Unzureichender Brandschutz im sogenannten Anbau der Ziehenschule aus dem Jahre 1969
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST
615
Betreff: Unzureichender
Brandschutz im sogenannten Anbau der Ziehenschule aus dem Jahre 1969 Zu 1 bis 3. Entsprechende
Begehungen fanden statt und auf Grund dessen kam es zur ursprünglichen
Haushaltsanmeldung zur Sanierung des Gebäudes. Hier sollten in Absprache mit
der Schulleitung auch die Klassenraumzuschnitte neu definiert und an eine
Normgröße von 60 qm angepasst werden. Zu 4 und 5. Durch die Erweiterungspläne zur 6
Zügigkeit wurde die Haushaltsanmeldung für das Jahr 2012 angepasst und
festgestellt, dass dann ein Abriss und Neubau wirtschaftlicher ist als eine
Sanierung. Durch die
Kostenmäßige Erfassung im Haushalt und der damit festgestellten Dringlichkeit
sind die Auflagen erfüllt, eine erneute Begehung muss nicht stattfinden.
Zu 6. Die Auflagen ergeben sich aus der Hessischen
Bauordnung (HBO) in Verbindung mit der Muster-Schulbaurichtlinie und sind nicht
für Frankfurt, sondern generell für Hessen gültig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.02.2014, V 944
Antrag vom
23.10.2014, OF
840/9
Etatanregung vom 06.11.2014, EA 69