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Vertragstoiletten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 965 Betreff: Vertragstoiletten Die Nutzung der sogenannten ‚Vertragstoiletten' durch die Allgemeinheit ist in den jeweiligen Mietverträgen über Liegenschaften der Stadt Frankfurt am Main geregelt. Es gibt daher keinen einheitlichen Vertragsbeginn und Vertragspartner. Die Nutzung der bestehenden Vertragstoiletten ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Der Magistrat prüft derzeit auf Grundlage einer bis Ende April 2017 durchgeführten Bürgerbefragung im Internet, an welchen Stellen der Stadt neue Toiletten sinnvoll sind und entweder mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand neu gebaut oder als zusätzliche Vertragstoiletten zur Verfügung gestellt werden können. In diesem Zusammenhang ist konkret vorgesehen, den Bürgerinnen und Bürgern die Toilettenanlage der Gastronomie ‚Mainstrand' südlich des Eisernen Steges im Rahmen einer Reaktivierung der dortigen Trinkhalle zugänglich zu machen. Darüber hinaus steht im Bereich des nördlichen Eisernen Steges die Toilette des Maincafés am Schaumainkai als Vertragstoilette zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 353 Antrag vom 03.08.2017, OF 384/1 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 554