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Kein Handlungsbedarf beim Carlo-Schmid-Platz?

Vorlagentyp: V

Begründung

Der Carlo-Schmid-Platz fehlt in der Liste der dringlich an den Klimawandel anzupassenden Plätze im Magistratsbericht B 288. Dies ist nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Ein Aufenthalt auf dem Platz an einem Tag mit über 30 Grad in diesem Sommer hätte die Dringlichkeit einer Klimawandelanpassung deutlich gemacht. Ein Vergleich des Carlo-Schmid-Platzes mit den in der Liste im Magistratsbericht B 288 aufgeführten Plätzen im Geoportal der Stadt Frankfurt ergibt nach den dort verfügbaren Kriterien des Magistratsvortrags M 18 - Starkregengefahr, Mikroklima, Vulnerabilitätsanalyse - mindestens vergleichbare Ergebnisse. Insofern drängt sich erneut der Verdacht auf, dass Umgestaltungen am Carlo-Schmid-Platz trotz tatsächlicher Dringlichkeit allein aufgrund des Wunsches des Magistrats verschoben werden, um diesen mitsamt dem gesamten geplanten Kulturcampus-Areal einheitlich umzugestalten. Eine notwendige und dringende Klimaanpassung darf aber nicht wegen eines solchen - allein schon wegen des unklaren zeitlichen Horizonts - ungewissen Ziels auf die lange Bank geschoben werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 04.11.2024, V 1046 entstanden aus Vorlage: OF 1009/2 vom 20.10.2024 Betreff: Kein Handlungsbedarf beim Carlo-Schmid-Platz? Vorgang: M 18/23; B 288/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, warum der Carlo-Schmid-Platz in der Liste der (vor-, besonders, sehr und normal) dringlich an den Klimawandel anzupassenden Plätzen fehlt (siehe Magistratsbericht vom 29.07.2024, B 288). Hierzu sind die Einschätzungen des Magistrats zum Carlo-Schmid-Platz, anhand der im Magistratsvortrag vom 10.02.2023, M 18, aufgeführten sechs Kriterien (Mesoklima, Vulnerabilität, Starkregengefahr, Bedeutung im Quartier, Mikroklima und funktionale Defizite) darzulegen. Begründung: Der Carlo-Schmid-Platz fehlt in der Liste der dringlich an den Klimawandel anzupassenden Plätze im Magistratsbericht B 288. Dies ist nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Ein Aufenthalt auf dem Platz an einem Tag mit über 30 Grad in diesem Sommer hätte die Dringlichkeit einer Klimawandelanpassung deutlich gemacht. Ein Vergleich des Carlo-Schmid-Platzes mit den in der Liste im Magistratsbericht B 288 aufgeführten Plätzen im Geoportal der Stadt Frankfurt ergibt nach den dort verfügbaren Kriterien des Magistratsvortrags M 18 - Starkregengefahr, Mikroklima, Vulnerabilitätsanalyse - mindestens vergleichbare Ergebnisse. Insofern drängt sich erneut der Verdacht auf, dass Umgestaltungen am Carlo-Schmid-Platz trotz tatsächlicher Dringlichkeit allein aufgrund des Wunsches des Magistrats verschoben werden, um diesen mitsamt dem gesamten geplanten Kulturcampus-Areal einheitlich umzugestalten. Eine notwendige und dringende Klimaanpassung darf aber nicht wegen eines solchen - allein schon wegen des unklaren zeitlichen Horizonts - ungewissen Ziels auf die lange Bank geschoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1664 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme