzung aus allen vier Richtungen regelmäßig ein erheblicher Verkehrsrückstau (Kraftfahrzeuge) bildet. Dabei seien bis zu drei Ampelschaltungen erforderlich, um die Kreuzung zu passieren. Hierbei kommt es zu - bei Verkehrsflussoptimierung vermeidbaren - CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Leerlauf. Fußgänger beklagen darüber hinaus, dass die von der Autobahn kommenden und links in die Max-Pruss-Straße einbiegenden Lkws bzw. Sattelzüge erst am Ende der Ampelschaltung nach dem Gegenverkehr einbiegen können. Dies fällt mit der Grünphase der Fußgänger zusammen, sodass diese keine Möglichkeit der Querung haben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die aus Nied kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof auf ihrem Schulweg ebenfalls von langen Wartezeiten an der Ampelanlage betroffen sind. Zu Ziffer 2.: Der ausgeschilderte Radweg führt an dieser Stelle durch den Alten Rebstockpark. Dieser Park ist hochfrequentiert und daher als Radverbindung bei hohem Fußgängeraufkommen ungeeignet. Schließlich endet der Radweg am ungesicherten bzw. zu Messezeiten gesperrten Übergang hinter der derzeitigen Baustelle des Rebstockbades, siehe Ziffer 3., was zu erheblichen Umwegen führt. Es wäre sowohl für Radfahrer entspannter auf einer eigenen Trasse zu fahren als auch für Spaziergänger im Park, die dann ohne gestört zu werden, den Park nutzen können. Max-Pruss-Straße mit dem "Trampelpfad,", der zum Radweg ausgebaut werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 13 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Aktenzeichen: 66-2
Buslinie 34 für die Haltestellen „Rebstockbad“ und „Zum Rebstockbad“ wieder öffnen
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3709 entstanden aus Vorlage: OF 605/2 vom 27.02.2023 Betreff: Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder öffnen Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder zu öffnen. Begründung: Seit dem 12.12.2021 spart die Buslinie 34 die Leonardo-da-Vici-Allee sowie die Straße zum Rebstockbad und somit für die Anwohner des Rebstockquartiers zwei wichtige Haltestellen aus. Betroffen ist neben der Haltestelle "Zum Rebstockbad" auch die Haltestelle "Rebstockbad", die die Wohnblocks am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie den westlichen Teil des Rebstockquartiers bedient. Zwar entfallen durch den Abriss des Rebstockbades Fahrgäste, die das Rebstockbad nutzen wollen, die Haltestelle ist aber für die Anwohner des Viertels wichtig, weil sie eine direkte Anbindung nach Rödelheim benötigen. Für 7.500 Anwohner im Rebstockquartier ist die Buslinie 34 die direkte und nahezu barrierefreie Verbindung zur Infrastruktur in Rödelheim. Dort sind für die Anwohner des Rebstockquartiers Fach- und Hausärzte, Banken sowie kleine und große Läden gut und direkt erreichbar. Diese Infrastruktur gibt das Rebstockquartier selbst nicht her und ist daher der nächste und wichtigste Anlaufpunkt und muss somit schnellstmöglich für die Anwohner wieder erreichbar sein. Die Zeitersparnis von zwei Minuten, die durch den Ausfall der Haltestellen entsteht, schlägt bei einer Gesamtfahrzeit der Buslinie 34 von der Haltestelle "Mönchhofstraße" bis "Bornheim Mitte" von 53 Minuten nicht ins Gewicht. Für die Anwohner wird jedoch ein Umstieg an der Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee erforderlich, sodass sich die Fahrzeit bis Rödelheim um erheblich mehr Minuten verlängert. Außerdem ist für ältere, kranke, mobilitätseingeschränkte Anwohner sowie für Anwohner, die mit Kinderwagen unterwegs sind, der Umstieg eine unnötige Erschwernis bei der Nutzung des ÖPNV, die durch die Zeitersparnis von zwei Minuten für andere Fahrgäste nicht aufgewogen wird. Wenn man den Vorteil der Zeitersparnis gegen den Nachteil des erforderlichen Umstiegs für Bewohner des Viertels gegeneinander abwiegt, wiegen die Nachteile durch die Linienwegekürzung schwerer als der Vorteil einer Zeitersparnis von nur zwei Minuten. Die permanente Verspätung der Buslinie 34 entsteht nicht zwischen den entfallenen Haltestellen, sondern auf anderen Streckenteilen, zu Messezeiten insbesondere gerade auf der nun befahrenen Straße am Römerhof. Der Wegfall der Haltestellen kann daher die Verspätungssituation überhaupt nicht verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1602 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Nied: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 entstanden aus Vorlage: OF 658/6 vom 02.01.2023 Betreff: Nied: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied in der Oeserstraße Richtung H4-Hotel direkt am Waldrand durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Seit Monaten parken am Ortsausgang von Nied in der Oeserstraße Richtung H4-Hotel zwei Lkws. Dort ist Parken nicht erlaubt. Durch ihr Gewicht wurde der Waldboden schon tief eingedrückt und ein Schild beschädigt. Zudem versperren sie teilweise die Sicht der Autofahrer, die vom angrenzenden Lidl-Parkplatz auf die Oeserstraße abbiegen. Durch geeignete Mittel wie zum Beispiel Baumstämme, Findlinge oder verstärktes Kontrollieren sollte das Parken verhindert werden. In der Regel parkt noch ein zweiter Lkw vor dem Lkw auf dem Foto. Die Schäden am Boden sind deutlich zu erkennen (Fotos: Tobias Fechler). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Antrag vom 07.11.2023, OF 892/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4781 Antrag vom 18.02.2024, OF 946/6 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5205 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-3
Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 673/1 vom 01.11.2022 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Fußgängerinnen sowie Fußgängern und Radfahrerinnen sowie Radfahrern auf den für sie vorgesehenen Wegen entlang der Schmidtstraße ausreichend Platz frei gehalten wird. Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei einem Ortstermin besprochen werden: 1. Das bereits eingerichtete absolute Halteverbot entlang der Schmidtstraße von der Mainzer Landstraße kommend in Richtung der Straße Am Römerhof gehend wird durch bauliche Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Pflanztrögen, durchgesetzt. Wo nötig und aus Platzgründen nicht anders darstellbar, z. B. unter den Bahnbrücken, werden Fuß- und Radweg durch Poller gesichert. 2. Das absolute Halteverbot wird auf die gesamte Länge ausgedehnt, der Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und der Straße Am Römerhof also neu eingerichtet. 3. Der Radweg, der zwischen Mainzer Landstraße und Eisenbahnbrücke getrennt vom Fußverkehr besteht, wird bis zur Straße Am Römerhof verlängert. 4. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird der ruhende Verkehr regelmäßig überwacht. Begründung: Fuß- und Radweg entlang der Schmidtstraße können häufig nur eingeschränkt genutzt werden, da Falschparker auf den Flächen zwischen den Baumscheiben parken und so die Breite der Wege deutlich beschneiden. Für Personen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist bisweilen ein zentimetergenaues Navigieren notwendig, um sich einen Weg zu bahnen. Unter der Eisenbahnbrücke parken zudem häufig Lkws. Diese nehmen vor allem Radfahrerinnen und Radfahrern die Sicht, die aus dem Weg entlang des Bahndamms auf die Schmidtstraße abbiegen oder diese queren wollen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist ein durchgängiger, baulich getrennter Radweg auf der gesamten Schmidtstraße erstrebenswert. Einzelhandel und Gewerbetreibende halten auf ihren Grundstücken ausreichend Parkplätze für Kundinnen sowie Kunden und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter zur Verfügung. Eine Nutzung des öffentlichen Raums ist nicht notwendig. Eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Antrag vom 11.06.2023, OF 930/1 Antrag vom 11.08.2023, OF 965/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4381 Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Aktenzeichen: 32-1
Spielplatz im Alten Rebstockpark
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3321 entstanden aus Vorlage: OF 535/2 vom 17.11.2022 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark Vorgang: V 19/21 OBR 2; ST 1436/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf dem Gebiet des Alten Rebstockparks die Errichtung eines Spielplatzes möglich ist, den Ortsbeirat einzubeziehen, und ob hier die Möglichkeiten besteht, einen Spielplatz durch einen entsprechenden Verein errichten und betreuen zu lassen; 2. ob sichergestellt werden kann, dass ein inklusives Spielgerät auf dem Spielplatz aufgestellt wird; 3. ob als Standort für den Spielplatz der frühere Grillplatz oder aber die Wiese nördlich angrenzend an das Rebstockwäldchen infrage kommt. Begründung: In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1436, stellt der Magistrat die Errichtung weiterer Spielmöglichkeiten im Rahmen der Entwicklung der Bebauungspläne Nr. 919/Nr. 936 Am Römerhof/Zum Rebstockbad in Aussicht. Der Ortsbeirat begrüßt dies sehr und nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung von Spielplätzen generell nicht durch die Verwaltung initiiert wird. Sollte eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes dennoch infrage kommen, bittet der Ortsbeirat um Einbeziehung, auch der zuständigen Kinderbeauftragten. Neben dem im Bereich des Rebstockparks fehlenden Angebots für ältere Kinder fehlt auch eines für mobilitätseingeschränkte, beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesene Kinder, weshalb ein auch durch sie nutzbares Spielgerät eingeplant werden muss. Im Rahmen der Planung weiterer Spiel- bzw. Bolzplätze erscheint es zweckmäßig, u. a. den ehemaligen Grillplatz zu berücksichtigen. Nach einem Ortstermin mit dem Kinderbeauftragten und Anwohnern haben die Mitglieder des Ortsbeirates die Wiese angrenzend an das Rebstöckwäldchen, zwischen dem Hauptweg und der Max-Pruss-Straße, mit schattenspendenden Bäumen für geeignet empfunden (siehe Foto). Quelle: google Satellit 17.11.2022, 18:25 Uhr Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2021, V 19 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2032 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-2
Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für GeorgBüchnerSchule möglich?
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3305 entstanden aus Vorlage: OF 536/2 vom 20.11.2022 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiter zu führen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung darauf auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1
Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2424 entstanden aus Vorlage: OF 504/1 vom 13.06.2022 Betreff: Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II Der Magistrat wird gebeten, den Belag des als "gemeinsamer Fuß- und Radweg" (Verkehrszeichen 240) gekennzeichneten Weges entlang der Straße Am Römerhof zwischen Schmidtstraße und der Straße der Nationen zu erneuern. Der erneuerte Weg soll zudem nur noch als Gehweg (Verkehrszeichen 239) gekennzeichnet werden. Um den Belangen des Radverkehrs Rechnung zu tragen, soll zwischen Europa-Allee und Straße der Nationen der rechte Fahrstreifen in einen Fahrradweg umgewandelt werden. Begründung: Entlang der stark befahrenen Straße gibt es aus Richtung Gallus kommend in Richtung Rebstock/Kuhwaldsiedlung nur einen sehr schmalen Weg, den sich zurzeit Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer teilen müssen. Der Abschnitt ist zudem Teil des Schulwegeplans, von einem sicheren Schulweg kann hier allerdings nicht die Rede sein. Es bedarf entsprechend einer Umverteilung der Verkehrsflächen, um für Rad- und Fußverkehr ausreichend Platz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2813 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2126 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Ideen
Ampel statt Zebrastreifen
Der Zebrastreifen/Fußgängerüberweg vor dem Lidl auf der Oeserstraße (Hausnummer 155) sollte durch eine Ampel ersetzt werden. Die Oeserstraße ist mittlerweile eine sehr stark befahrende Straße und die Autos kommen mit erhöhter Geschwindigkeit aus dem Wald gefahren. Auch in Richtung Wald beschleunigen die Autos oft schon vor dem Zebrastreifen. Die Autos halten nicht an und übersehen regelmäßig die Fußgänger. Besonders für Kinder steht der Zebrastreifen eine Gefahr dar. Eine Ampel würde auch die überhöhte Geschwindigkeit der Autos aus dem Wald kommend bremsen.
