Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4 und 62/5
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2020, M 79 Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung
Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4
und 62/5
I. Dem
Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt:
Käufer: Realconcept
Gesellschaft für Beteiligungen
mbH Badergasse 14b 63739 Aschaffenburg
Kaufgrundstücke:
Gemarkung Rödelheim,
Flur 17, Flurstück 37/5 hält 104 m2 und Teilflächen der Flurstücke 37/3 (ca.
217 m2), 62/4 (ca. 5 m2) sowie 62/5 (ca. 30 m2). Somit ergibt sich eine
Gesamtfläche von ca. 356 m2. Die Fläche ist in den beigefügten Lageplänen
schraffiert dargestellt.
Kaufpreis:
420,00
€/m2 für ca. 356 m2, somit vorläufig 149.520,- €
Kosten und Steuern:
Die Kosten und Steuern
des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Vermessungskosten gehen
zu Lasten des Käufers. Rechts- und
Sachmängelhaftung: Die Grundstücke werden so übergeben, wie sie
daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel,
insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der
Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß
Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach Umweltschadensgesetz
(USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche
jeder Art. Besondere Bedingungen:
Eventuell in dem
Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind grundbuchlich zu
sichern oder auf Kosten des Käufers zu verlegen.
Verrechnung: Die Verrechnung des Kaufpreises
erfolgt über die Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung.
Der Bodenrichtwert 2020 beträgt 280,-
€/m2 für baureifes Land, welches als gewerbliche Baufläche genutzt wird.
Im Rahmen einer zur erweiterten Nutzung in Auftrag gegebenen Wertermittlung
teilte die Kommunale Wertermittlungsstelle im April 2019 einen Bodenwert von
420,- €/m2 mit. Der Käufer ist bereit, an diesem Angebot festzuhalten. Der
Kaufpreis ist Ergebnis der Verhandlungen. II. Der Magistrat, das Dezernat V, Dezernat für Bau
und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT - Amt für Bau und
Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu
vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung Die Realconcept Gesellschaft für Beteiligungen mbH
ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/6.
Sie plant, das dort stehende Bürogebäude umzubauen, wobei die gewerbliche
Nutzung erhalten bleiben soll. In diesem Zusammenhang möchte Realconcept die
unmittelbar angrenzenden städtischen Flächen erwerben, die teilweise wild mit
Gehölz und nicht schützenswerten Bäumen bewachsen sind und teilweise als nicht
hergestellte Verkehrsfläche ausgewiesen sind. Die Flächen sollen dem privaten
Grundstück zugeschlagen und hergerichtet werden, um potenziellen Gewerbemietern
eine attraktive Gesamterscheinung/Umgebung bieten zu können. Realconcept bietet an, im Rahmen des Erwerbs der
städtischen Arrondierungsflächen, einen öffentlichen Gehweg inklusive
Beleuchtungseinrichtungen entlang der Wolf-Heidenheim-Straße auf eigene Kosten
in Abstimmung mit dem städtischen Fachamt herzustellen und somit die dort
vorhandene Unterbrechung zu schließen. Dazu wird zwischen dem Magistrat und
Realconcept ein separater Kostentragungsvertrag geschlossen. Da es sich um den Umbau eines Bestandsgebäudes
(Gewerbe) handelt, war eine Forderung nach dem Passivhausstandard nicht
durchsetzbar. Die Flächen sind eigenständig nicht
anderweitig nutzbar. B. Alternativen Falls die Stadt die Flächen nicht verkauft, muss sie
weiterhin für deren Pflege und Verkehrssicherung aufkommen. Ein Gehweg könnte
aufgrund des fehlenden Planungsrechtes durch den Magistrat nicht hergestellt
werden. C. Lösung Verkauf der städtischen Flächen an die Realconcept
Gesellschaft für Beteiligungen mbH. D. Kosten Eine Wertermittlung für 790,- €. Alle weiteren
Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die
Vermessungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Anlage 1 (ca.
750 KB) Anlage 2 (ca.
324 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
13.09.2020, OF
519/7 dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 15.09.2020, V
1752 Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket:
27.05.2020 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7
am 16.06.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Die Vorlage M 79 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 30.06.2020, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 79 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 46. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 31
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 79 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 41. Sitzung des OBR 7
am 17.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage M 79 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 01.09.2020, TO I, TOP 17
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 79 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 47. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 03.09.2020, TO II, TOP 22
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 79 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 42. Sitzung des OBR 7
am 15.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1752 2020
1. Der Vorlage
M 79 wird unter Hinweis auf V 1752 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 519/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen CDU und
FARBECHTE (= Ablehnung) zu 2. SPD und GRÜNE gegen CDU, FDP und
Frau Lämmer (= Ablehnung); FARBECHTE und Herr Richter (= Enthaltung)
43. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 79 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und
FRAKTION (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
48. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 16
Beschluss: Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE.,
FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 6038, 46. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 § 6230, 47. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2020 § 6442, 48. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 23 11
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
40
40. Sitzung Ortsbeirat 7
TO I
Einstimmige Annahme
Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE. FDP BFF FRAKTION
41
41. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
Einstimmige Annahme
Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE. FDP BFF
46
46. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung)
Ablehnung:
LINKE. FRAKTION ÖkoLinX-ARL
Annahme:
CDU SPD GRÜNE AfD FDP BFF
Enthaltung:
FRANKFURTER