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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4 und 62/5

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.05.2020, M 79 Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4 und 62/5 I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Realconcept Gesellschaft für Beteiligungen mbH Badergasse 14b 63739 Aschaffenburg Kaufgrundstücke: Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 hält 104 m2 und Teilflächen der Flurstücke 37/3 (ca. 217 m2), 62/4 (ca. 5 m2) sowie 62/5 (ca. 30 m2). Somit ergibt sich eine Gesamtfläche von ca. 356 m2. Die Fläche ist in den beigefügten Lageplänen schraffiert dargestellt. Kaufpreis: 420,00 €/m2 für ca. 356 m2, somit vorläufig 149.520,- € Kosten und Steuern: Die Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Vermessungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Rechts- und Sachmängelhaftung: Die Grundstücke werden so übergeben, wie sie daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind grundbuchlich zu sichern oder auf Kosten des Käufers zu verlegen. Verrechnung: Die Verrechnung des Kaufpreises erfolgt über die Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. Der Bodenrichtwert 2020 beträgt 280,- €/m2 für baureifes Land, welches als gewerbliche Baufläche genutzt wird. Im Rahmen einer zur erweiterten Nutzung in Auftrag gegebenen Wertermittlung teilte die Kommunale Wertermittlungsstelle im April 2019 einen Bodenwert von 420,- €/m2 mit. Der Käufer ist bereit, an diesem Angebot festzuhalten. Der Kaufpreis ist Ergebnis der Verhandlungen. II. Der Magistrat, das Dezernat V, Dezernat für Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung Die Realconcept Gesellschaft für Beteiligungen mbH ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/6. Sie plant, das dort stehende Bürogebäude umzubauen, wobei die gewerbliche Nutzung erhalten bleiben soll. In diesem Zusammenhang möchte Realconcept die unmittelbar angrenzenden städtischen Flächen erwerben, die teilweise wild mit Gehölz und nicht schützenswerten Bäumen bewachsen sind und teilweise als nicht hergestellte Verkehrsfläche ausgewiesen sind. Die Flächen sollen dem privaten Grundstück zugeschlagen und hergerichtet werden, um potenziellen Gewerbemietern eine attraktive Gesamterscheinung/Umgebung bieten zu können. Realconcept bietet an, im Rahmen des Erwerbs der städtischen Arrondierungsflächen, einen öffentlichen Gehweg inklusive Beleuchtungseinrichtungen entlang der Wolf-Heidenheim-Straße auf eigene Kosten in Abstimmung mit dem städtischen Fachamt herzustellen und somit die dort vorhandene Unterbrechung zu schließen. Dazu wird zwischen dem Magistrat und Realconcept ein separater Kostentragungsvertrag geschlossen. Da es sich um den Umbau eines Bestandsgebäudes (Gewerbe) handelt, war eine Forderung nach dem Passivhausstandard nicht durchsetzbar. Die Flächen sind eigenständig nicht anderweitig nutzbar. B. Alternativen Falls die Stadt die Flächen nicht verkauft, muss sie weiterhin für deren Pflege und Verkehrssicherung aufkommen. Ein Gehweg könnte aufgrund des fehlenden Planungsrechtes durch den Magistrat nicht hergestellt werden. C. Lösung Verkauf der städtischen Flächen an die Realconcept Gesellschaft für Beteiligungen mbH. D. Kosten Eine Wertermittlung für 790,- €. Alle weiteren Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Vermessungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Anlage 1 (ca. 750 KB) Anlage 2 (ca. 324 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.09.2020, OF 519/7 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.09.2020, V 1752 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Die Vorlage M 79 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.06.2020, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 79 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 79 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage M 79 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.09.2020, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 79 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.09.2020, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 79 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1752 2020 1. Der Vorlage M 79 wird unter Hinweis auf V 1752 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 519/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen CDU und FARBECHTE (= Ablehnung) zu 2. SPD und GRÜNE gegen CDU, FDP und Frau Lämmer (= Ablehnung); FARBECHTE und Herr Richter (= Enthaltung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6038, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 § 6230, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2020 § 6442, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 23 11

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

40
40. Sitzung Ortsbeirat 7
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE. FDP BFF FRAKTION
41
41. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE. FDP BFF
46
46. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung)

Ablehnung:
LINKE. FRAKTION ÖkoLinX-ARL
Annahme:
CDU SPD GRÜNE AfD FDP BFF
Enthaltung:
FRANKFURTER