Festen Blitzer installieren /Geschwindigkeit Herabsetzen
in der Oeserstraße Richtung Messe bzw Höchst höhe Lidl hier halten sich sehr wenige Verkehrsteilnehmer an das Tempolimit von 40/50 ggf zwischen Wald und Bahnübergang auf 30 reduzieren
Weg-/ Radverbindung Waldschulstraße nach Römerhof
Aktuell ist es als Radfahrer oder Fußgänger nicht möglich auf dirktem Wege aus Griesheim Nord nach Am Römerhof zu kommen. Es muss ein Umweg entlag der vielbefahrenen Oeserstraße oder via Dennisweg und Schmidtstraße genommen werden. Gleichzeitig wäre eine direkte Verbindung über die vorhanden Brückenbauwerke der ehemaligen DB Anlagen möglich ( Siehe Rotmarkierung im Bild). Wohlwissend das hier ein Schutzhabitat für Zaunechsen festgesetzt wurde, bitte ich zu prüfen in wiefern eiene Wegeverbindung realisiert werden kann (Naturlehrpfad oder Ähnliches). Gerade für Kinder und Jugendliche ist das Sportangebot Am Sportplatz Am Römerhof von Bedeutung und wäre so leichter und sicherer zu erreichen. Hinsichtlich eines zukünftigen Ausbaus der U-Bahnlinei U 5 bis Am Römerhof käme auch Griesheim die U-Bahnlinine unter zuhilfenahme des gewünschten Weges zugute.
Weg-/ Radverbindung Waldschulstraße nach Römerhof
Aktuell ist es als Radfahrer oder Fußgänger nicht möglich auf dirktem Wege aus Griesheim Nord nach Am Römerhof zu kommen. Es muss ein Umweg entlag der vielbefahrenen Oeserstraße oder via Dennisweg und Schmidtstraße genommen werden. Gleichzeitig wäre eine direkte Verbindung über die vorhanden Brückenbauwerke der ehemaligen DB Anlagen möglich ( Siehe Rotmarkierung im Bild). Wohlwissend das hier ein Schutzhabitat für Zaunechsen festgesetzt wurde, bitte ich zu prüfen in wiefern eiene Wegeverbindung realisiert werden kann (Naturlehrpfad oder Ähnliches). Gerade für Kinder und Jugendliche ist das Sportangebot Am Sportplatz Am Römerhof von Bedeutung und wäre so leichter und sicherer zu erreichen. Hinsichtlich eines zukünftigen Ausbaus der U-Bahnlinei U 5 bis Am Römerhof käme auch Griesheim die U-Bahnlinine unter zuhilfenahme des gewünschten Weges zugute.
Radfahrerspur auf Brücke Römerhof vor Auffahrt zur Autobahn
Der Randstreifen der Brücke über die A648 wird von LKW als Parkstreifen benutzt. Benutzt man als Radfahrer die Strasse "Am Römerhof" ist man ohnehin gefährdet, da es in der Gegend keine Radwege gibt, aber auf besagter Brücke, von der man dann in den Schreberweg abbiegt, wird es eng für Auto und Radfahrer, daher sollte der Randstreifen als Radfahrerspur ausgestaltet werden!
Sicherheit für Fußgänger & Radfahrer am Römerhof
Die aktuelle Verkehrssituation am Römerhof insbesondere mit Wiedereröffnung der Messe (von Katharinenkreisel bis Verkehrsknotenpunkt Ausläufer Europa-Allee/Zum Rebstockbad in beide Richtungen) ist katastrophal. Ausgangssituation: Aktuell gilt Tempo 50 für diese kurze Strecke, auf der es 5 Ampeln gibt (Katharinenkreisel, Leonardo-da-Vinci-Allee, Wilhelmine-Reichard-Weg/Buzzistraße, Straße der Nationen, Zum Rebstockbad/Europa-Allee). Nichtsdestotrotz wird die Geschwindigkeit seitens Autos, Bussen und insbesondere Motorradfahrern unentwegt überschritten. Gefährte beschleunigen bereits beginnend ab Kreisel Schmidtstraße, oder auch in der Gegenrichtung beginnend Katharinenkreisel, und rasen mit teils 80-100km/h durch diesen Teilabschnitt. Dies führt regelmäßig zu Unfällen und Beinaheunfällen auf der gesamten Strecke. Verschlimmert wird dies durch die Situation Übergang Rebstockviertel/Kuhwaldviertel auf Höhe Montgolfier-Allee/Verlängerung Fußweg Philipp-Fleck-Straße, da dort weder ein Zebrastreifen noch eine Ampel ist und pro Tag hunderte von Menschen, darunter viele Kinder, exakt dort die Straße kreuzen. Diese Stelle wiederum ist erhöht gefährdet, da es unzählige abbremsende Linksabbieger gibt (Einfahrt Montgolfier-Allee trotz durchgezogener Linie, fahrend Richtung Katharinenkreisel). Darüber hinaus existiert kein Radweg ab Höhe Leonardo-da-Vinci-Allee bis Wilhelmine-Reichard-Weg in Richtung Schmidtstraße, weswegen Radfahrer entweder die Straße mit rasenden Autos/LKWs/Bussen teilen müssen oder, was die Regel ist, über den Bürgersteig fahren und dadurch Fußgänger in Gefahr bringen. Vorschlag: Pauschale Temporeduktion auf 30km/h für die komplette Strecke in beide Richtungen (Minimierung Unfallgefahr sowie Lärmschutz für Anwohner), Reduktion auf eine Fahrspur für Fahrzeuge und Einrichtung eines getrennten Fahrradwegs ab Leonardo-da-Vinci Allee bis Wilhelmine-Reichard-Weg. Zudem Einrichtung einer festen Blitzanlage, um Raser zu zwingen, Rücksicht zu nehmen und die regelmäßig abends stattfindenden Motorradrennen sowie die teils absurden Testfahrten des Ferrari/Maserati-Zentrums kommend aus der Schmidtstraße zu unterbinden. Ebenso ein Übergang mittels Zebrastreifen (optimal wäre eine Änderung der Verkehrsführung inkl. Ampel, die eine Linksabbiegerspur in die Montgolfier-Allee ermöglicht) Höhe Montgolfier-Allee/Philipp-Fleck-Straße, um dort die Straße überquerende Menschen zu schützen.
