Beantwortung von Fragen zur Thematik: "Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST
1218
Betreff: Beantwortung von
Fragen zur Thematik: "Tempo 100 auf der A 66 im Bereich
Unterliederbach" Die in der OM 1261 vom 12.06.2012
gestellten Fragen des Ortsbeirates wurden an Hessen Mobil - Straßen- und
Verkehrsmanagement mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Zu den
einzelnen Fragenstellungen teilte Hessen Mobil - Straßen- und
Verkehrsmanagement Folgendes mit: "1. Von welchen aktuellen Ist-Immissionswerten
(Beurteilungspegeln) geht Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement im
Augenblick für den genannten Abschnitt der A 66 aus? Die vorhandenen Lärmschutzanlagen im Bereich
Unterliederbach wurden im Zuge des Ausbaues der A66 errichtet. Das Baurecht
wurde mit einer Planfeststellung geschaffen. Dementsprechend wurde aktiver
Lärmschutz errichtet. Eine erneute Überprüfung der Situation ergab aktuell
Beurteilungspegel von 59,2 dB(A) am Tag und 53,3 dB(A) in der Nacht. Eine
Nachbesserung seitens des Baulastträgers im Rahmen der Lärmvorsorge besteht
somit nicht. Auch die Voraussetzungen für eine Lärmsanierung und
Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen sind nicht gegeben.
2. Welche genauen Berechnungsgrundlagen und Eingangsgrößen (Verkehrsstärke
etc.) sowie Berechnungsalgorithmen liegen der Ermittlung für die aktuellen
Ist-Immissionswerte zugrunde, und von wann stammen die einzelnen Daten?
Berechnungsgrundlage ist die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung bzw. die
Verkehrslärmschutzrichtlinien-StV. In beiden wird das Berechnungsverfahren,
nach denen Lärm zu berechnen ist, geregelt. Die Berechnung erfolgte
dementsprechend nach den "Richtlinien für Lärmschutz an Straßen
RLS-90". Als Eingangsgrößen wurden ein DTV(2010) von 133.185 Kfz/24h,
ein Lkw-Anteil von 3,6 % am Tag und 6,5 % in der Nacht sowie eine
Pegelminderung durch den Fahrbahnbelag von -2 dB(A) zugrunde gelegt.
3. Welche Prognosebelastungen wurden für die Ermittlung der aktuellen
Immissionswerte zugrunde gelegt und von wann stammen diese?
Prognosebelastungen werden nur bei Berechnungen im Rahmen der Lärmvorsorge,
sowie bei der Bemessung von aktivem oder passivem Lärmschutz im Rahmen der
Lärmsanierung berücksichtigt. Für aktuelle Beurteilungspegel werden die
Verkehrsmengen der aktuellen bundesweiten Straßenverkehrszählung in Ansatz
gebracht. 4. Welcher
Berechnungsvorgang wurde für die Berechnung der aktuellen Immissionswerte
(Beurteilungspegel) zugrunde gelegt (die konkreten Berechnungsschritte sind
einzeln darzulegen)? Die Berechnung der aktuellen Beurteilungspegel
erfolgte automatisiert mit dem Programm Soundplan der Fa. Braunstein und
Berndt. 5. In welcher Form muss die aktuelle Lärmbelastung an der A 66
eventuell noch nachgewiesen werden, um weitere gegebenenfalls notwendige
Lärmschutzmaßnahmen auf Kosten des Bundes erwirken zu können? Auf Grundlage
der gesetzlichen Vorgaben (Ausbau -> Lärmvorsorge) wurden seitens des
Baulastträgers entsprechende Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt. Somit besteht
keine Möglichkeit, auf weitere Lärmschutzmaßnahmen der BAB A 66 im Bereich
Unterliederbach." Soweit die Ausführungen der zuständigen
Landesbehörde. Der Magistrat legt Wert auf die Feststellung, dass er nicht nur
die Ortsbeiräte zum Thema Lärmschutz auf Autobahnen unterstützt, sondern diese
Thematik ihm auch ein eigenes Anliegen ist und dieses nachdrücklich, im Rahmen
der originären Möglichkeiten, gegenüber den jeweils zuständigen Landes- und
Bundesbehörden vertreten wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.05.2013, OM 2219