Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST
505
Betreff: Tempo 100 auf der
A 66 im Bereich Unterliederbach Im Zusammenhang mit der
Anregung OM 3818 vom 11.01.2010 hatte sich die für Autobahnen zuständige
Landesbehörde Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement (ehem. Hessisches
Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen) gegenüber dem Magistrat seinerzeit
zur Frage zu Tempobegrenzungen auf Bundesautobahnen grundsätzlich ablehnend
geäußert. Zwar bezog sich
diese Antwort seinerzeit auf eine Begrenzung auf 80 km/h. Allerdings wurde auf
die neuerliche Anfrage des Magistrats durch Hessen Mobil-Straßen- und
Verkehrsmanagement bestätigt, dass aus den seinerzeit tragenden Gründen eine
Beschränkung auf 100 km/h ebenfalls nicht in Betracht kommt. Der Magistrat sieht bedauerlicherweise zum
gegenwärtigen Zeitpunkt keine Möglichkeiten, im Sinne der Anregung tätig zu
werden. Er wird jedoch, sobald es opportun erscheint, zu dieser Thematik wieder
auf die Landesverwaltung zugehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.06.2012, OM 1261
Antrag vom
24.04.2013, OF
727/6
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2219