Mehr Sicherheit im Rebstockpark
Die Straße: „Zum Messeparkhaus Rebstock“ grenzt unmittelbar an das Naherholungsgebiet „ Neuer Rebstockpark“ und ist zunehmend beliebt bei Familien und allen Anwohnern und Anwohnerinnen. Zusätzlich teilt diese Straße den alten von dem neuen Rebstockpark. Für 2 Jahre war diese Straße durchgehend für den motorisierten Kraftverkehr gesperrt, Kinder haben den Raum zum spielen genutzt und sich in diesen zwei Jahren daran gewöhnt, dass dort kein motorisierter Kraftverkehr unterwegs ist. Mit Wiedereröffnung der Messe wird diese Straße nun regelmäßig geöffnet - und vor allem wurde diese Straße auch für den Auf- und Abbau und damit für den Schwerlastverkehr geöffnet. Es rollen zu diesen Zeiten ein LKW an dem anderen - häufig mit dem Mobiltelefon zur Navigation und Orientierung in der Hand - mit zu beginn 50 km/h und später 30 km/h über diese Straße. Aufgrund der nähe zur Autobahn werden diese Geschwindigkeiten häufig deutlich überschritten. Zur Wiederherstellung der Sicherheit aller Anwohner und Parknutzer und vor allem der dort lebenden Kinder- fordern wir die Stadt Frankfurt und die Messe Frankfurt auf: - Umgehend den Schwerlastverkehr „wie früher“ über den Katharinenkreisel/Philip-Reis-Straße / Tor 9 oder außen um die beiden Parkanlagen herum zu führen und von der Straße fern zu halten - Die Straße ausschließlich zu Betriebszeiten des Parkhauses frei zu geben - Die Geschwindigkeit auf dieser Straße auf 10 km/h zu begrenzen - Deutlich sichtbare Warnhinweise mit VZ 136 („spielende Kinder“) oder ähnliches an der Einfahrt zur Straße anzubringen - Erarbeiten eines neuen Verkehrskonzepts ohne Trennung des alten/neuen Rebstockpark durch 5 Spuren für den MiV Es ist leider damit zu rechnen, dass ohne obige Maßnahmen es zu schweren Unfällen mit Personenschäden kommen kann - dies kann nicht im Interesse der Stadt Frankfurt und aller Anwohner sein, daher bitten wir um die Mithilfe und Unterstützung dieser Forderung. Helfen Sie mit die Sicherheit im und um den Rebstockpark zu erhöhen!
Haltelinien auf Oeserstraße am Bahnübergang aus Richtung Frankfurt-Höchst wieder anbringen
Aus Richtung Frankfurt-Höchst sollten auf der Oeserstraße die Haltelinien wieder angebracht werden, so dass bei rot leuchtenden Lichtzeichen und geschlossenen Schranken die Pkw in ausreichendem Abstand zur Kreuzung stehen, so dass andere Pkw, die in die Birminghamstraße abbiegen wollen, an den vor dem Bahnübergang wartenden Pkw vorbeifahren und abbiegen können. Durch diese Maßnahme würde der zur Zeit vorhandene Verkehr "Auf dem Gleichen" reduziert. Derzeit ist es so, dass wenn mehr mehrere Pkw direkt an der Haltelinie vor dem Bahnübergang warten, das Abbiegen in die Birmingham Straße nicht mehr möglich ist.
Tempolimit - aber nur, wenn’s auch kontrolliert wird
Guten Tag, in weiten Teilen der Stadt gilt neuerdings Tempo 40. Ok, muss man mit leben. Aber: was hilft‘s, wenn‘s keiner kontrolliert?!? Auf der Oeserstraße gilt seit Jahrzehnten Tempo 40. Blöd nur, wenn sich insbesondere abends und nachts niemand dran hält. Ab 20 Uhr fährt die Hälfte mindestens 80 km/h. Ab 22 Uhr ist Tempo 100 keine Seltenheit. Die wenigen mobilen Blitzer muss die SV über‘s ganze Stadtgebiet verteilen. Warum werden nicht mehr von den Blitzersäulen aufgebaut? An der Finanzierung kann’s nicht liegen. Die Säulen finanzieren sich selbst (fragt mal in Wiesbaden nach). Auf der Mainzer Landstraße geht’s ja auch.
Einrichten einer Radinfrastruktur “Am Römerhof”
Auf dem Stück zwischen Rebstockpark - Richtung Biegewald /Nidda (über die A648) kommt es immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern zu Lasten dort fahrender RadfahrerInnen. Insbesondere da die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge aufgrund des nahe liegenden Autobahnzubringers häufig noch oder schon deutlich überhöht ist. Im Zuge dessen sollte auch der Fußgängerüberweg “Zebrastreifen” über die Ursinusstraße verlegt / verändert werden, da es dort bauartbedingt häufig zum “übersehen” der kreuzenden Fußgänger kommt. Als erster Schritt könnten die dort nahezu dauerhaft parkenden LKW entfernt werden und ein entsprechender baulich abgetrennter Radweg eingerichtet werden.
