Vertragstoiletten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST
965
Betreff: Vertragstoiletten Die Nutzung der sogenannten
‚Vertragstoiletten' durch die Allgemeinheit ist in den jeweiligen Mietverträgen
über Liegenschaften der Stadt Frankfurt am Main geregelt. Es gibt daher keinen
einheitlichen Vertragsbeginn und Vertragspartner. Die Nutzung der bestehenden
Vertragstoiletten ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Der Magistrat prüft derzeit auf Grundlage einer bis
Ende April 2017 durchgeführten Bürgerbefragung im Internet, an welchen Stellen
der Stadt neue Toiletten sinnvoll sind und entweder mit wirtschaftlich
vertretbarem Aufwand neu gebaut oder als zusätzliche Vertragstoiletten zur
Verfügung gestellt werden können. In diesem Zusammenhang ist konkret vorgesehen, den
Bürgerinnen und Bürgern die Toilettenanlage der Gastronomie ‚Mainstrand'
südlich des Eisernen Steges im Rahmen einer Reaktivierung der dortigen
Trinkhalle zugänglich zu machen. Darüber hinaus steht im Bereich des nördlichen
Eisernen Steges die Toilette des Maincafés am Schaumainkai als Vertragstoilette
zur Verfügung.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 14.02.2017, V 353
Antrag vom
03.08.2017, OF
384/1
Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 554