Ausweichbewegungen aufgrund vermeidbarer Staus auf der Friedberger Landstraße belasten vor allem Berkersheim und Preungesheim mit Durchgangsverkehr
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST
241
Betreff: Ausweichbewegungen
aufgrund vermeidbarer Staus auf der Friedberger Landstraße belasten vor allem
Berkersheim und Preungesheim mit Durchgangsverkehr Zu 1.: Die Lichtsignalanlagen der Friedberger Landstraße im
Bereich der Autobahnanschlussstelle A661 sind Bestandteil des Straßenzuges
Friedberger Landstraße mit herausragender Bedeutung für den regionalen und
überregionalen Verkehr. Die maßgeblichen Verkehrsströme von und zu der Autobahn
A661 und der nördlichen Friedberger Landstraße werden über diesen
Verkehrsknoten geleitet. Zudem müssen örtliche Verkehre aus den
Nebenrichtungen, Straßenbahn und zu Fuß Gehende in der Signalsteuerung
berücksichtigt werden. Um die auftretenden Verkehrsströme, die
tageszeitbedingt sehr unterschiedlich sind, möglichst fließend durch das
städtische Straßennetz fließen zu lassen, müssen die Signalanlagen koordiniert
gesteuert werden. Voraussetzung hierfür ist eine gemeinsame "Umlaufzeit" (Zeit,
in der alle Signale einer Kreuzung einmal Grün haben) sämtlicher
Signalsteuerungen in diesem Streckenzug. Auf Grundlage dieser Umlaufzeit
und den Belastungszahlen werden die Grünzeiten für die einzelnen Verkehrsströme
berechnet. Sicherheitszeiten zwischen den einzelnen Grünzeiten müssen
abgezogen werden. An den genannten Kreuzungen überschreiten die
Belastungen während den Verkehrsspitzen zeitweise das Maß, das diese Knoten
abwickeln können. Die Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße
entstehen hier aufgrund einer temporären Überlastung der Kreuzungen. Gemäß dem
Einführungserlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr
und Landesentwicklung ist das Einsetzen einer Pförtnerampel, hinsichtlich
der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes, zulässig.
Zudem ist im Einführungserlass zu den Einsatzkriterien für Lichtsignalanlagen
eindeutig beschrieben, weshalb eine Pförtnerampel im Heiligenstock unzulässig
wäre. Die vom Ortsbeirat geschilderten
temporären Überlastungen des Straßensystems lassen sich nicht mit
signaltechnischen Mitteln beseitigen. Zu 2.: Der Magistrat wird dem Ortsbeirat Gelegenheit zur
Einsicht in die Signalplanunterlagen geben und einen Termin
vereinbaren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
04.10.2016, OA 66
Antrag vom
30.03.2017, OF
276/10
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558