Unzureichender Brandschutz im sogenannten Anbau der Ziehenschule aus dem Jahre 1969
Begründung
Ziehenschule aus dem Jahre 1969 Vorgang: V 814/13 OBR 9; ST 1662/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat und Vertreter der Elternschaft empfinden die o.a. Antwort als hochgradig unbefriedigend und inakzeptabel. In anderen Gebäuden der Kategorie Sonderbau erfolgt alle 10 Jahre eine Gefahrenschutz- und Vorsorgebegehung die teilweise Nachrüstungen erforderlich macht. Insbesondere auf dem Gebiet Fluchtwege und brennbare Materialien / Brandlasten werden die Besitzer dazu gezwungen nachzurüsten, da helfen auch keine Hinweise auf einen Bestandsschutz durch die vormalige Baugenehmigung. Außerdem gab es in der Ziehenschule spätere Änderungen der Raumzuschnitte gegenüber dem Zustand bei der Erstellung.
Inhalt
Antrag vom 03.02.2014, OF 740/9
Betreff: Unzureichender Brandschutz im sogenannten Anbau der Ziehenschule aus dem Jahre 1969 Vorgang: V 814/13 OBR 9; ST 1662/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat und Vertreter der Elternschaft empfinden die o.a. Antwort als hochgradig unbefriedigend und inakzeptabel. In anderen Gebäuden der Kategorie Sonderbau erfolgt alle 10 Jahre eine Gefahrenschutz- und Vorsorgebegehung die teilweise Nachrüstungen erforderlich macht. Insbesondere auf dem Gebiet Fluchtwege und brennbare Materialien / Brandlasten werden die Besitzer dazu gezwungen nachzurüsten, da helfen auch keine Hinweise auf einen Bestandsschutz durch die vormalige Baugenehmigung. Außerdem gab es in der Ziehenschule spätere Änderungen der Raumzuschnitte gegenüber dem Zustand bei der Erstellung. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: - fanden solche Vorsorge- und Gefahrenschutz-Begehungen in der Ziehenschule statt? - wenn ja, wann war die letzte?
- was wurde festgestellt? - was wurde getan und - wann wäre es an der Zeit die nächste Begehung durchzuführen? (Gibt es bei der Stadt die Vorschrift, dass eine solche Begehung alle 10 Jahre in Schulen oder anderen Gebäuden stattfinden muss?)