Sicherer und gerader Übergang alter / neuer Rebstockpark
Von den Europagärten führen über den Gleisfeld- und Zeppelinpark Geh- und Radwege in den Rebstockpark und darüber hinaus in Richtung der Sportanlagen an der Straße Am Römerhof, über die Öserstraße in Richtung Nied/Höchst sowie nach Rödelheim und an die Nidda. Die Wege durch den Rebstockpark sind auch als Schulweg für die Schüler des Gymnasiums Römerhof ausgewiesen. Sie erhalten durch die kürzlich errichteten Flüchtlingsunterkünfte am Rebstockpark und die vorgesehene Bebauung an der Straße Am Römerhof zusätzliche Bedeutung. Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind durch die zweispurige Straße Zum Rebstockbad und die parallel geführte dreispurige Zufahrt zum Messe-Parkhaus getrennt. Auf dem dazwischen liegenden Grünstreifen ist, mit Ausnahme eines einzelnen Übergangs, ein Zaun angebracht, der das Überqueren der Straßen verhindern soll. Am Übergang befindet sich eine Verkehrsinsel, die auch als Behelfsbushaltestelle für im Rebstockpark parkende Messebesucher genutzt wird. Auf dieser Insel befindet sich ein südlich um ca. 5 m versetzter Übergang, welcher zu einem „Trampelpfad“ auf Höhe der Rasenkracht Terrassen geführt hat. Der Übergang ist zu begradigen und vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" durch einen Zebrastreifen zu sichern. Zusätzlich sind "Achtung Fußgänger" Schilder aufzustellen. Die dreispurige Zufahrt zum Messeparkhaus ist nicht für einen Zebrastreifen geeignet. Lt. Auskunft der Stadtverwaltung (2015) wird dieser Übergang an der Mittelinsel an insgesamt 70 Tagen im Jahr gesperrt, um eine unterbrechungsfreie Zufahrt zum Messeparkhaus zu gewährleisten. Inzwischen hat sich allerdings der Eindruck verfestigt, dass die Sperrungen häufiger vorkommen und auch länger andauern. Dies führt insbesondere für Schüler des Gymnasiums Römerhof, aber auch für Rollstuhlfahrer, Jogger und Personen mit Kinderwagen an den betreffenden Tagen zu vermeidbaren Umwegen oder (soweit möglich) zum Überklettern von Zaun und Übergangssperre. Eine Absicherung der drei Spuren ist während des Parkhausbetriebs über eine Ampel geboten. Die Stadtverwaltung behauptet, dass die vorhandene Technik dafür nicht ausreichend (verschiedene Anzeigenschaltungen für wechselnde Fahrtrichtungen) sei. Im Hinblick auf das jüngst großräumig installierte „intelligente“ Verkehrsleitsystem erscheint die Argumentation fragwürdig. Der Messe können entsprechende Investitionen zugemutet werden. Der Ortsbeirat 2 hat das Problem in der Vergangenheit wiederholt aufgegriffen. Zuletzt wurde mit ST 321 (https://bit.ly/2NW9cVg) vom 08.02.2019 eine Ampel-Lösung abgelehnt, die Möglichkeit einer Brücke jedoch offen gelassen und in Verbindung mit dem Bebauungsplanverfahren B 919 (das ist die Römerhof Bebauung) gebracht. In der Ziffer 4 wird auf die Dividendenzahlung der Messe verwiesen. Diese beläuft sich auf insgesamt € 13 Mio. Auf den 60% Anteil der Stadt Frankfurt sind das umgerechnet € 7,8 Mio. Sollte eigentlich für eine Brücke oder Unterführung reichen. Optionen: 1. Verkehrsreduzierung Neubau eines (größeren) Messeparkhauses nördlich Max-Pruss-Straße mit Anbindung an Tram 17. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Max-Pruss / Zum Rebstockbad / Leonardo-da-Vinci Allee mit einer Beschränkung der Zufahrt in die Leonardo-da-Vinci Allee auf Anlieger (Verkehrszeichen Verbot der Durchfahrt + Anlieger frei) 2. Zebrastreifen über die 2 Spuren der Straße Zum Rebstockbad einschließlich Begradigung des Überwegs 3. Zebrastreifen + Ampel (3 Messe-Parkhaus Fahrspuren) Eine ebenerdige Lösung erscheint unter Kosten-Nutzen Gesichtspunkten die optimale Lö-sung! 4. Überführung / Brücke für Fußgänger & Radfahrer Eine Brücke, die über 5 von LKWs befahrene Spüren führt wird wahrscheinlich zu steil ausfallen, als dass Rollstuhlfahrer, Rollator Nutzer oder kleine Kinder diese annehmen würden. 5. Unterführung Auf Grund der Höhen der LKW, die die Spuren zum Messe-Parkhaus (aber auch der Straße Zum Rebstockbad) befahren, erscheint eine breite Unterführung unter den fünf Fahrspuren mit einem deutlich geringeren An- bzw. Abstiegswinkel am sinnvollsten.
Sicherer und gerader Übergang alter / neuer Rebstockpark
Von den Europagärten führen über den Gleisfeld- und Zeppelinpark Geh- und Radwege in den Rebstockpark und darüber hinaus in Richtung der Sportanlagen an der Straße Am Römerhof, über die Öserstraße in Richtung Nied/Höchst sowie nach Rödelheim und an die Nidda. Die Wege durch den Rebstockpark sind auch als Schulweg für die Schüler des Gymnasiums Römerhof ausgewiesen. Sie erhalten durch die kürzlich errichteten Flüchtlingsunterkünfte am Rebstockpark und die vorgesehene Bebauung an der Straße Am Römerhof zusätzliche Bedeutung. Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind durch die zweispurige Straße Zum Rebstockbad und die parallel geführte dreispurige Zufahrt zum Messe-Parkhaus getrennt. Auf dem dazwischen liegenden Grünstreifen ist, mit Ausnahme eines einzelnen Übergangs, ein Zaun angebracht, der das Überqueren der Straßen verhindern soll. Am Übergang befindet sich eine Verkehrsinsel, die auch als Behelfsbushaltestelle für im Rebstockpark parkende Messebesucher genutzt wird. Auf dieser Insel befindet sich ein südlich um ca. 5 m versetzter Übergang, welcher zu einem „Trampelpfad“ auf Höhe der Rasenkracht Terrassen geführt hat. Der Übergang ist zu begradigen und vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" durch einen Zebrastreifen zu sichern. Zusätzlich sind "Achtung Fußgänger" Schilder aufzustellen. Die dreispurige Zufahrt zum Messeparkhaus ist nicht für einen Zebrastreifen geeignet. Lt. Auskunft der Stadtverwaltung (2015) wird dieser Übergang an der Mittelinsel an insgesamt 70 Tagen im Jahr gesperrt, um eine unterbrechungsfreie Zufahrt zum Messeparkhaus zu gewährleisten. Inzwischen hat sich allerdings der Eindruck verfestigt, dass die Sperrungen häufiger vorkommen und auch länger andauern. Dies führt insbesondere für Schüler des Gymnasiums Römerhof, aber auch für Rollstuhlfahrer, Jogger und Personen mit Kinderwagen an den betreffenden Tagen zu vermeidbaren Umwegen oder (soweit möglich) zum Überklettern von Zaun und Übergangssperre. Eine Absicherung der drei