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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4 und 62/5

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Fragen des Ortsbeirats 7 können durch den Magistrat wie folgt beantwortet werden: Zu 1. und 2.: Wie der Ortsbeirat zutreffend ausführt, sieht der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2006 (Beschlussausfertigung § 974) die energetischen Anforderungen (Passivhaus bzw. ggf. ähnlicher Standard) nur für Grundstücksveräußerungen im Rahmen von Neubauten vor. Gleichwohl wird der energetische Standard auch im Zuge der Verhandlungen bei beabsichtigten Sanierungen thematisiert. Die Chancen für die Durchsetzung einer solchen Forderung ist jedoch in diesen Fällen sehr davon abhängig, in welchem Maße der Eigentümer/Investor für sein Vorhaben auf die städtischen Flächen angewiesen ist und wie sich die meist deutlich höheren Kosten auf die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme für den Eigentümer auswirken. Zunächst ist anzumerken, dass im vorliegenden Fall das Gebäude ausschließlich auf dem Bestandsgrundstück des Eigentümers steht, sodass die Sanierung nicht von der Arrondierung mit den städtischen Flächen abhängig war und auch ohne den Erwerb städtischer Flächen erfolgen kann. Für die Durchsetzung eines energetischen Standards in den Verhandlungen bestand aus diesem Grund in diesem Fall keine Verhandlungsposition der Stadt Frankfurt am Main. Die Thematik des energetischen Standards wurde dennoch auch hier in den Verhandlungen mit dem Erwerber erörtert. Die neue Eigentümerin hat die Planungen für die Sanierung noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des qualitativen Allgemeinzustandes des Gebäudes hält die Eigentümerin einen weitgehenden Eingriff in die Bausubstanz grundsätzlich nicht für zwingend erforderlich. Ein solcher Eingriff wäre jedoch Voraussetzung für die Herstellung eines Passivhausstandards, der bei Bestandsgebäuden nur mit erheblichen Umbaumaßnahmen, insbesondere dem Einbau einer Lüftungsanlage für alle Räume, zu erzielen ist. Der tatsächliche Umfang der Sanierungsmaßnahmen soll sich nach dem Wunsch des Eigentümers an den Bedürfnissen des künftigen Nutzers orientieren. Zur verbindlichen Vereinbarung energetischer Standards war die Eigentümerin nicht bereit. Ein Programm zur Förderung der Sanierung von gewerblichen Immobilien nach Passivhaus- oder ähnlichem Energiestandard wurde von der Stadt bisher nicht aufgelegt. Die Eigentümerin wurde jedoch darauf hingewiesen, dass für Fragen rund um das Thema Fördermittel im Energiebereich das Energiereferat der Stadt Frankfurt am Main Industrie- und Gewerbetreibenden als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Zu 3.: Laut dem Baumkataster der Stadt Frankfurt am Main ist auf der zu veräußern Teilfläche kein schützenswerter Baumbestand vorhanden. Das Kaufgrundstück soll primär zur attraktiveren Umgestaltung des Grundstückes dienen und wird voraussichtlich nicht tatsächlich bebaut. Die Erwerberin hat bereits signalisiert, dass der Erhalt von schönen und größeren Bäumen im Rahmen der Gestaltung Priorität genießen wird. Der Vortrag des Magistrats vom 25.05.2020, M 79, wurde zwischenzeitlich gemäß Beschlussausfertigung § 6442 vom 01.10.2020 in der vorgelegten Fassung beschlossen.