Toiletten am nördlichen Mainufer
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.12.2016, B
331 Betreff:
Toiletten am nördlichen
Mainufer Vorgang: l. Beschl. d. OBR 1 vom 06.10.2015,
§ 6355 - OI 85/10 OBR 1, l.
B 324/15 - Zu 1.) Bereits seit Jahren werden
zusätzliche mobile Toiletten am Mainufer aufgestellt. Die landläufig als "Dixi"
bezeichneten Modelle haben sich im Alltagsbetrieb bewährt, wenngleich die
Vandalismus-Problematik im Auge behalten werden muss. Aus stadtgestalterischer Sicht stellt die
Aufstellung von temporären WCs keine Dauerlösung für das unter Denkmalschutz
stehende Mainufer dar, wird aber zur zeitnahen Überbrückung von Engpässen
eingesetzt. Der Magistrat prüft weiterhin ansprechende Lösungen für temporäre
WC-Anlagen, die aufgrund des öffentlichen Interesses auch zunehmend am Markt
angeboten werden.
Der Bereich zwischen Nizza und
Spielplatz an der Untermainbrücke wird durch mobile WCs auf der westlichen Seite der Untermainbrücke (eine
Damen/Herren-Kabine, eine behindertengerechte Kabine) abgedeckt. In den
nächsten Monaten wird die stillgelegte Toilette neben dem Restaurant Nizza
instandgesetzt und renoviert. Ein Betrieb durch den Pächter ist grundsätzlich
besprochen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, auf Straßenniveau am Nizza
eine sogenannte Systemtoilette zu realisieren. Zu 2.) Das Mainufer ist beliebt und wird, wie andere
öffentliche Grünflächen auch, stark frequentiert. Der Magistrat plant über die
Beteiligungsplattform "Frankfurt fragt mich" demnächst die Bedarfssituation für
öffentliche Toilettenanlagen zu ermitteln. Die Prüfung möglicher Standorte
erfolgt dabei auch unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten und
baurechtlichen Bestimmungen. Zu 3.) Am Eisernen Steg neben dem Kartenverkauf der
Primus-Linie und im Literaturhaus direkt an der Ignatz-Bubis-Brücke gibt es
bereits eine Vertragstoilette. Weitere Verträge mit bestehenden gastronomischen
Einrichtungen im Bereich des nördlichen Mainufers über die Zurverfügungstellung
von WC-Anlagen als Vertragstoilette werden angestrebt. Zu 4.) Das Betreiben von Vertragstoiletten
erfolgt stets durch den Eigentümer der gastronomischen Einrichtung. Das
Betreiben anderer Anlagen wird regelhaft ausgeschrieben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Initiative vom
09.02.2010, OI 85
Bericht des
Magistrats vom 07.09.2015, B 324
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2017, OM 1270
Auskunftsersuchen
vom 14.02.2017, V 353
Bericht des
Magistrats vom 14.08.2017, B 252 Beratung
im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 21.12.2016 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1
am 17.01.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 331
dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da die Maßnahmen unter den Ziffern 1.
bis 3. nicht abschließend geprüft wurden. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz
3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige
Annahme Beschlussausfertigung(en): §
884, 8. Sitzung des OBR 1 vom 17.01.2017