Spuren ist während des Parkhausbetriebs über eine Ampel geboten. Die Stadtverwaltung behauptet, dass die vorhandene Technik dafür nicht ausreichend (verschiedene Anzeigenschaltungen für wechselnde Fahrtrichtungen) sei. Im Hinblick auf das jüngst großräumig installierte „intelligente“ Verkehrsleitsystem erscheint die Argumentation fragwürdig. Der Messe können entsprechende Investitionen zugemutet werden. Der Ortsbeirat 2 hat das Problem in der Vergangenheit wiederholt aufgegriffen. Zuletzt wurde mit ST 321 (https://bit.ly/2NW9cVg) vom 08.02.2019 eine Ampel-Lösung abgelehnt, die Möglichkeit einer Brücke jedoch offen gelassen und in Verbindung mit dem Bebauungsplanverfahren B 919 (das ist die Römerhof Bebauung) gebracht. In der Ziffer 4 wird auf die Dividendenzahlung der Messe verwiesen. Diese beläuft sich auf insgesamt € 13 Mio. Auf den 60% Anteil der Stadt Frankfurt sind das umgerechnet € 7,8 Mio. Sollte eigentlich für eine Brücke oder Unterführung reichen. Optionen: 1. Verkehrsreduzierung Neubau eines (größeren) Messeparkhauses nördlich Max-Pruss-Straße mit Anbindung an Tram 17. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Max-Pruss / Zum Rebstockbad / Leonardo-da-Vinci Allee mit einer Beschränkung der Zufahrt in die Leonardo-da-Vinci Allee auf Anlieger (Verkehrszeichen Verbot der Durchfahrt + Anlieger frei) 2. Zebrastreifen über die 2 Spuren der Straße Zum Rebstockbad einschließlich Begradigung des Überwegs 3. Zebrastreifen + Ampel (3 Messe-Parkhaus Fahrspuren) Eine ebenerdige Lösung erscheint unter Kosten-Nutzen Gesichtspunkten die optimale Lö-sung! 4. Überführung / Brücke für Fußgänger & Radfahrer Eine Brücke, die über 5 von LKWs befahrene Spüren führt wird wahrscheinlich zu steil ausfallen, als dass Rollstuhlfahrer, Rollator Nutzer oder kleine Kinder diese annehmen würden. 5. Unterführung Auf Grund der Höhen der LKW, die die Spuren zum Messe-Parkhaus (aber auch der Straße Zum Rebstockbad) befahren, erscheint eine breite Unterführung unter den fünf Fahrspuren mit einem deutlich geringeren An- bzw. Abstiegswinkel am sinnvollsten.
Sicherer und gerader Übergang alter / neuer Rebstockpark
Von den Europagärten führen über den Gleisfeld- und Zeppelinpark Geh- und Radwege in den Rebstockpark und darüber hinaus in Richtung der Sportanlagen an der Straße Am Römerhof, über die Öserstraße in Richtung Nied/Höchst sowie nach Rödelheim und an die Nidda. Die Wege durch den Rebstockpark sind auch als Schulweg für die Schüler des Gymnasiums Römerhof ausgewiesen. Sie erhalten durch die kürzlich errichteten Flüchtlingsunterkünfte am Rebstockpark und die vorgesehene Bebauung an der Straße Am Römerhof zusätzliche Bedeutung. Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind durch die zweispurige Straße Zum Rebstockbad und die parallel geführte dreispurige Zufahrt zum Messe-Parkhaus getrennt. Auf dem dazwischen liegenden Grünstreifen ist, mit Ausnahme eines einzelnen Übergangs, ein Zaun angebracht, der das Überqueren der Straßen verhindern soll. Am Übergang befindet sich eine Verkehrsinsel, die auch als Behelfsbushaltestelle für im Rebstockpark parkende Messebesucher genutzt wird. Auf dieser Insel befindet sich ein südlich um ca. 5 m versetzter Übergang, welcher zu einem „Trampelpfad“ auf Höhe der Rasenkracht Terrassen geführt hat. Der Übergang ist zu begradigen und vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" durch einen Zebrastreifen zu sichern. Zusätzlich sind "Achtung Fußgänger" Schilder aufzustellen. Die dreispurige Zufahrt zum Messeparkhaus ist nicht für einen Zebrastreifen geeignet. Lt. Auskunft der Stadtverwaltung (2015) wird dieser Übergang an der Mittelinsel an insgesamt 70 Tagen im Jahr gesperrt, um eine unterbrechungsfreie Zufahrt zum Messeparkhaus zu gewährleisten. Inzwischen hat sich allerdings der Eindruck verfestigt, dass die Sperrungen häufiger vorkommen und auch länger andauern. Dies führt insbesondere für Schüler des Gymnasiums Römerhof, aber auch für Rollstuhlfahrer, Jogger und Personen mit Kinderwagen an den betreffenden Tagen zu vermeidbaren Umwegen oder (soweit möglich) zum Überklettern von Zaun und Übergangssperre. Eine Absicherung der drei Spuren ist während des Parkhausbetriebs über eine Ampel geboten. Die Stadtverwaltung behauptet, dass die vorhandene Technik dafür nicht ausreichend (verschiedene Anzeigenschaltungen für wechselnde Fahrtrichtungen) sei. Im Hinblick auf das jüngst großräumig installierte „intelligente“ Verkehrsleitsystem erscheint die Argumentation fragwürdig. Der Messe können entsprechende Investitionen zugemutet werden. Der Ortsbeirat 2 hat das Problem in der Vergangenheit wiederholt aufgegriffen. Zuletzt wurde mit ST 321 (https://bit.ly/2NW9cVg) vom 08.02.2019 eine Ampel-Lösung abgelehnt, die Möglichkeit einer Brücke jedoch offen gelassen und in Verbindung mit dem Bebauungsplanverfahren B 919 (das ist die Römerhof Bebauung) gebracht. In der Ziffer 4 wird auf die Dividendenzahlung der Messe verwiesen. Diese beläuft sich auf insgesamt € 13 Mio. Auf den 60% Anteil der Stadt Frankfurt sind das umgerechnet € 7,8 Mio. Sollte eigentlich für eine Brücke oder Unterführung reichen. Optionen: 1. Verkehrsreduzierung Neubau eines (größeren) Messeparkhauses nördlich Max-Pruss-Straße mit Anbindung an Tram 17. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Max-Pruss / Zum Rebstockbad / Leonardo-da-Vinci Allee mit einer Beschränkung der Zufahrt in die Leonardo-da-Vinci Allee auf Anlieger (Verkehrszeichen Verbot der Durchfahrt + Anlieger frei) 2. Zebrastreifen über die 2 Spuren der Straße Zum Rebstockbad einschließlich Begradigung des Überwegs 3. Zebrastreifen + Ampel (3 Messe-Parkhaus Fahrspuren) Eine ebenerdige Lösung erscheint unter Kosten-Nutzen Gesichtspunkten die optimale Lö-sung! 4. Überführung / Brücke für Fußgänger & Radfahrer Eine Brücke, die über 5 von LKWs befahrene Spüren führt wird wahrscheinlich zu steil ausfallen, als dass Rollstuhlfahrer, Rollator Nutzer oder kleine Kinder diese annehmen würden. 5. Unterführung Auf Grund der Höhen der LKW, die die Spuren zum Messe-Parkhaus (aber auch der Straße Zum Rebstockbad) befahren, erscheint eine breite Unterführung unter den fünf Fahrspuren mit einem deutlich geringeren An- bzw. Abstiegswinkel am sinnvollsten.
