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Beantwortung von Fragen zur Thematik: "Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1218 Betreff: Beantwortung von Fragen zur Thematik: "Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach" Die in der OM 1261 vom 12.06.2012 gestellten Fragen des Ortsbeirates wurden an Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Zu den einzelnen Fragenstellungen teilte Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement Folgendes mit: "1. Von welchen aktuellen Ist-Immissionswerten (Beurteilungspegeln) geht Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement im Augenblick für den genannten Abschnitt der A 66 aus? Die vorhandenen Lärmschutzanlagen im Bereich Unterliederbach wurden im Zuge des Ausbaues der A66 errichtet. Das Baurecht wurde mit einer Planfeststellung geschaffen. Dementsprechend wurde aktiver Lärmschutz errichtet. Eine erneute Überprüfung der Situation ergab aktuell Beurteilungspegel von 59,2 dB(A) am Tag und 53,3 dB(A) in der Nacht. Eine Nachbesserung seitens des Baulastträgers im Rahmen der Lärmvorsorge besteht somit nicht. Auch die Voraussetzungen für eine Lärmsanierung und Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen sind nicht gegeben. 2. Welche genauen Berechnungsgrundlagen und Eingangsgrößen (Verkehrsstärke etc.) sowie Berechnungsalgorithmen liegen der Ermittlung für die aktuellen Ist-Immissionswerte zugrunde, und von wann stammen die einzelnen Daten? Berechnungsgrundlage ist die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung bzw. die Verkehrslärmschutzrichtlinien-StV. In beiden wird das Berechnungsverfahren, nach denen Lärm zu berechnen ist, geregelt. Die Berechnung erfolgte dementsprechend nach den "Richtlinien für Lärmschutz an Straßen RLS-90". Als Eingangsgrößen wurden ein DTV(2010) von 133.185 Kfz/24h, ein Lkw-Anteil von 3,6 % am Tag und 6,5 % in der Nacht sowie eine Pegelminderung durch den Fahrbahnbelag von -2 dB(A) zugrunde gelegt. 3. Welche Prognosebelastungen wurden für die Ermittlung der aktuellen Immissionswerte zugrunde gelegt und von wann stammen diese? Prognosebelastungen werden nur bei Berechnungen im Rahmen der Lärmvorsorge, sowie bei der Bemessung von aktivem oder passivem Lärmschutz im Rahmen der Lärmsanierung berücksichtigt. Für aktuelle Beurteilungspegel werden die Verkehrsmengen der aktuellen bundesweiten Straßenverkehrszählung in Ansatz gebracht. 4. Welcher Berechnungsvorgang wurde für die Berechnung der aktuellen Immissionswerte (Beurteilungspegel) zugrunde gelegt (die konkreten Berechnungsschritte sind einzeln darzulegen)? Die Berechnung der aktuellen Beurteilungspegel erfolgte automatisiert mit dem Programm Soundplan der Fa. Braunstein und Berndt. 5. In welcher Form muss die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 eventuell noch nachgewiesen werden, um weitere gegebenenfalls notwendige Lärmschutzmaßnahmen auf Kosten des Bundes erwirken zu können? Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben (Ausbau -> Lärmvorsorge) wurden seitens des Baulastträgers entsprechende Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt. Somit besteht keine Möglichkeit, auf weitere Lärmschutzmaßnahmen der BAB A 66 im Bereich Unterliederbach." Soweit die Ausführungen der zuständigen Landesbehörde. Der Magistrat legt Wert auf die Feststellung, dass er nicht nur die Ortsbeiräte zum Thema Lärmschutz auf Autobahnen unterstützt, sondern diese Thematik ihm auch ein eigenes Anliegen ist und dieses nachdrücklich, im Rahmen der originären Möglichkeiten, gegenüber den jeweils zuständigen Landes- und Bundesbehörden vertreten wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2219