Antrag zur Durchsetzung der Vorgartensatzung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die flächendeckende Begehung des Nordends wurde seinerzeit abgeschlossen, da dort sämtliche Straßen bzw. Vorgärten überprüft wurden. Soweit heute Vorgärten nicht der Vorgartensatzung entsprechen sollten, wurden diese erst nach Abschluss der flächendeckenden Begehung umgestaltet oder es wurde zum damaligen Zeitpunkt entschieden, dass ein Verwaltungsverfahren nicht eingeleitet wird. Der Bitte, das Nordend erneut flächendeckend zu begehen, kann der Magistrat nicht nachkommen, da zahlreiche Stadtteile noch gar nicht überprüft wurden. Demgegenüber kann jedoch gegen einzelne Verstöße im Nordend bei konkreten Hinweisen jederzeit vorgegangen werden dann ggf. unter Überprüfung des gesamten Straßenzugs.