Sicher von Nied zum Rebstock
Ziel ist es, mit dem Fahrrad über die Öserstraße sicher zum Rebstock zu gelangen und von dort weiter Richtung Innenstadt. Zur Zeit ist zwischen Nied Höhe Lidl und Ampelanlage Neufeld beidseitig ein Fahrradweg aufgezeichnet, die Mittellinie für Autofahrer wurde entfernt. Das Nutzen des Bürgersteigs zwischen Hotel und Nied Höhe Lidl ist gestattet. Diese Situation ist keines befriedigend und für Radfahrer gefährlich. Vorschlag: 1.) Bürgersteig zwischen Hotel und Nied leicht verbreitern, teeren und für Fußgänger und Radfahrer nutzen. Fußgänger sind dort nur wenige unterwegs. Eingezeichneten Radweg auf dieser Seite entfernen. 2.) Mittellinie für Autos wieder anbringen. 3.) Auf der Straßenseite zwischen Nied Höhe Lidl und Ampelanlage Fahrradweg einrichten, ggf. den Grünstreifen dafür um ca. 1 m reduzieren, es sind keine Bäume dadurch betroffen. 4.) Fahrradweg zwischen am Römerhof und Neufeld auf den Bürgersteig verlegen analog der Gegenrichtung, dazu müsste der Bürgersteig leicht verbreitert und geteert werden. 5.) Fahrradweg entlang der Max-Pruss-Straße beidseitig einrichten, dort ist derzeit lediglich ein Fußweg auf dem Rebstockgelände vorhanden, den Mann/Frau als Radfahrer nutzen kann, das ist unbefriedigend, zumal er für Fußgänger und Radfahrer zu schmal ist. 6.) Verkehrsregelung am Rebstock für Radfahrer von der Max-Pruss-Straße in die Leonardi-da-Vinci-Straße für Radfahrer sicher gestalten - auch zu Messezeiten.
Fußgängerfreundliche Ampelschaltung Rebstockpark
Die Ampel Am Römerhof/Max-Pruss-Straße am Rebstockpark sollte Fußgängerfreundlicher eingestellt werden. Oft dauert es Minuten bis die Ampel für Fußgänger umspringt, und bei den Autos sind einige Grünphasen dazwischen. Die Ampel wird von vielen Fußgängern, Radfahrern und Joggern verwendet, da sie den Westen Frankfurts hinterm Rebstockpark verbindet.
Verkehrsampel Fußgängerunfreundlich
Die Verkehrsampel Am Römerhof, die den Zepellinpark und den Park Neuer Rebstockpark verbindert dauert sehr lange für Fußgänger! Oft stehen gar keine Autos da, aber Fußgänger müssen dennoch mehrere Minuten warten. Die Ampel verbindet die Parks und ist sonit direkte Strecke von vielen Familien und Joggern. Die Ampelschaltung sollte für Fußgänger effektiver eingestellt werden!
Fußgängerfreundliche Ampelschaltung Rebstockpark
Die Ampel Am Römerhof/Max-Pruss-Straße am Rebstockpark sollte Fußgängerfreundlicher eingestellt werden. Oft dauert es Minuten bis die Ampel für Fußgänger umspringt, und bei den Autos sind einige Grünphasen dazwischen. Die Ampel wird von vielen Fußgängern, Radfahrern und Joggern verwendet, da sie den Westen Frankfurts hinterm Rebstockpark verbindet.
Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Leonardo-da-Vinici-Allee / Zum Rebstockbad / Max-Preuss-Str.
Hierdurch wird der Verkehrsfluß verbessert und der Autobahnzugang vom Wohngebiet Rebstockpark zur A648 verkürzt. Bislang muss von der Montgolfier-Allee bzw. Leonardo-da-Vinci-Allee am Ibis Hotel vorbei auf die A648 stadteinwärts gefahren werden um dann vor dem Katharinenkreisel unter der Brücke die Fahrtrichtung zu wechseln. Dies ist bei Rückstau im morgentlichen Berufsverkehr mühsam. Das gleiche gilt alternativ für den Weg über die Straße "Am Römerhof" und durch den Katharinenkreisel. Die Durchfahrt von der Leonardo-da-Vinic-Allee in die Max-Preuss-Str. ist lediglich dem Bus Linienverkehr gestattet. Der Kreisverkehr sollte durch einen Fußgänger- / Radweg umrundet werden. Wenn dieser Weg durch Zebrastreifen gesichert wird, ist die Ampelanlage von der Straßenbahnhaltestelle hin zum Bad entbehrlich. Ein solcher Kreisverkehr stellt keinerlei Beeinträchtigung des Messe-Parkhaus Verkehrs dar, zumal dieses nur an 70 von 365 Tagen genutzt wird.
Zebrastreifen am Übergang alter/neuer Rebstockpark
Der Übergang zwischen altem und neuen Rebstockpark ist derzeit völlig unbesichert. Auf Grund regelmäßiger Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Straße "Zum Rebstockbad" besteht hier eine besondere Gefährdungssituation. Idealerweise sollte der Übergang "begradigt" werden und ein Zebrastreifen den Übergang vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" sichern; mindestens müssen jedoch "Achtung Fußgänger" Schilder aufgestellt werden. Lt. Auskunft der Stadt ist die Zufahrt zum Messeparkhaus (dreispurig und daher nicht für einen Zebrastreifen geeignet) nur an 70 Tagen im Jahr genutzt und dann der Übergang an der Mittelinsel gesperrt. Durch die Unterbringung von 100 Flüchtlingen am Rebstockpark in unmittelbarer Nachbarschaft zum Übergang wird die Gefährudungssituation weiter verschärft.
