Toiletten am nördlichen Mainufer
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 19.12.2016, B 331
Betreff: Toiletten am nördlichen Mainufer Vorgang: l. Beschl. d. OBR 1 vom 06.10.2015, § 6355 - OI 85/10 OBR 1, l. B 324/15 - Zu
- ) Bereits seit Jahren werden zusätzliche mobile Toiletten am Mainufer aufgestellt. Die landläufig als "Dixi" bezeichneten Modelle haben sich im Alltagsbetrieb bewährt, wenngleich die Vandalismus-Problematik im Auge behalten werden muss. Aus stadtgestalterischer Sicht stellt die Aufstellung von temporären WCs keine Dauerlösung für das unter Denkmalschutz stehende Mainufer dar, wird aber zur zeitnahen Überbrückung von Engpässen eingesetzt. Der Magistrat prüft weiterhin ansprechende Lösungen für temporäre WC-Anlagen, die aufgrund des öffentlichen Interesses auch zunehmend am Markt angeboten werden. Der Bereich zwischen Nizza und Spielplatz an der Untermainbrücke wird durch mobile WCs auf der westlichen Seite der Untermainbrücke (eine Damen/Herren-Kabine, eine behindertengerechte Kabine) abgedeckt. In den nächsten Monaten wird die stillgelegte Toilette neben dem Restaurant Nizza instandgesetzt und renoviert. Ein Betrieb durch den Pächter ist grundsätzlich besprochen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, auf Straßenniveau am Nizza eine sogenannte Systemtoilette zu realisieren. Zu 2.) Das Mainufer ist beliebt und wird, wie andere öffentliche Grünflächen auch, stark frequentiert. Der Magistrat plant über die Beteiligungsplattform "Frankfurt fragt mich" demnächst die Bedarfssituation für öffentliche Toilettenanlagen zu ermitteln. Die Prüfung möglicher Standorte erfolgt dabei auch unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten und baurechtlichen Bestimmungen. Zu 3.) Am Eisernen Steg neben dem Kartenverkauf der Primus-Linie und im Literaturhaus direkt an der Ignatz-Bubis-Brücke gibt es bereits eine Vertragstoilette. Weitere Verträge mit bestehenden gastronomischen Einrichtungen im Bereich des nördlichen Mainufers über die Zurverfügungstellung von WC-Anlagen als Vertragstoilette werden angestrebt. Zu 4.) Das Betreiben von Vertragstoiletten erfolgt stets durch den Eigentümer der gastronomischen Einrichtung. Das Betreiben anderer Anlagen wird regelhaft ausgeschrieben.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
8
OBR 1
TO I, TOP 11
Die Vorlage B 331 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da die Maßnahmen unter den Ziffern 1. bis 3. nicht abschließend geprüft wurden. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)
Zustimmung:
Alle