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Durchsetzung der Vorgartensatzung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wie der Magistrat berichtet hat, wurden die Vorgärten im Nordend bis Ende 2013 flächendeckend auf deren Einhaltung mit der Vorgartensatzung überprüft. Die festgestellten Verstöße lassen sich vor allem in drei Fallkonstellationen unterteilen: - Vorgärten, die im Sinne der Vorgartensatzung nicht gärtnerisch angelegt waren, wurden vom Magistrat aufgegriffen. Durch die Einleitung von Verwaltungsverfahren hat der Magistrat darauf hingewirkt, dass Vorgartenflächen wieder überwiegend und dauerhaft begrünt wurden. - Für Vorgärten, die von der Vorgartensatzung abwichen, aber nachträglich genehmigungsfähig waren (z.B. Befreiungen/ Abweichungen für Müllhäuschen, Fahrradabstellplätze oder Schwerbehindertenparkplätze), wurden Verfahren zur Legalisierung eingeleitet. - Gegen Vorgärten, die von der Vorgartensatzung abwichen, aber schon vor Inkrafttreten der Vorgartensatzung 1977 eingerichtet wurden, konnte nicht eingeschritten werden. Der Magistrat geht auch nach Abschluss seiner flächendeckenden Überprüfung gegen Vorgartenverstöße im Nordend vor. Wenn dem Ortsbeirat Vorgartenverstöße im Nordend bekannt werden, die nach Abschluss der flächendeckenden Überprüfung Ende 2013 vorgenommen wurden, wird um Benennung der entsprechenden Liegenschaften gebeten.