Unzureichender Brandschutz im sogenannten Anbau der Ziehenschule aus dem Jahre 1969
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 615
Betreff: Unzureichender Brandschutz im sogenannten Anbau der Ziehenschule aus dem Jahre 1969 Zu 1 bis 3. Entsprechende Begehungen fanden statt und auf Grund dessen kam es zur ursprünglichen Haushaltsanmeldung zur Sanierung des Gebäudes. Hier sollten in Absprache mit der Schulleitung auch die Klassenraumzuschnitte neu definiert und an eine Normgröße von 60 qm angepasst werden. Zu 4 und 5. Durch die Erweiterungspläne zur 6 Zügigkeit wurde die Haushaltsanmeldung für das Jahr 2012 angepasst und festgestellt, dass dann ein Abriss und Neubau wirtschaftlicher ist als eine Sanierung. Durch die Kostenmäßige Erfassung im Haushalt und der damit festgestellten Dringlichkeit sind die Auflagen erfüllt, eine erneute Begehung muss nicht stattfinden. Zu 6. Die Auflagen ergeben sich aus der Hessischen Bauordnung (HBO) in Verbindung mit der Muster-Schulbaurichtlinie und sind nicht für Frankfurt, sondern generell für Hessen gültig.