Durchsetzung der Vorgartensatzung
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM
5369 entstanden aus
Vorlage: OF 736/3 vom
14.10.2019 Betreff: Durchsetzung der Vorgartensatzung
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.,
§ 8864/10; OM 4692/19 OBR 3; ST 1677/19 Am 11.11.2010 war der Magistrat gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 8864 aufgefordert worden, verstärkt gegen
Verstöße gegen die Vorgartensatzung vorzugehen. In seiner Stellungnahme vom 02.09.2019, ST 1677,
bezüglich der Durchsetzung der Vorgartensatzung führte der Magistrat aus, dass
na ch der Schaffung von zwei Planstellen der Ortsbezirk 3
bis Ende 2013 flächendeckend begangen wurde. Überprüft wurden 158 Straßen
mit insgesamt 5095 Vorgärten. Beanstandet und renaturiert wurden ca. 100
Vorgärten im Ortsbezirk. Das ist begrüßenswert. Aufmerksamen Beobachterinnen
und Beobachtern dürfte jedoch nicht entgangen sein, dass sich unzählige
Vorgärten im Frankfurter Nordend nach wie vor in einem erbarmungswürdigen
Zustand befinden bzw. den Namen "Vorgarten" schlicht und ergreifend nicht
verdienen. Dies vorausgeschickt, wird der
Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Überprüfungen Ende 2013 -
wenn ja, warum - wieder eingestellt wurden. Wenn nein, müssen eben weitere
Planstellen geschaffen werden, um den nicht zu übersehenden Missständen wirksam
begegnen zu können. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.05.2019, OM 4692
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1677
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.03.2020, ST 430
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2020, OM 6861
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3
am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0