Kostenlose Vertragstoiletten?
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Vorgang: V 353/17 OBR 1; ST 965/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat beantwortet in der Stellungnahme 964 vom 29.5.2017 einige Fragen des Ortsbeirats. Die Antworten werfen aber neue Fragen auf. Der Magistrat möge daher die folgenden Fragen beantworten:
- Warum müssen Bürger 50 cent für die Benutzung der Vertragstoilette am Verkaufshaus der Primus-Linie bezahlen, wenn "die Nutzung der bestehenden Vertragstoiletten für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei" ist?
- Warum kann die Toilette am 18 Uhr nicht mehr benutzt werden, obwohl die Verkaufsstation der Primus-Linie länger geöffnet ist? 3. "Darüber hinaus steht im Bereich des nördlichen Eisernen Steges die Toilette des Maincafes am Schaumainkai als Vertragstoilette zur Verfügung." Wo soll sich diese Toilette befinden?
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2017, OF 384/1
Betreff: Kostenlose Vertragstoiletten?
Vorgang: V 353/17 OBR 1; ST 965/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat beantwortet in der Stellungnahme 964
vom 29.5.2017 einige Fragen des Ortsbeirats. Die Antworten werfen aber neue
Fragen auf. Der Magistrat
möge daher die folgenden Fragen beantworten: 1. Warum müssen Bürger
50 cent für die Benutzung der Vertragstoilette am Verkaufshaus der Primus-Linie
bezahlen, wenn "die Nutzung der bestehenden Vertragstoiletten für die
Bürgerinnen und Bürger kostenfrei" ist? 2. Warum kann die
Toilette am 18 Uhr nicht mehr benutzt werden, obwohl die Verkaufsstation der
Primus-Linie länger geöffnet ist? 3.
"Darüber hinaus steht im Bereich des nördlichen Eisernen Steges die Toilette
des Maincafes am Schaumainkai als Vertragstoilette zur Verfügung." Wo soll sich
diese Toilette befinden? Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 14.02.2017, V 353
Stellungnahme
des Magistrats vom 29.05.2017, ST 965
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1
am 22.08.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 554 2017
Die Vorlage OF
384/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme