Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST 505
Betreff: Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Im Zusammenhang mit der Anregung OM 3818 vom 11.01.2010 hatte sich die für Autobahnen zuständige Landesbehörde Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement (ehem. Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen) gegenüber dem Magistrat seinerzeit zur Frage zu Tempobegrenzungen auf Bundesautobahnen grundsätzlich ablehnend geäußert. Zwar bezog sich diese Antwort seinerzeit auf eine Begrenzung auf 80 km/h. Allerdings wurde auf die neuerliche Anfrage des Magistrats durch Hessen Mobil-Straßen- und Verkehrsmanagement bestätigt, dass aus den seinerzeit tragenden Gründen eine Beschränkung auf 100 km/h ebenfalls nicht in Betracht kommt. Der Magistrat sieht bedauerlicherweise zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Möglichkeiten, im Sinne der Anregung tätig zu werden. Er wird jedoch, sobald es opportun erscheint, zu dieser Thematik wieder auf die Landesverwaltung zugehen.