Verkehrsregelungen während des Messebetriebs
Während des Betriebs und tlw. auch während der Auf- und Abbauphasen der Messeveranstaltungen, werden temporäre Verkehrsänderungen u.a. im Bereich der Straßen „Zum Römerhof“ und auch im Bereich der Straße „Buzzistraße“ vorgenommen die zum einen m.E. nach keinen und zum anderen sehr viel Sinn machen. Die Schließung der Straße „Zum Rebstockbad“ ab Höhe des Rebstockbads macht besonders vor dem Hintergrund, dass durch das neue stetig wachsende Europaviertel immer mehr Bewohner diese Straße als Zuweg z.B. zur Autobahnanschlussstelle West nutzen, und diese Sackgassenregelung dann einfach ignorieren, und das Durchfahrtsverbotsschild umfahren, überhaupt keinen Sinn. Die Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich „Zum Rebstockbad“ und „Max-Pruss-Straße“ ist eindeutig, und sollte vollkommen ausreichen. Die Sperrung der „Buzzistraße“ und Abriegelung der Straße nur für Anwohner ist hingegen äußert sinnvoll und effizient. So wird wirkungsvoll vermieden, dass die Kuhwaldsiedlung von Messebesuchern zugeparkt wird. Diese Regelung sollte unbedingt für den Bereich des Europaviertels hier vor allem die im Bereich der Straßen „Maastrichter Ring“ und „Römischer Ring“ erweitert werden. Hier werden von den Messebesucher, aber auch in aller Regelmäßigkeit von Messebaufirmen“ die gesamten Parkflächen belegt und auch in dem Winkel, der nur annähernd zum Parken geeignet erscheint. Da schreckt man leider nicht davor zurück ausgewiesen Flächen für die Feuerwehr, Hauseingangsbereiche und Tiefgarageneinfahrten, aber auch Grünflächen zugestellt. Zu guter letzt: Die „Straße der Nationen“ ist eigentlich ja nur eine reine Zufahrtsstraße zum Messeeingang West. Hier gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30km/h her, denn an- und abfahrende Zulieferer und auch Taxis benutzen diese Straße, die sich durch ihre Weite und Geradlinigkeit natürlich hervorragend dafür eignet, als Rennstrecke. Die Effizienz einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann dann sicherlich auch noch gesteigert werden, in dem man diese auch überwacht.
Verkehrsregelungen während des Messebetriebs
Während des Betriebs und tlw. auch während der Auf- und Abbauphasen der Messeveranstaltungen, werden temporäre Verkehrsänderungen u.a. im Bereich der Straßen „Zum Römerhof“ und auch im Bereich der Straße „Buzzistraße“ vorgenommen die zum einen m.E. nach keinen und zum anderen sehr viel Sinn machen. Die Schließung der Straße „Zum Rebstockbad“ ab Höhe des Rebstockbads macht besonders vor dem Hintergrund, dass durch das neue stetig wachsende Europaviertel immer mehr Bewohner diese Straße als Zuweg z.B. zur Autobahnanschlussstelle West nutzen, und diese Sackgassenregelung dann einfach ignorieren, und das Durchfahrtsverbotsschild umfahren, überhaupt keinen Sinn. Die Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich „Zum Rebstockbad“ und „Max-Pruss-Straße“ ist eindeutig, und sollte vollkommen ausreichen. Die Sperrung der „Buzzistraße“ und Abriegelung der Straße nur für Anwohner ist hingegen äußert sinnvoll und effizient. So wird wirkungsvoll vermieden, dass die Kuhwaldsiedlung von Messebesuchern zugeparkt wird. Diese Regelung sollte unbedingt für den Bereich des Europaviertels hier vor allem die im Bereich der Straßen „Maastrichter Ring“ und „Römischer Ring“ erweitert werden. Hier werden von den Messebesucher, aber auch in aller Regelmäßigkeit von Messebaufirmen“ die gesamten Parkflächen belegt und auch in dem Winkel, der nur annähernd zum Parken geeignet erscheint. Da schreckt man leider nicht davor zurück ausgewiesen Flächen für die Feuerwehr, Hauseingangsbereiche und Tiefgarageneinfahrten, aber auch Grünflächen zugestellt. Zu guter letzt: Die „Straße der Nationen“ ist eigentlich ja nur eine reine Zufahrtsstraße zum Messeeingang West. Hier gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30km/h her, denn an- und abfahrende Zulieferer und auch Taxis benutzen diese Straße, die sich durch ihre Weite und Geradlinigkeit natürlich hervorragend dafür eignet, als Rennstrecke. Die Effizienz einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann dann sicherlich auch noch gesteigert werden, in dem man diese auch überwacht.
Verbot von Fahrradfahrern auf dem Gehweg der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße
Es sollte am nördlichsten Ende der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße das Fahrradfahren auf dem Gehweg verboten werden, da sich dieser an besagter Stelle sehr verengt. Da fahrradfahrende Kinder allerdings besonders geschützt werden müssen würde ich vorschlagen, dass das Verbot für Fahrradfahrende ab 12 Jahren gelten sollte, sodass die Nutzung des Gehweges ausschließlich Fußgängern, Joggern sowie Fahrradfahrenden Kindern unter 12 Jahren vorbehalten werden bzw. sein sollte.
Busverbindung zwischen Nied-Ost und Straßenbahnlinie 17, via Rebstockbad
Will man von Nied Ost mit öffentlichem Nahverkehr in die City, muss man sehr umständlich erst mit dem 59er Bus zur S-Bahn Station Nied, oder Griesheim fahren. Zum Rebstockbad und zur Messe, obwohl nur 3 KM entfernt, gelangt man gar nicht. Eine City-Bus Verbindung würde die Lücke schliessen. Oder eine andere Linienführung der Busse 59 und/oder 50.