Antrag zur Durchsetzung der Vorgartensatzung
Begründung
Vorgartensatzung Vorgang: ST 430/20 Wie der Stellungnahme des Magistrats vom 6. 3. 2020 (ST 430) zur Durchsetzung der Vorgartensatzung zu entnehmen ist, wurde die flächendeckende Überprüfung der Vorgärten im Nordend Ende 2013 abgeschlossen. Nicht beantwortet wurde von Seiten des Magistrats leider die Frage des Ortsbeirates nach dem Warum. Angesichts der Tatsache, dass unzählige Vorgärten leider nach wie vor dauerhaft unbegrünt sind, scheint die "Schaffung von zwei Planstellen" seinerzeit nicht ausgereicht zu haben, um gegen die zahlreichen Verstöße vorzugehen. (Zahlreich, um nur ein Beispiel zu nennen, sind die Verstöße beispielsweise in der Heidestraße - zwischen Höhen- und Leibnizstraße . Dort befinden sich auf der einen Straßenseite ganze drei Häuser, nicht einer der drei Vorgärten entspricht der nämlichen Vorgartensatzung. Angesichts der Vielzahl an Verstößen, sieht sich der Ortsbeirat - schon allein aus zeitlichen Gründen - leider auch nicht in der Lage, der Bitte des Magistrats "um Benennung der entsprechenden Liegenschaften" nachzukommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Nordend mit Blick auf die Vorgartensatzung noch einmal flächendeckend überprüfen zu lassen und die vielen Verstöße zu ahnden.
Inhalt
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP