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Durchsetzung der Vorgartensatzung

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5369 entstanden aus Vorlage: OF 736/3 vom 14.10.2019 Betreff: Durchsetzung der Vorgartensatzung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 8864/10; OM 4692/19 OBR 3; ST 1677/19 Am 11.11.2010 war der Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 8864 aufgefordert worden, verstärkt gegen Verstöße gegen die Vorgartensatzung vorzugehen. In seiner Stellungnahme vom 02.09.2019, ST 1677, bezüglich der Durchsetzung der Vorgartensatzung führte der Magistrat aus, dass na ch der Schaffung von zwei Planstellen der Ortsbezirk 3 bis Ende 2013 flächendeckend begangen wurde. Überprüft wurden 158 Straßen mit insgesamt 5095 Vorgärten. Beanstandet und renaturiert wurden ca. 100 Vorgärten im Ortsbezirk. Das ist begrüßenswert. Aufmerksamen Beobachterinnen und Beobachtern dürfte jedoch nicht entgangen sein, dass sich unzählige Vorgärten im Frankfurter Nordend nach wie vor in einem erbarmungswürdigen Zustand befinden bzw. den Namen "Vorgarten" schlicht und ergreifend nicht verdienen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Überprüfungen Ende 2013 - wenn ja, warum - wieder eingestellt wurden. Wenn nein, müssen eben weitere Planstellen geschaffen werden, um den nicht zu übersehenden Missständen wirksam begegnen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4692 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1677 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 430 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6861 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0